Was mir nicht aus dem Kopf geht, ist weiterhin die Wohnsituation von Iris.
Laut einem Zeitungsartikel (Hamburger Abendblatt 12. März 1980), kamen die Kinder unter die Obhut des Jugendamts. Ich verstehe das so, dass sie bereits vor dem Umzug nach HH (Unterbringung bei Familienangehörigen) unter Aufsicht des zuständigen Jugendamts Schleswig-Holstein/Wilster standen.
Iris hat ihre Ausbildung in der Konditorei am 01.08.79 angefangen und wohnte bei einer Tante und einer Freundin bis der Vater die Wohnung in Wandsbek für sie mietete, heißt es in einem Bericht (Hamburger Abendblatt 08. März.1980). In einer aktuelleren Ausgabe des "Merkur" vom 27.09.19 wird berichtet, dass sie erst vier Wochen zuvor von Wilster nach Hamburg in die Wohnung in Wandsbek umgezogen war.
Wie Ermittler nun bekannt geben, wechselte die damals 17-Jährige erst vier Wochen vor ihrem Verschwinden ihren Wohnort. Während Iris Schwarz zuvor in Wilster, nördlich von Hamburg, wohnte, zog die Auszubildende am 1. Februar in eine Ein-Zimmer-Wohnung in Hamburg Wandsbek. Dieser Aspekt spielt für die Kripo Hamburg nun eine wichtige Rolle.
https://www.merkur.de/tv/aktenzeichen-xy-iris-wird-seit-39-jahren-vermisst-polizei-aeussert-sich-erneut-zr-13015560.htmlNun, ich habe da keine Erfahrungswerte, kann mir aber vorstellen, dass die Akte des Jugendamts erst von Wilster nach Hamburg übergeben, die entsprechenden Mitarbeiter sich mit der Akte vertraut machen mussten und dann Gesprächstermine, evtl. auch eine Besichtigung der Wohnverhältnisse etc. folgten. Ich meine, das kann alles eine gewisse Zeit in Anspruch genommen haben, sodass die Betreuer es möglicherweise zeitlich noch nicht geschafft hatten Iris zu besuchen bzw. Kenntniss über die Wohnung in Wandsbek hatten. Möglicherweise stand ein Termin/Gespräch mit dem Betreuer unmittelbar bevor?
Es wurde auch davon berichtet, dass der Vater vor kurzem wegen Unzucht an seinen Töchtern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
(Hamburger Abendblatt 10.Juli.1980)
Vor kurzem erst hatte ein Schöffengericht Udo Schwarz zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, weil er mit seinen eigenen Töchtern Unzucht begangen haben soll.
Im Zusammenhang mit dem Einzug in die Wohnung in Wandsbek (direkter Kontakt, Anwesenheit/Aufenthalt des Vaters in unmittelbarer Nähe zur Tochter) stellt sich für mich die Frage, wann die Behörde von diesem Vorfall (Unzucht mit seinen eigenen Töchtern) erfahren hat.
Da im Artikel zwei Jahren Freiheitsstrafe steht, ist die Frage, wann er diese Strafe abgesessen hat. Wenn er zwei Jahre deswegen im Gefängnis war, muss er gerade wieder herausgekommen sein?
Ich kriege das zeitlich irgendwie schwer zugeordnet.
Jedenfalls kann ich mir unter solchen Bedingungen schwer vorstellen, dass das Jugendamt dem Umzug von Iris in die Wohnung mit Kontakt zum Vater zugestimmt hat.
Ich denke, es könnte damals zu einer Überschneidung zwischen Vorsprache/Termin mit dem neuen Betreuer und Einzug in die Wohnung gekommen sein.
Auch wie in der Sendung "Aktenzeichen XY" die Wohnsituation in der Wohnung dargestellt wurde, entsprach diese sicherlich auch hinsichtlich der Wohnungseinrichtung nicht den Bedingungen des Jugendamts für den Einzug einer 17-jährigen. Deshalb denke ich auch, dass es noch nicht zu einer Besichtigung der Wohnung durch eine Person des Jugendamts gekommen war.