DocWatson schrieb:Das ist ja auch sehr redlich von Dir, aber man darf schon konstatieren, dass es einen Unterschied zwischen z.B. Tatsachenbehauptungen, Fakten, Gerichtsurteilen und vorläufigen Formulierungen gibt. Letztere darf man jedenfalls in ganz anderer Weise hinterfragen als erstere.
Ich verstehe nicht, worauf du hinaus willst, willst du juristische Begriffe definieren? Wobei,
vorläufige Formulierungen gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Bei dem, was die Staatsanwältin sagte, handelt es sich um den aktuellen Stand der Ermittlungen. Der muss auch nicht hinterfragt werden, sondern der lautet:
"Um einen Selbstmord handelt es sich nach jetzigem Erkenntnisstand aber nicht." und sagt nichts darüber aus, ob er auch in Zukunft Bestand haben wird.
DocWatson schrieb:Jedenfalls im Polizeibericht der Polizeidirektion Lübeck steht nichts davon.
Polizei ist eine Sache, Staatsanwaltschaft eine andere. Deren Presse-Berichte müssen nicht zwangsläufig wörtlich übereinstimmen, sie sollten sich nur nicht widersprechen
;) Dr. Ulla Hingst, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Lübeck
Stefan Muhtz, Pressesprecher der Polizeidirektion Lübeck