knackundback schrieb:Genau. Da marschiert ein Heer von Anwälten auf, das sich Otto Normal nicht leisten kann und hauen ihre Schäfchen da wieder raus. Wenns gar nicht anders geht, dann auch mit Endlos Anträgen wegen irgendwelcher Formfehler. Dadurch sind diese Clans erst zu dem geworden, was sie sind, weil sie diese Helfer haben.
Tja, das Recht auf einen Anwalt hat nun mal jeder. Jeder hat solche Helfer verdient bzw. kann sie sich nehmen.
Und so lange Anwälte Methoden anwenden, die im Rahmen ihrer Befugnisse bzw. im Rahmen von Gesetzen liegen, so lange muss man das auch tolerieren.
Karlssohn schrieb:Seit geraumer Zeit frage ich mich aber, ob die Regeln des Deutschen Rechtsstaates nicht nur auf Menschen Anwendung finden sollten, die sich weitgehend an diese Regeln halten und Strafmaßnahmen und Strafen dann für "Fehltritte" Anwendung finden.
Bei Menschen, die offenbar ein anderes Verhältnis zu Eigentum, Unversehrtheit u.s.w. haben, insbesondere aufgrund ihrer Sozialisation, sollten man darüber nachdenken, ob unsere Rechtsprechung und die Strafen genügen.
Das Strafmaß muss sich immer an dem zu erreichenden Ziel orientieren.
Warten wir im aktuellen Fall doch einfach mal ab, wie die einzelnen Strafmaße ausfallen werden.
Ps.
Bei der Strafzumessung spielen noch wesentlich mehr Faktoren eine Rolle.
Und außerdem was hat das spätere Strafmaß jetzt damit zu tun, dass die aktuellen Tatverdächtigen als Beschuldigte bereits von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und sich ausschweigen können? Von einem eventuell günstigeren Strafmaß für Sie, bei Geständnis und Hilfe zur Auffindung des Diebesgutes oder so mal abgesehen.
Und ihnen mit irgendetwas drohen oder in ihnen mit falschen Versprechungen kommen, in der Hoffnung, dass sie dann aussagen, ist unzulässig.