19jährige tot auf Parkplatz in Lüneburg gefunden
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22.01.2021 um 22:04Sonnenenergie schrieb:das will ich hoffen. Er hätte aber zumindest(und leider) ein juristisches Schlupfloch, dass er so ein Mordinstrument(was anderes ist es ja nicht und zwar IMMER, egal welche merkwürdigen Gründe diese Leute angeben) immer mit sich führ, er ausgerastet ist und dann im Affekt zum Messer griff...Ich verstehe, was Du meinst. Aber würde man bei einer Gruppe von beispielsweise Kegelbrüdern, die immer betrunken nach ihren Abenden nach Hause fährt, auch eine Ausnahme machen, wenn einer in eine Gruppe Fußgänger fährt?
Auch das Argument, was oben jemand schrieb, dass der Tatverdächtige in einer Küche gearbeitet hat, zählt für mich mich nicht, denn die Messer braucht die nächste Tagschicht, und Pfannen und 'ne Küchenrolle schleppt ja eine Küchenhilfe nach der Schicht auch nicht nach Hause. Das wäre Diebstahl.
Jemanden zu erstechen hat nichts mit Folklore zu tun. Wir haben hier Gesetze, die für jeden bindend sind.
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23.01.2021 um 09:14obskur schrieb:Ich kenne das aus meiner Jugend so überhaupt nicht und es liest sich bei dir beinahe so, als sei das was ganz NormalesWann war denn Deine Jugend? In meiner Jugend war es völlig normal, ein Fahrtenmesser bei sich zu führen.
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23.01.2021 um 09:53Ich hab jetzt diesen Bild Artikel gelesen in dem stand das der verdächtige wohl Fares geheißen hat. Ich habe aber nur bis zur bezahlschranke gelesen. Woher kommt denn die Info er sei Syrer? Steht das dann nach der Schranke?
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23.01.2021 um 10:04@Haba-San
Den Vornamen Fares habe ich eher selten gehört.
Es ist aber auch egal wo Jemand herkommt, denn das Mädels ist tot. Es geht primär um die Tat an sich.
Das Bewerten überlasse ich dem zuständigen Gericht.
Den Vornamen Fares habe ich eher selten gehört.
Es ist aber auch egal wo Jemand herkommt, denn das Mädels ist tot. Es geht primär um die Tat an sich.
Das Bewerten überlasse ich dem zuständigen Gericht.
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23.01.2021 um 10:11strellnikoff schrieb:Es ist aber auch egal wo Jemand herkommt, denn das Mädels ist tot. Es geht primär um die Tat an sich.Seh ich genau so!
Das Bewerten überlasse ich dem zuständigen Gericht
Ich wollte jetzt einfach mal überprüft haben woher die Info kommt. Ich überlese sie scheinbar!
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23.01.2021 um 10:32Haba-San schrieb:Ich wollte jetzt einfach mal überprüft haben woher die Info kommt. Ich überlese sie scheinbar!Ich habe die Info auch nicht gelesen. Fares ist jedenfalls ein arabischer Vorname, was ja nichts heißen muss. Jemand, der Maurice mit Vornamen heißt, muss ja auch nicht zwingend Franzose sein.
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23.01.2021 um 13:35Cpt.Germanica schrieb:War es nicht ein Küchenmesser? Soll der Tatverdächtige nicht in der Küche gearbeitet haben??Messer sind für Köche Arbeitswerkzeug. Kein Koch, den ich kenne, nimmt seine Messer mit nach Hause. Diese werden, gut verpackt, in einer Schublade am Arbeitsplatz gelassen. Die Schublade wird in der Regel verschlossen und dient dem Koch als eine Art Spind.
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23.01.2021 um 14:08Klarmann schrieb:Messer sind für Köche Arbeitswerkzeug. Kein Koch, den ich kenne, nimmt seine Messer mit nach Hause. Diese werden, gut verpackt, in einer Schublade am Arbeitsplatz gelassen. Die Schublade wird in der Regel verschlossen und dient dem Koch als eine Art Spind.Hatte ich weiter oben so ähnlich auch schon geschrieben. Welcher Koch nimmt seine Arbeitsutensilien mit nach Hause? In größeren Betrieben arbeitet man sowieso in Schichten. Wenn die Spätschicht die Messer mitnehmen würde, hätte die nächste Frühschicht ein echtes Problem. In kleineren Betrieben, in denen es nur einen Koch gibt, der den Mittags- und Abenddienst übernimmt, würde das keine Rolle spielen, aber es besteht keine Notwendigkeit.
