Solingen: mehrere Kinder getötet, Mutter unter Tatverdacht
25.06.2021 um 18:31emz schrieb:In jedem Fall dürfen wir darauf vertrauen, dass der Junge von einem Verfahrensbeistand betreut wird.Das möchte ich gerne kurz gerade rücken: Dem überlebenden Jungen wird in diesem Verfahren sicher kein Verfahrensbeistand an die Seite gestellt. Verfahrensbeistände kommen in familiengerichtlichen Verfahren (Sorgerecht / Umgangsrecht etc.) zum Einsatz und sind dort von ihrer Rolle im Verfahren her der "Anwalt des Kindes", auch wenn sie oft gar keine Anwälte sind, sondern Sozialpädagogen o.ä.
https://dejure.org/gesetze/FamFG/158.html
Und auch in diesen Familiengerichtsverfahren wird ein Verfahrensbeistand NICHT eingesetzt, wenn das Kind - wie hier in diesem Strafprozess - anwaltlich vertreten wird. Das wäre sonst quasi "doppelt gemoppelt".
Im Strafverfahren sind Verfahrensbeistände nicht vorgesehen. Im Strafverfahren wird "nur" dafür gesorgt, dass nicht die (beschuldigten) Eltern darüber entscheiden dürfen, ob das minderjährige Kind aussagen darf oder nicht. Wäre ja sonst u.U. ein erheblicher Interessenskonflikt. Deshalb wird darüber entweder der Vormund des Kindes entscheiden, oder - falls die Eltern noch sorgeberechtigt sind - wird für diesen Teilbereich des Sorgerechts ein Ergänzungspfleger (also sozusagen ein "Vormund für einen Teilbereich") eingesetzt.
Kindesanhörungen in familiengerichtlichen Verfahren finden grundsätzlich nur in Anwesenheit von Richter, Kind und Verfahrensbeistand statt. Alle anderen bleiben draußen. Wie die Anhörung von Minderjährigen in einem Strafprozess abläuft, weiß ich nicht mit Sicherheit. In jedem Fall wird sie jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Aber ob der Junge ggf. in Anwesenheit aller anderen Beteiligten aussagen müsste (wenn er es denn täte), würde mich auch sehr interessieren. Weiß da jemand Genaueres zu?
P.S. Zur besseren Lesbarkeit habe ich jetzt nicht "gegendert", aber natürlich gibt es auch Richterinnen, Anwältinnen und Verfahrensbeiständinnen. ;-)