emz schrieb:Was meinst du, hat die Frau gestanden, dass ihr Mann der Täter war?
Ich meine nicht, dass er ihren Mann vereidigen, sondern vorbeugen will, dass man die Aussagen seiner Mandantin als klar, und sie daher als zurechnungsfähig einstufen könnte. Ich denke, wie so oft, hält auch dieser Anwalt als letzte Trumpfkarte die der Unzurechnungsfähigkeit in den Händen.
Entweder bereits für die Tat selbst oder wenigstens für eventuell später, durch seine Mandantin sie selbst belastende Aussagen betreffend.
Aussagen oder gar Geständnisse, die man bei der Polizei macht, können ja jederzeit bei Gericht widerrufen werden. Gültig für eine Verurteilung sind nur Aussagen vor Gericht. Auch wenn es für Beurteiler praktisch schwer fällt, bereits vorher getroffene Aussagen noch ignorieren zu können.
Und hier hilft dann doch, wenn man als Anwalt den Eindruck zu erwecken schafft, ein Mandant hätte bei der Erstvernehmung nur wirres Zeugs geredet.