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23.01.2021 um 14:13Wäre das jetzt schon ein mord Merkmal wenn man sich bewusst das Messer in die Tasche steckt bevor man raus geht ?
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23.01.2021 um 19:16Frechheit, der Presse Lüge zu unterstellen.
Noch ekelhafter, von "üblich in seinen Kreisen" zu hetzen. Und genau wegen sowas empfiehlt der Presserat, die Nennung gut abzuwägen:
Hier erfährt man mehr zum möglichen Motiv:
Er hat das Messer möglicherweise für die Tat mit sich geführt und hat es nicht "üblicherweise" ständig dabei gehabt.
Noch ekelhafter, von "üblich in seinen Kreisen" zu hetzen. Und genau wegen sowas empfiehlt der Presserat, die Nennung gut abzuwägen:
Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)https://www.presserat.de/presse-nachrichten-details/klare-kriterien-zur-nationalit%C3%A4ten-nennung-von-straft%C3%A4tern.html
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte
Hier erfährt man mehr zum möglichen Motiv:
Nach Angaben von Freunden sei das Paar seit 2019 zusammen gewesen, berichtet die Zeitung. Am Montag sei die Beziehung dann beendet worden. Wenige Stunden später wurde die Abiturientin erstochen aufgefunden.https://m.focus.de/regional/hamburg/mehrere-verletzungen-19-jaehrige-tot-in-auto-gefunden-ermittlungen-wegen-toetungsdelikts_id_12884256.html
Er hat das Messer möglicherweise für die Tat mit sich geführt und hat es nicht "üblicherweise" ständig dabei gehabt.
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23.01.2021 um 19:30ich möchte so einen aus dem Zusammenhang gerissenen mehr oder weniger verschleierten Vorwurf nicht auf mir sitzen lassen.
Eine Userin schrieb hier von einem berufsbedingten Umfeld, wo es üblich für männliche Jugendliche ist, Messer zu tragen.
Darauf bezog ich mich.
Vielleicht gehörte er ja zu dem PersonenKREIS (hier Synonym für Umfeld) den andere Menschen berufsbedingt so wahrnehmen.
Eine Userin schrieb hier von einem berufsbedingten Umfeld, wo es üblich für männliche Jugendliche ist, Messer zu tragen.
Darauf bezog ich mich.
Vielleicht gehörte er ja zu dem PersonenKREIS (hier Synonym für Umfeld) den andere Menschen berufsbedingt so wahrnehmen.
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23.01.2021 um 19:3419jährige tot auf Parkplatz in Lüneburg gefunden
23.01.2021 um 19:49Also ob nun üblich oder nicht üblich, ein Messer mit sich zu tragen, zumindest das Erstechen der Freundin ist doch unüblich, selbst wenn der Täter das Messer erst und explizit zur Begehung der Tat mit sich führt.
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24.01.2021 um 09:09Ventil schrieb:verstehe es nicht, auch nicht warum deshalb zwischen Mord und Totschlag unterschieden werden würde.Aus dem Warum der TV ein Messer mitgeführt hat, könnte man Heimtücke herleiten, ein Mordmerkmal.
Sonnenenergie schrieb:das will ich hoffen. Er hätte aber zumindest(und leider) ein juristisches Schlupfloch, dass er so ein Mordinstrument(was anderes ist es ja nicht und zwar IMMER, egal welche merkwürdigen Gründe diese Leute angeben) immer mit sich führ, er ausgerastet ist und dann im Affekt zum MesserDie Verteidigung könnte tatsächlich dahingehend argumentieren, dass der TV ständig ein Messer mitgenommen, bei sich geführt hat und das Mitführen beim/zum Treffen auf keiner Tötungsabsicht beruhte, sondern es dann spontan aus dem Affekt heraus zum Einsatz gekommen ist. Dann würden sie auch die sogenannte Beziehungstat in Spiel bringen.
Interessant wird es, wenn sich der Beschuldigte oder später der Angeklagte dann auch dahingehend äußert, dass er provoziert wurde oder rasend vor Eifersucht war oder unter Trennungsschmerz gelitten hat, die je nach Einzelfall am Ende als menschlich nachvollziehbare Gründe angesehen werden könnten und keine niederen Beweggründe begründen.
