Mord an Peter von U. (Laberweinting)
20.03.2020 um 10:14spiky73 schrieb:Der nacheheliche Unterhalt wurde vor ein paar Jahren doch abgeschafft und das ist auch gut so.Zugewinnausgleich?
spiky73 schrieb:Der nacheheliche Unterhalt wurde vor ein paar Jahren doch abgeschafft und das ist auch gut so.Zugewinnausgleich?
Den fehlenden Zähnen misst das Gericht keine größere Bedeutung bei. Der Vorsitzende Richter Michael Hammer erklärte, dass der Getötete normalerweise eine Zahnprothese getragen habe. In die fehlenden Zähen sei einiges hineininterpretiert worden, ist die Angeklagte doch Zahnärztin ...
spiky73 schrieb:Aber hat das eine mit dem anderen zu tun?das ende in der Kostellation einer der beiden hätte zahlen müssen.
Ich denke doch nicht. Das eine betrifft das (erwirtschaftete) Vermögen, das andere den Unterhalt.
Ist ja auch die Frage, inwieweit die beiden ihre finanziellen Verflechtungen per Ehevertrag geregelt hatten...
spiky73 schrieb:Nur leider hat sie sich da wohl in den falschen verliebt...Ist es nicht irgendwie eher umgekehrt? Tot ist ja jetzt nun er, im Zweifelsfall Blender und Unsympath hin oder her.
spiky73 schrieb:Ohne mich intensivst mit dem Fall besc43häftigt zu haben, kommt mich der Getötete vor wie jemand, der gerne mit den Großen pinkeln wollte und das Beinchen nicht so hoch bekommen hat.das steht mir nicht zu, zu beurteilen...
Während seine Frau sich eine Existenz aufgebaut hatte, mit der sie hätte gut rum kommen können.
Nur leider hat sie sich da wohl in den falschen verliebt...
emz schrieb:*Cheryl von U.s Assistentinnen in München lernten eine andere Seite des Kosmetik-Unternehmers kennen: „Er kontaktierte sehr junge Kolleginnen über Facebook, sie fühlten sich bedrängt von ihm“, sagte Klinik-Koordinatorin Manuela H. (47) am Donnerstag als Zeugin aus.
... Auch Verletzungen an ihrer Chefin wollen die Mitarbeiterinnen bemerkt haben.
spiky73 schrieb:Bis zu einem gewissen Punkt kann ich ihre Frustration und Enttäuschung schon verstehen.Bis hin zum Erdrosseln und die Leiche wie einen Sack Müll in den Wald werfen reicht mein Verständnis da allerdings nicht.
Im Falle einer Scheidung hätte wohl die Zahnärztin nur dann weiter im Wohnanwesen bleiben können, wenn sie ihren Mann in Höhe des Wertes von dessen Miteigentumgsanteil des großzügigen Anwesens finanziell entschädigt hätte.https://regio-aktuell24.de/mordprozess-startet-angeklagte-zahnaerztin-aus-laberweinting-schweigt/70412
sooma schrieb:Bis hin zum Erdrosseln und die Leiche wie einen Sack Müll in den Wald werfen reicht mein Verständnis da allerdings nicht.Natürlich rechtfertigt so etwas keinen Mord. Aber wir diskutieren hier ja durchweg Fälle, wo wir selbst kein Verständnis für die Tat haben, aus Sicht des Täters oder der Täterin dafür aber ein - uns nicht nachvollziehbarer - zwingender Grund bestand. Siehe etwa im Fall Darsow (Babenhausen), wo der Beweggrund des Mörders eine für ihn unerträgliche Lärmbelästigung war.
Weder Blenderei noch "Kontakte" zu "jüngeren" Frauen rechtfertigen das.
Am Donnerstag sagten dann mehrere Mitarbeiterinnen der damaligen Zahnarztpraxis der Angeklagten aus. Sie schilderten die Angeklagte als „faire Chefin“, sie sei „immer gerecht“ gewesen, habe auch bei Problemen geholfen. Im Mai und Juni 2018 sei sie auf Kur gewesen, berichtet eine der Mitarbeiterinnen, die 20 Jahre lang in der Praxis gearbeitet hat. Sie habe beobachtet, dass die Angeklagte sich sehr verändert habe. Aus einer starken selbstbewussten Frau sei eine oft ruhige und manchmal plötzlich völlig euphorische Frau geworden. Sie habe teilweise sehr verwirrt gewirkt und sich an Inhalte von Besprechungen nicht mehr erinnern können. Aus der Kur sei sie „viel klarer“ und mit mehr Selbstbewusstsein zurückgekehrt. Sie habe wieder klare Ziele vor Augen gehabt.
