Löwensempf schrieb:Besteht in Absprache mit dem TV die Möglichkeit, ihn weiter in U-Haft zu belassen, um einen möglichen Täter in Sicherheit zu wiegen?
Nein, bei Wegfall der Voraussetzungen (dringender Tatverdacht) ist der Haftbefehl von Rechts wegen aufzuheben (§ 120 StPO). Wer dies wissentlich nicht tut, könnte sich ggf. der Freiheitsberaubung im Amt schuldig machen.
Dass der TV bereits aus der U-Haft entlassen wurde und mn dies nur nicht öffentlich gemacht hat, wäre theoretisch hingegen möglich, aber in der Praxis kaum zu bewerkstelligen. Irgendein Mitgefangener, Gefängnismitarbeiter o.ä. könnte hier etwas an die Presse durchststechen, ich glaube, das würde nicht lange geheim bleiben.