Natürlich spielt auch die Glaubwürdigkeit des TV eine Rolle. Also behaupten kann er viel,wenn der Tag lang ist.
NinaRavenstein schrieb:die Vorsätzlichkeit würde dann fehlen.Also ich denke mit Vorsatz, einem vorsätzlichen Tötungsdelikt haben wir es hier ohnehin zu tun - egal ob Mord (wegen Heimtücke bspw.) oder nur Totschlag.
Selbst ein nur minderschwerer Totschlag, eine Affekttat, geschieht aus Vorsatz bzw. muss Vorsatz dafür erfüllt sein.
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24.01.2021 um 09:31sooma schrieb:Er hat das Messer möglicherweise für die Tat mit sich geführt und hat es nicht "üblicherweise" ständig dabei gehabt.Ah, sehr gut. Sollte der TV also nicht üblicherweise ein Messer mitgeführt haben, dann wird es schon unglaubwürdiger, dass das Mitführen des Messers zum Treffen auf keiner Tötungsabsicht beruhte.
Auch zur Selbstverteidigung wird man ihm nicht abkaufen. Und sie nur mit dem Messer verletzen zu wollen ebenso wenig. Beim letzten kommt es ja auch noch darauf an wo und wie oft zugestochen wurde. Beides könnte so eindeutig sein, dass man nur eine Tötungsabsicht annehmen kann.
Ich denke die Staatsanwaltschaft wird sowohl die Tötungsabsicht als auch die Heimtücke und somit Mord ausreichend begründen können.
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24.01.2021 um 10:25@rhapsody3004
Nein nicht unbedingt.
Man könnte auch argumentieren, eine Auseinandersetzung sei "aus dem Ruder gelaufen".
Deshalb wird das Mitführen eines Messers eben doch eine Rolle spielen.
Aber ich bin keine Fachfrau, wir werden sehen...
Nein nicht unbedingt.
Man könnte auch argumentieren, eine Auseinandersetzung sei "aus dem Ruder gelaufen".
Deshalb wird das Mitführen eines Messers eben doch eine Rolle spielen.
Aber ich bin keine Fachfrau, wir werden sehen...
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24.01.2021 um 11:55NinaRavenstein schrieb:Nein nicht unbedingt.Oder ein Streit ist eskaliert, natürlich. Wo wir dann wieder bei einer Affekttat wären. Ich spiele hier auf Wut und Zorn an.
Man könnte auch argumentieren, eine Auseinandersetzung sei "aus dem Ruder gelaufen".
Deshalb wird das Mitführen eines Messers eben doch eine Rolle spielen.
Aber ich bin keine Fachfrau, wir werden sehen...
Und natürlich wird das Mitführen des Messers eine Rolle spielen. Eine erhebliche Rolle zusammen mit dem Grund des Mitführens.
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25.01.2021 um 00:03rhapsody3004 schrieb:Also ich denke mit Vorsatz, einem vorsätzlichen Tötungsdelikt haben wir es hier ohnehin zu tun - egal ob Mord (wegen Heimtücke bspw.) oder nur Totschlag.Also ist der reine Vorsatz kein Grund von einem Mord zu sprechen ?
Selbst ein nur minderschwerer Totschlag, eine Affekttat, geschieht aus Vorsatz bzw. muss Vorsatz dafür erfüllt sein.
Das ist jetzt insofern wichtig weil sich ja die haftdauer extrem unterscheidet dadurch !
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25.01.2021 um 06:21Haba-San schrieb:Also ist der reine Vorsatz kein Grund von einem Mord zu sprechen ?Für sich alleine genommen nicht, nein. Für Mord braucht es mehr als nur eine Form des Vorsatzes hinsichtlich der Tötung - nämlich einen niederen Beweggrund oder ein anderes Mordmerkmal, wie bspw. die Heimtücke.
Das ist jetzt insofern wichtig weil sich ja die haftdauer extrem unterscheidet dadurch !
Deshalb ist in diesem Fall auch der Grund für das Mitführen des Messers so wichtig und ob das beim TV eher Regel, also üblich war oder nicht. Je nachdem kann das nämlich Rückschlüsse auf eine Tötungsabsicht sowie auf eine heimtückische Vorgehensweise zulassen.
Ps.
