emz schrieb:Maßnahmen gegen Zeugen, gegen die nicht ermittelt wird? Irgendwie vermag ich dem keinen Glauben schenken.
Ging mir auch so, ist aber in der Praxis gar nicht mal selten, wenn es um Beweismittel geht.
Häufig sind es nicht irgendwelchen Tatwerkzeuge, Fingerabdrücke oder "böae" Dinge, sondern Unterlagen, z.B. für Finanzermittlungen, Telekommunikationsverbindungen (sofern es keine eigene Rechtsgrundlage gibt), Gegenstände, die der Tatverdächtige an Dritte veräußert hat (ein Tonbandgerät).
Häufig wollen Nichtbetroffene etwas an die Ermittlungsbehörden nicht herausgeben. Nicht aus Boshaftigkeit, sondern weil sie ihrerseits befürchten, gegen Geheimhaltungsvorschriften oder Zeugnisverweigerungsrechte zu verstoßen. So Ärzte, Steuerberater oder Rechtsanwälte. Dann wird eine Durchsuchung beantragt und richterlich verfügt. Es gibt dann Rechtssicherheit. In der Praxis wird dann nicht wild alles durchwühlt, sondern man gibt die gewünschten Unterlagen heraus.