Laura Perselli und Peter Neumair
10.07.2021 um 11:42https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/articoli/2021/07/tag-Benno-Neumair-Gutachten-6a8a8bae-02dc-4cab-8fc6-321fd39db25d.html
Das von U-Richterin Scheidle in Auftrag gegebene Gutachten liegt nun vor. Zum Ende des Beweissicherungsverfahrens werden alle 11 Gutachter am 20. Juli Ihre Ergebnisse der Richterin vorlegen und erläutern.
https://www.stol.it/artikel/chronik/benno-neumair-fuer-zurechnungsfaehig-befunden
Das von U-Richterin Scheidle in Auftrag gegebene Gutachten liegt nun vor. Zum Ende des Beweissicherungsverfahrens werden alle 11 Gutachter am 20. Juli Ihre Ergebnisse der Richterin vorlegen und erläutern.
Das psychiatrische Gutachten des Gerichts zu Benno Neumair liegt vor. Daraus geht hervor, dass Benno Neumair zum Tatzeitpunkt der Ermordung seines Vaters eingeschränkt zurechnungsfähig, bei der Ermordung der Mutter hingegen voll zurechnungsfähig war.Auch die Gutachten der Nebenklage liegen schon vor. Hier wird auch nochmals auf die Persönlichkeitsstörung näher eingegangen
Die Begründung der Gutachter: Die Beziehung zum Vater sei durch eine Persönlichkeitsstörung und ein Borderline Syndrom geprägt gewesen, deshalb hier die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Bei der Mutter hingegen seien nach der ersten Tat gut dreieinhalb Stunden vergangen und hier sehen die Experten eine geplante und organisiert ausgeführte Tat vorliegen.
https://www.stol.it/artikel/chronik/benno-neumair-fuer-zurechnungsfaehig-befunden
Ihrer Auffassung nach ist Benno Neumair einsichts- und willensfähig und demnach auch durchaus imstande, einem Strafverfahren zu folgen.
In dem Beweissicherungsverfahren geht es nicht vornehmlich darum, mögliche psychische Störungen abzuklären. Kern- und Angelpunkt der Fragestellung ist, ob Benno Neumair zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war – also, ob er sich bewusst war, was er tat, weiters, ob er prozessfähig ist und schließlich, ob er eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit darstellen könnte.Das Gutachten der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung steht noch aus. Das MRT, das von der Verteidigung in Auftrag gegeben wurde, hatte keine krankheitsbedingten Ergebnisse erbracht und war unauffällig.