Spricht man von vorsätzlich begangenen Tötungsdelikten, dann fallen darunter der Totschlag (§ 212 StGB) sowie der Mord (§ 211 StGB).
Drei Vorsatzarten gibt es und können jeweils zu Totschlag aber auch Mord führen: die Absicht, der direkte Vorsatz oder der bedingte Vorsatz, besser bekannt als die billigende Inkaufnahme. Alles hinsichtlich der Tötung.
In diesem Falle hier tendiere zur Absicht, da ich vermute, dass das auch sein Ziel gewesen sein dürfte - egal ob nun vorher schon geplant oder sich diese Absicht erst spontan während des Treffens ergeben hat, warum auch immer.
Natürlich können auch der direkte Vorsatz als auch nur der bedingte Vorsatz möglich sein.
Beim direkten Vorsatz wäre die Tötung zwar nicht von ihm als festes Ziel gewünscht gewesen, hätte aber definitiv das Wissen um diesen Erfolg (Tötung) inne gehabt. Bei solchen Fällen sehen Täter die Tötung nur als ein notwendiges Übel an und ist eigentlich nicht gewünscht.
Beim bedingten Vorsatz müsste er so vorgegangen sein, dass er zumindest den Erfolg, die Tötung also, für möglich hätte halten müssen, diese Möglichkeit auf Erfolg aber ignoriert hat.
Bspw. wenn er sie zwar nur verletzen wollte, aber an einer Stelle am Leib zugestochen hat oder mehrmals unabhängig der Stelle am Leib zugestochen hat, bei dem er zwingend mit dem Tod hätte rechnen müssen. Also dass das Opfer, welches er eigentlich nur verletzen wollte, daran auch sterben könnte.
Allgemein: Ich für meinen Teil finde das Erkennen von objektiven Tatbeständen oftmals immer leichter als das Erkennen subjektiver Tatbestände wie bspw. das Warum/das Motiv eines Täters. Seine ganze Einstellung und Wissen.
Legen Täter nicht gerade ein Geständnis ab, dann kann man oftmals nur bzgl. subjektiver Tatbestände naheliegend schlussfolgern, was aber völlig ausreichen kann.
Und natürlich können sich beide Straftatbestände auf die Haftdauer auswirken, siehe jeweilige Strafrahmen für 211 u. 212.
Sollte der TV wegen Mordes in Form eines aktiven Tuns verurteilt werden und ist er voll schuldfähig, dann gibt es keine Spielräume für Richter bei der Strafzumessung zu seinen Gunsten, denn das Strafmaß kann dann nur lebenslang lauten, was bedeutet, dass er für mindestens 15 Jahre erst mal einfährt, erst danach ist Antrag auf Bewährung möglich. Nur möglich.
Bei Feststellung der Besonderen Schwere der Schuld würde es nochmal anders aussehen, da ist glaube ich nicht mal Antrag auf Bewährung nach 15 Jahren möglich. Erst später, aber das weiß ich jetzt nicht mehr so aus dem Kopf.
Sollte er wegen Totschlags verurteilt werden, dann drohen ihm mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe. Sollte er bereits vorbestraft sein (nur als Beispiel) oder sich anderweitig negativ präsentieren, können ihm natürlich auch mehr als nur 5 Jahre drohen.
Liegt ein Schwerer Fall von Totschlag vor, droht ihm wie bei Mord eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dafür muss sein Schuldgehalt gleich dem eines Mörders sein, ohne dabei aber Mörder im juristischen Sinne zu sein. Beides wird nur gleich schwer eingestuft.
Und bei einer sogenannten Affekttat, kann auch ein minderschwerer Fall von Totschlag in Betracht kommen. Dann drohen dem TV mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Je nach Einzelfall können aber auch bis zu 10 Jahre verhängt werden.
Ein solcher Fall würde vorliegen, nur hypothetisch, wenn der TV in irgendeiner Form gereizt worden ist, während eines Streits bspw. Er beleidigt worden ist, also eine ehrverletzende Handlung an ihm vorgenommen wurde oder er anderweitig provoziert worden ist und er sozusagen nur aus Wut gehandelt, zugestochen hätte.
Wichtig ist hierbei aber, dass der derjenige, der aus Wut getötet hat, weil er in irgendeiner Weise gekränkt oder provoziert worden ist, vorher nicht selber provoziert, es nicht darauf angelegt hat.
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