LARA43 schrieb:Danke für die Info. Das heißt, auch wenn der Staatsanwalt Rechtsmittel einlegt, würde er keine Geldstrafe mehr erhalten?...shit ...macht einen Fassungslos
In der Praxis würde er der Verteidiger versuchen, die Freiheitsstrafe mit der Zahlung einer Geldauflage zu verringern. Ich weiß von Strafverteidigern aus dem Ruhrgebiet, dass sie bei Bildern/Dateien im zweistelligen Bereich durch aus Einstellungen der Verfahren gegen Geldauflage bei Ersttätern hinbekommen haben. Dies taucht dann nirgendwo auf, diese Menschen sind nicht vorbestraft.
VanDusen schrieb:Diese Auflage heißt dann zwar nicht Geldstrafe, sondern eben Auflage, tut aber an derselben Stelle weh, im Portemonnaie.
Ja, aber in der Regel führt das dann zur Verringerung der Freiheitsstrafe. Sprich, ohne Geldauflage gäbe es dann ein paar Monate mehr...
Man muss leider die ausgeurteilte Strafe in Relation zu den sonst in dieser Region ausgeurteilten Strafen für ähnliche Delikte sehen. Und da erscheinen mir 10 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung ohne Geldauflage bei einem erstmalig in Erscheinung getretenen sehr hoch.
Bitte versteht mich nicht falsch, ich finde jegliche Art von Missbrauch absolut verachtenswert. Und ich möchte nur versuchen, die Gewichtung von Strafen zu erklären.