redsherlock schrieb:Das sehe ich ganz anders. Auch die "Notwendigkeit", es öffentlich zu machen. (Es mag Copyright-Verletzungen geben, das weiss ich nicht.) Ich finde sogar, es *muss* öffentlich gemacht werden. Soll jeder sehen (wer es will), welch großes Unglück tatsächlich dahinter steckt. Wie schlimm die letzten (20?) Sekunden für die Opfer gewesen sein müssen. Sowas sollte jeder gesehen haben, der sich entscheidet, ob er auch in so eine Bahn steigen will oder nicht. Und hoffentlich ist dies auch eine "heilsame" Warnung für Betreiber einer solchen Bahn.
OpLibelle schrieb:Bilder oder Filme von automatischen Kameras fallen eindeutig nicht unter das Urheberrecht, da sie keinen Urheber (Schöpfer) im rechtlichen Sinne haben. Persönlichkeitsrechte werden aufgrund der Verpixelung auch nicht verletzt.
@OpLibelleWenn es mal so wäre.
Der Film wurde von einigen Medien leider unverpixelt gezeigt.
Nicht alle haben sich die Mühe gemacht, zu verpixeln. Das geht aus dem von mir verlinktem Artikel hervor.
Was du über das Urheberrecht sagst, interessiert mich.
Hast du dafür eine Quelle? Ein Gerichtsurteil z.B.?
Ich glaube nämlich nicht, dass es etwas
ohne Schöpfer (Urheber) gibt.
Die Kameras wurden aufgebaut und funktionsbereit gehalten.
Und diese Gesellschaft (oder Person) ist Urheber der Bilder.
Ich könnte eine Überwachungskamera installieren und
die automatisch gemachten Bilder bearbeiten und verwerten.
Meine Kamera, meine Einstellung (das ist als ob ich selber ausgelöst hätte), meine Bilder.
Und da wir in einem Krimiforum schreiben:
Angenommen, jemand installiert eine Selbstschussanlage.
Jeder, der da reinläuft, wird erschossen.
Kann der hinterher einen Freispruch erwarten, weil er sagt: Ich habe nicht
geschossen. Ich habe nicht ausgelöst. Das war die Anlage (oder das Opfer selber)