MettMax schrieb:Rick_Blaine schrieb:
Alle Anzeichen sprechen dafür, dass sie sich am letzten Tag auch auf die letzte Etappe gemacht hat, wir haben ein Video, das sie wanderfertig am Morgen zeigt.
Nachdem sie das Hotel planmäßig verlassen hat, muss sie den Rucksack etc. eben mitführen. Wo soll sie damit auch sonst hin?
Das sagt für mich nicht aus, das es jetzt tatsächlich zum Wandern nach Wehr geht.
RoBa (9)
Ich komme zurück auf die Fragen, was ich von der Polizei erwarte, wenn ich hoffe, dass die Polizei die Ermittlungen wieder aufnimmt. Wie mehrmals berichtet, hat die Polizei bekannt gegeben, dass die Ermittlungen sowohl im Schwarzwald als auch in Paderborn eingestellt wurden. Dazu am Schluss mehr.
"Alle Anzeichen sprechen dafür, dass ..." Vorsicht! Bitte unterscheiden zwischen Fakten und Vermutungen.
Ich gehe auch wie viele in diesem Forum davon aus (Thema Vermutung), dass Scarlett
vorhatte, die letzte Etappe zu machen. Wir vermuten das, wissen es aber nicht. Sie kann mit dem großen Rucksack alles Mögliche vorgehabt haben an diesem Tag. Die Vermutung ist aber - als Arbeitshypothese - zulässig und sinnvoll. Es ist aber eine reine Vermutung, dass sie die Tour 6 vorhatte - und dass irgend etwas dazwischen kam (so meine weitere Vermutung).
Ich erinnere wiederholt daran, dass wir nicht wissen, wohin sie nach dem Verlassen des Edeka um 10:10 Uhr gegangen ist. Die Anwesenheit um 10:10 Uhr im Edeka ist belegt (Thema Fakten). Sonst ist nichts belegt. Wir kennen nur noch den Handy-Kontakt um 10:48 Uhr. Wir wissen aber nicht, wer mit wem kommuniziert hat und was kommuniziert wurde. Wir wissen aber auch, dass man sich auf Google mit den Linien zum keltischen Steinkreis nicht verlassen kann.
Sonst wissen wir - also die Öffentlichkeit - absolut nichts !! Ich kann mich nur wiederholen. Bei einem solchen Sachverhalt helfen nur kriminalpolizeiliche Ermittlungen weiter. In der Regel wird die Polizei nur tätig, wenn sie Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat hat. Das können nach dem Ausschlussprinzip auch die mehrfach dargestellten Sachverhalte sein (umfassende fachkompetente Suche erfolglos / keine Handy-Kontakte / keine Geruchsspuren / keine Sichtungen / geändertes, ungewöhnliches Verhalten der Vermissten ...). In diesen Fällen kann die Polizei Ermittlungen aufnehmen. Sie kann es aber auch unterlassen, wenn sie die Anhaltspunkte für nicht ausreichend ansieht. Das ist eine Ermessensentscheidung der Polizei.
Ich meine, die Polizei sollte ihr Ermessen so ausüben, dass sie die Ermittlungen wieder aufnimmt. Ob etwas dabei herauskommt, ist nicht sicher. Aber wichtig ist, dass alles versucht wird. Und dazu gehören die Möglichkeiten der Polizei, die wir und die gesamte interessierte Öffentlichkeit nicht haben.
Die Kripo hat vielerlei Möglichkeiten der Recherche, um an Informationen zu kommen, die wir nicht haben. Erfahrene Kriminalpolizisten wissen, wie sie in solchen Fällen vorgehen. Das ist klassisches Handwerk, wo wir als Laien wenig Einblick haben (trotz der vielen Tatort-Sendungen). Die Öffentlichkeit kann unterstützend mitwirken, wenn die Kripo ihr Informationen gibt und entsprechende Fragen stellt. Es ist oft sehr sinnvoll, die Öffentlichkeit konkret einzubeziehen. Allerdings ist das für die Polizei aufwendig, weil auch viel Unsinniges zusammenkommt und viele sich wichtig machen wollen. Das macht viel Arbeit für die Polizei.
Natürlich könnte auch Aktenzeichen XY weiterhelfen.
Die Polizei sollte jedenfalls die Ermittlungen (wieder) aufnehmen. Um bei dieser Sachlage weiterzukommen, geht es meines Erachtens nicht anders, wie schon mehrfach geschrieben. Wie erreicht man das?
Im Anschluss an meine Beiträge
am 05.10.20 (16:23 / 01:00 / 00:01) und am 04.10.20 (19:54 / 19:30 Uhr) sowie erstmals am 03.10.20 (ab 20:35 Uhr - Seite 83).