FERRERO4 schrieb:Wie @lenzko heute hier eingestellt hatte als Foto, ist die nähere Umgebung extrem ruhig für eine GrossStadt.
Ab in ein wartenes Auto in guter Absicht eines heimlichen Dates .. Motiv vielfältig .. Schulbesuch nicht unbedingt geplant, sondern vorgetäuscht evtl durch die Mitnahme der Schulsachen ... wissen wir aber nicht, evtl wollte Rebecca auch zur Schule.
Und dann rein leider ins Verderben -.- und das leider ungesehen.
Könnte auch perfekt eingefädelt & vorbereitet worden sein von "jemandem"
Und auch nicht zu vergessen .. dieses signifikante Datum für BTS-Fans -> der Hopes-Day -> 18.02.
FERRERO4 schrieb (Beitrag gelöscht):was deutet davon nun konkret auf eine Tat hin ?
Ich versuche es mal kriminologisch zu beanworten.
Als Ermittler gibt es verschiedene Anhaltspunkte, welche sowohl Opfer als auch Tathergang und Täter definieren. Im vorliegenden Fall, haben wir Rebecca als vermisst und vermeintliches Opfer. Sie wurde als K Pop fan beschrieben, die zwar oft angesprochen wurde, aber keinen Freund hatte. Sie galt als zuverlässig, lieb und fest in der Familie integriert. Am Tag ihres verschwindens, übernachtete sie bei ihrer Schwester, es gab keinen Streit oder ungewöhnliche Vorgänge.
Es wäre schon sehr unwahrscheinlich, das sie sich nun plötzlich auf und davon macht, ihre Familie die sie so sehr liebt verlässt und nie wieder was von sich hören lässt. Sie passt nicht in das Raster eines Ausreißers oder das eines Mädchens die mit irgendwem aus dem Netz verschwindet bzw. sich alleine verabredet. Andere Vermisstenfälle haben hier z.B. Streitigkeiten, lockerer Lebensstil etc. bei Rebecca aber Fehlanzeige. Das erste Indiz eines nicht freiwilligen Verschwindens.
Trotzdem ist davon auszugehen das die Freund oder Loverboy Theorie mehrfach von den Beamten überprüft wurde, der richterliche Beschluss dafür sollte kein Problem gewesen sein um die social media accounts einsehen zu können, da Gefahr in Verzug war.
Beim Tathergang ermittelt man verschiedene Szenarien, welche durch Angaben von Zeugen oder Ermittlungsergebnisse entstanden sind. Hier wäre z.B. das Treffen mit einem Loverboy ebenfalls überprüft worden, sofern social media dafür Anlass gegeben hätte, was wir aber nicht wissen / nicht bekannt ist. (wir können ja nur bekanntes durchgehen)
Im vorliegenden Fall wurde Rebecca nicht außerhalb des Hauses gesehen, im Haus zuletzt in der Nacht, jedoch war ihr Handy bis früh dort zu finden. Daraus folgt, das man den Ort ihres verschwindens auf den letzten bekannten legt, also das Haus. Dies ist der große Unterschied zu Kampusch oder Georgine, wo ein öffentlicher Ort bekannt war.
Wir haben hier also einen Ort, wo nur wenig Personen unmittelbaren Zugang hatten, einen Einbruch scheint es nicht gegeben zu haben, auch kein Besuch. Folglich überprüfen die Beamten nun den Ort auf Spuren, sowie alle potentiellen Wege von dem Ort ausgehend, wie man hörte auch durch das abgleichen von Kamerabildern.
Es werden Zeugen befragt die genau zu dieser Zeit dort waren, man läuft alle Wege ab auch mit Hunden usw. Rebecca wurde aber scheinbar nirgends gesehen, auch keine Gegenstände von ihr. Folglich gehen die Ermittler wohl davon aus, das Rebecca das Haus nicht aus freien Stücken verlassen habe, weil hierfür soweit bekannt, die Anhaltspunkte fehlen.
Wir haben also das nicht freiwillige Verschwinden sowie den Ort wo es mit hoher Wahrscheinlichkeit passiert sein könnte. Zwei wichtige Anhaltspunkte bei der Suche nach einem potentiellen Täter.
Beim Täter schaut man sich natürlich alle Personen an, welche am potentiellen Tathergang beteiligt gewesen sein könnten, sprich Zugang zum Haus zur besagten Zeit hatten und dabei Rebecca "entwenden" konnten. Hier kommt der Schwager in Betracht, andere Personen sind nicht bekannt. Nun nimmt man sich also diese Person vor, überprüft Aussagen, fragt Zeugen usw. Irgendwann in diesen Ermittlungen, scheint F den Beamten wohl einen Grund gegeben zu haben, der dazu führte das sich ein Tatverdacht ergab.
Hierüber können wir aber nur spekulieren, waren es Aussagen bzgl. Rebecca die anhand des Handys wiederlegt wurden, waren es seine Fahrten, hat man evtl. andere Ungereimtheiten gefunden? Wir wissen es nicht, aber der Tatverdacht muss einen Grund gehabt haben.
Am Ende wurde jedoch keine Anklage erhoben und der TV aus der Haft entlassen, wofür es auch wieder eine Abfolge von Ereignissen und Rechtsvorschriften geben würde, aber das geht zu weit.
Das ist natürlich nur eine schnelle sowie einfache Darstellung, da gehört viel mehr dazu, sollte aber erkennen lassen, wieso die Beamten so gehandelt haben.
Wie gesagt, wir werden nur einen Bruchteil von dem wissen, was den Beamten vorliegt.