traces schrieb:Wenn Plausibilität bereits so weit reicht, Konjunktive weglassen zu können, dann gilt er für dich de facto als Versender und da dir auch bekannt ist, dass das Material definitiv illegal war, handelt es sich um eine Straftat, da, wie jeder weiß, erwiesenermaßen pädokriminelle Bilder zu besitzen und zu verbreiten einen Straftatbestand erfüllen.
Stimmt: Metzelder war ziemlich sicher der Sender, nach den Informationen die bisher bekannt wurden. Insbesondere kann man auch davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft das geprüft hat, bevor sie tätig wurde. Auch ist klar dass es sich um illegale Bilder handeln muss, denn sonst wäre es überhaupt kein Fall für die Polizei geworden.
Dennoch bin ich in der Lage zwischen Ermittlungen, Gerichtsverfahren und Verurteilung zu unterscheiden - etwas was du selbst scheinbar nur dir und ein paar ausgewählten anderen Usern zubilligst.
Darüber hinaus bezog sich deine Kritik ja auch auf die Presse - in welchem Artikel wurde also Metzelder als Straftäter bezeichnet?