sooma schrieb:Die Rolle des "Gärtners" dürfte auch interessant sein.Stimmt. Wie immer sein Tatbeitrag aussieht: er dürfte es gegen Geld gemacht haben. Wenn es zutrifft, dass er 10.000 € von der Angeklagten bekommen hat, finde ich das ziemlich wenig für ein Untertauchen. Wie hier schon jemand geschrieben hat, kommt man damit nicht weit. Aber womöglich hat er nicht damit gerechnet, dass die Angeklagte festgenommen wird und dass er selbst daher schleunigst verschwinden muss.
Andante schrieb:Nach einer lange geplanten Tat (einschließlich Planung der Beseitigung der Leiche) sieht das mE bisher nicht aus...Nein, für mich bisher höchstens nach schon längerer "Unzufriedenheit" und Wesensveränderung ihrerseits.
sommerday schrieb:Die Aussage:"... die Angeklagte nimmt für sich in Anspruch", verstehe ich hier nicht.Über die Formulierung bin ich auch gestolpert, möglicherweise spricht er aber auch nur etwas hochgestochen.
"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."https://www.lecturio.de/magazin/notwehrexzess/
sooma schrieb:sommerday schrieb:Ich denke, er bezieht sich lediglich auf die strafrechtliche Systematik. Damit jemand überhaupt bestraft werden kann, müssen nämlich 3 Voraussetzungen erfüllt sein: Der Täter muss
Die Aussage:"... die Angeklagte nimmt für sich in Anspruch", verstehe ich hier nicht.
Über die Formulierung bin ich auch gestolpert, möglicherweise spricht er aber auch nur etwas hochgestochen.
sooma schrieb:Für mich ist bei Erdrosseln weit über Notwehr, aber vielleicht möchte sie da ja irgendwie auf § 33 StGB hinaus?Die Notwehrgeschichte leuchtet mir bisher auch nicht ein. Bei einem sog. Notwehrexzess wird der Täter, wie bei der "normalen" Notwehr nach § 32 StGB, ebenfalls nicht bestraft, wie sich aus § 33 StGB ergibt. Aber Notwehr oder Notwehrexzess hin oder her: Das erklärt nicht, warum die Angeklagte, anstatt nach der Tat die Polizei zu rufen, den toten Gatten nach Tschechien entsorgt hat.
"Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft."
sommerday schrieb:Lag da die Garotte schon bereit? Dann kommt Notwehr kaum in Frage. Oder musste die Täterin zuerst das Werkzeug im Keller holen?Der Bild-Zeitung zufolge will sie das Drosselwerkzeug "in den Sachen ihres Mannes" gefunden haben - in welchem Teil des Hauses ganz genau, stand nicht dabei:
Bei einem Neu-Beginn des Verfahrens wollen die Verteidiger Michael Haizmann und Annette von Stetten das Habgier-Motiv erschüttern. Ihren Worten zufolge habe Cheryl von U. das Würgewerkzeug in den Sachen ihres Mannes gefunden und ihn im Schlafzimmer zur Rede gestellt. Es sei zu einem Gerangel gekommen, in dessen Verlauf sie ihm die Garotte um den Hals gelegt und zugezogen habe.https://m.bild.de/regional/muenchen/muenchen-aktuell/mordprozess-in-regensburg-verschoben-corona-verdacht-bei-kinderaerztin-69420882.bildMobile.html
Andante schrieb:Das erklärt nicht, warum die Angeklagte, anstatt nach der Tat die Polizei zu rufen, den toten Gatten nach Tschechien entsorgt hat.Nein, statt dessen hat Gärtner und/oder Freund des Paares "Andrew" wohl mitgeholfen, die Tat vertuschen zu wollen.
sommerday schrieb:Das Opfer ist tot. Das alleine reichte nicht. Man hat ihn "entsorgt" und nackt irgendwo hin gelegt, wie Müll.Möglich ist ja, dass diese Art des "Entsorgens" allein auf den Gärtner zurückzuführen ist. Wenn die Angeklagte dem Gärtner nach der Tat 10.000 € gegeben hätte, nur damit er ihr den Toten wegschafft, egal wie und egal wohin, also bloß weg, hätte nicht sie die Idee zu dieser Art des Leicheverbergens gehabt. Was dann aber eben nicht auf eine von ihr von langer Hand geplante Tat schließen lassen würde.
Auch dieses Nachtatverhalten - grausam.