Deus_Ex_Machin schrieb:Nein, er bezeichnet sich ja selbst als Dealer bzw. bezichtigt sich der Drogengeschäfte. Das ist ja das Tragikomische :)
Ach stimmt ja, schon fast vergessen. Dann ist dein vorheriges Beispiel doch das Passendere, also das mit Kinderschänder, dem sexuellen Missbrauch.
Ich verstehe deine Argumentation denke ich. Alles, was bisweilen auf Tatsachen beruht und ich nur anhand dieser Infos für persönlich schuldig halte und das auch so sagen würde, wäre legitim und der TV könnte sich zwar beleidigt fühlen oder mir zb. üble Nachrede unterstellen und gegen mich, uns vorgehen, allerdings hätte er keine Chance, da wir ja laut 193 StGB einen Rechtfertigungsgrund dafür hätten.
Was anderes wäre es aber, wenn wir ihn als schuldig betiteln würden und ihm dabei auch noch Sachen unterstellen würden, die bislang nur unserer eigenen Fantasie entspringen. Dann könnte der TV dagegen vorgehen und wir hätten auch keinen Rechtfertigungsgrund dafür.