@Aloceria Bzgl. der Mitnahme des Elektroschockers bleiben ja nur wenige logische Schlussfolgerung übrig:
- Das Treffen war vom Angeschuldigten anders geplant wie mit dem Opfer vereinbart. Er muss gewisse andere Pläne vorab gehabt haben, über die er das Opfer aber im Unklaren ließ. Ja, sie deswegen angelogen hatte. Er musste sie ja irgendwie anlocken.
Doch war das vorab Geplante auch tatsächlich eine Tötungsabsicht bzgl. Mord? Vielleicht. Möglich auf jeden Fall.
Vielleicht reicht aber leider nicht. Darum legt sich die StA auch erst mal nur auf Totschlag fest, weil mehr leider noch nicht zu holen ist.
Bin mir aber sicher, dass sie Heimtücke schon jetzt stark vermuten und auch eine Tötungsabsicht vermuten.
- Der Elektroschocker wurde vorsichtshalber mitgenommen. Um das Opfer gefügig zu machen, damit zu bedrohen, in Schach zu halten. Das aber nur für den Fall, wenn das Opfer nicht so mitspielen sollte wie er sich das vorstellt/wünscht.
Hier tippe ich definitiv auf irgendwelche ausgefallenen/abnormalen Sexpraktiken (Würgen währenddessen zb.).
Vielleicht wollte er auch bzgl. des Preises feilschen. Glaube ich aber nicht. Wollte sich mit dem Elektroschocker einen günstigeren Preis erpressen? Ne. Unglaubwürdig!
Vielleicht war der Elektroschocker auch selbst Teil sexueller Praktiken. Wurde also dafür extra mitgenommen. Folter zb. (Schmerz) und Sex gehen in gewissen Kreise häufig konform.
Was wir aber denke ich alle ausschließen können, weil sehr unrealistisch/ungewöhnlich, dass der Angeschuldigte nichts dergleichen vorhatte, sondern den Elektroschocker nur zum Eigenschutz (Verteidigung) mitgenommen hatte. Ne.
Punkt 1 und 2 sind für mich einzig und allein plausibel. Leider gibt es aber nicht mal dafür tatsächliche Beweise. Höchstens könnte der Elektroschocker dafür als Indiz reichen.
Aber ein Indiz genau worauf?
Mord? Vielleicht.
Totschlag? Vielleicht.
Minderschwerer Totschlag? Tat im Affekt? Vielleicht.
Fahrlässige Tötung ist auch möglich. Vielleicht.
KV mit Todesfolge ebenso. Vielleicht.
Eigentlich fehlt so verdammt vieles. Ich finde die StA hat sich den besten Kompromiss mit dem Totschlag rausgesucht, wenn man das so nennen will, auch was nach wie vor am Wahrscheinlichsten von den ganzen oben genannten Tötungsdelikten erscheint, wenn sich bis jetzt Mordmerkmale nicht finden lassen können bzw. sich nicht nachweisen lassen können und/oder es nicht mal genügend Indizien für Mordmerkmale gibt.