Schwere Fälle von Kindesmissbrauch in Münster
06.07.2021 um 13:57Psychopathen - muss man bzw. kann man nicht verstehen!Nachtfuchs89 schrieb:Da fehlen einem die Worte.
Psychopathen - muss man bzw. kann man nicht verstehen!Nachtfuchs89 schrieb:Da fehlen einem die Worte.
Es ist die Aufgabe eines Strafverteidigers das Beste für seine Mandanten vor Gericht zu erreichen.Mohnblume123 schrieb:Da fehlen einem wirklich die Worte... unfassbar!!
Verstehe die Anwälte nicht, die dann noch auf milde Strafen plädieren...
Das ist richtig. Dem Anwalt kann man keinen Vorwurf machen, er macht nur seine Arbeit und agiert pflichtbewusst.IlluminatiNWO schrieb:Dabei zählt die persönliche Meinung des Verteidigers nicht, sondern er ist seinem Mandat verpflichtet
Verstehe deinen Einwurf nicht. Genau das, was du monierst, passiert doch gerade bei diesem Urteil.Carsti schrieb:Weiterhin denke ich, dass es auch in einem Rechtsstaat möglich ist, solch extrem gefährliche Personen unschädlich zu machen (wegsperren z.B.) und die Gesellschaft zu schützen. Ich frage mich wirklich, warum das nicht passiert.
Weil der Staat es ablehnt, solche Leute wegzusperren. Warum ist das so?
Sicherheitsverwahrung heißt in der Regel, eingesperrt bleiben, bis der Delinquent so altersschwach ist, dass er niemanden was antun kann.emz schrieb:Verstehe deinen Einwurf nicht. Genau das, was du monierst, passiert doch gerade bei diesem Urteil.
Alle Täter haben Sicherungsverwahrung bekommen.
Das ist normal, dass gegen solche Urteile Rechtsmittel eingelegt werden, aber ich denke nicht, dass eine höhere Instanz zu einer anderen Einsicht gelangt.Carsti schrieb:Gerade eben wurde in den Nachrichten berichtet, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und die Sicherheitsverwahrung angefochten wird.
Noch nicht rechtskräftig. Dauert bei jedem UrteilCarsti schrieb:Gerade eben wurde in den Nachrichten berichtet, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist und die Sicherheitsverwahrung angefochten wird.
Desweiteren die ganzen anderen Fälle dieser Art:Ein Rundumschlag ohne konkrete Beispiele hilft nur wenig bei deiner Argumentation weiter.
Weshalb werden solche Täter -wider besseren Willens- immer und immer wieder freigelassen und nicht gleich weggesperrt? Man hätte dadurch vielen Opfern das Leben gerettet.
Meine Frage ist, warum werden Täter erst NACHDEM sie wiederholt solche Taten begehen EVENTUELL dann mal für immer weggesperrt.emz schrieb:Denn "solche Täter" wie in diesem Fall werden eben nicht immer wieder freigelassen
Voraussetzung für Sicherungsverwahrung ist, dass es sich um einen Hangtäter handelt.Carsti schrieb:Meine Frage ist, warum werden Täter erst NACHDEM sie wiederholt solche Taten begehen EVENTUELL dann mal für immer weggesperrt.
Es gibt ja keine logische Erklärung dafür, dass man überhaupt überlegt solche höchst gefährlichen Menschen wieder auf die Gesellschaft loszulassen.Niemand überlegt derartiges.
Das überhaupt die verhängte Sicherheitsverwahrung angefochten werden KANN und wird, dass sollte einfach gar nicht zur Diskussion stehen.Ich schrieb bereits, die Sicherungsverwahrung wird nicht angefochten.
Nicht? Warum werden die anderen Angeklagten nach ein paar Jahren (einer sogar nach 5 bzw. noch früher bei guter Führung) wieder auf freien Fuß gesetzt?emz schrieb:Niemand überlegt derartiges
Da hätte ich doch mal gerne einen Beleg, wie du darauf kommst.Carsti schrieb:Eben kam in den Nachrichten: die anderen Angeklagten erhielten zwischen 5 (!) und 12 (!) Jahren Haft - ohne anschließende Sicherheitsverwahrung.
Was soll dass denn??
Carsti schrieb:emz schrieb:
Niemand überlegt derartiges
Nicht? Warum werden die anderen Angeklagten nach ein paar Jahren (einer sogar nach 5 bzw. noch früher bei guter Führung) wieder auf freien Fuß gesetzt?
Erkläre bitte, um welche TV-Nachrichten es sich handelt.Carsti schrieb:Aus den TV-Nachrichten. Aber wenn Du andere Informationen hast, dann sei doch bitte so nett und teile sie mir/uns mit.
Die Urteile für die anderen Männer lauten: Zehn Jahre Haft für einen 36-jährigen Mann aus Hannover für vier Fälle, 11 Jahre und sechs Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für fünf Fälle und 12 Jahre für einen 31-jährigen aus dem hessischen Staufenberg für sechs Fälle. Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Wegen Beihilfe soll zudem die 46-jährige Mutter des Hauptangeklagte für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sechs Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/missbrauchskomplex-muenster-haftstrafe-101.html
Wie ich schon sagte, deine Angaben müssen nachvollziehbar sein.Carsti schrieb:Ich glaube es war Pro7 News time.
Bitte teile uns doch auch Deine Informationen mit. Damit wir diese nachvollziehen können.
Danke.