BoobSinclar schrieb:Aus Polenböllern werden dadurch trotzdem keine Massenvernichtungswaffen oder sonstwas, was hier auch nur ansatzweise relevant sein könnte. Ich habe auch schonmal falsch geparkt. Werde ich jetzt zurecht TV, wenn drei Häuser weiter jemand besoffen vom Balkon kippt?
Du willst es offenbar nicht verstehen. Einfuhr von Polenböllern IST ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz, und er IST deswegen vorbestraft, auch wenn die Vorstrafe wegen Geringfügigkeit nicht im Führungszeugnis erscheint. Der Arbeitgeber oder sonstwer erfährt daher nichts davon, aber Polizeibeamte wissen sofort Bescheid wenn er z. B. in eine Pesonenkontrolle am Bahnhof gerät.
Das das keine große Sache ist die einen für sich automatisch zum Hauptverdächtigen in einem Mordfall macht mag wohl wahr sein, aber an den o. g. Fakten ändert sich gar nichts.