Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

362 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Vermisst, 2018 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

17.06.2019 um 00:48
Ah ja, das war wohl das schon mehrfach in der Presse erwähnte Paar, wo JMR die "Besichtigung" platzen liess, weil der Freund dabei gewesen ist. Danke für den Bericht.

JMR hat hier ja schon mit einer recht kaltblütigen perfiden Art agiert, so dass man sich fragt, ob es nicht noch mehr Opfer gibt.


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

23.06.2019 um 08:09
Confondu par les analyses des données téléphoniques, Jean-Marc Reiser sera interpellé le 15 septembre 2018 à Illkirch-Graffenstaden, des traces de griffures au poignet gauche
Ein winziges Detail, das ich in dem Artikel, den @Hercule-Poirot hier verlinkt hat, bisher übersehen hatte und das ich in keinem anderen Artikel bisher gefunden habe:

Bei seiner Festnahme im September 2018 wies Reiser Kratzwunden an seinem linken Handgelenk auf. Er wurde 8 Tage nach dem Verschwinden von Sophie festgenommen.

Ein weiteres kleines Indiz...

https://france3-regions.francetvinfo.fr/grand-est/bas-rhin/affaire-sophie-tan-je-ai-echappe-belle-temoigne-etudiante-qui-avait-repondu-annonce-jean-marc-reiser-1685442.html

Sonst leider nichts Neues.


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

24.06.2019 um 13:36
Die Kratzwunden könnten Hinweise sein - oder auch nicht.
Bei manchen Menschen sind kleinere Hautverletzungen nach 8 Tagen bereits verheilt.

Ob jemals das Verschwinden der armen Sophie aufgeklärt werden kann? Reiser schweigt wohl weiter. Aber ich klammere mich auch an jeden Strohhalm.
Jedes noch so kleine Detail könnte von äußerster Wichtigkeit sein.


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

03.07.2019 um 20:25
Pour l’heure, Gérard Welzer table sur un procès en 2021. « Il y a des délais légaux mais à l’horizon de l’automne 2020, cette procédure doit être terminée pour qu’il y ait un procès public et pour que le temps du deuil puisse enfin commencer. Nous n’avons aucun doute sur une condamnation même si le corps de Sophie n’était pas retrouvé.
https://www.20minutes.fr/justice/2555435-20190703-affaire-sophie-tan-proches-recus-juge-famille-peut-plus


Grobe Übersetzung:
Momentan rechnet Gérard Welzer mit einem Prozess im Jahr 2021. Es existieren gesetzliche Fristen, aber im Herbst 2020 muss dieser Vorgang abgeschlossen sein damit es einen öffentlichen Prozess geben kann und die Trauerarbeit endlich beginnen kann. Wir haben keinen Zweifel an einer Verurteilung, selbst wenn Sophie's Leichnam nicht gefunden wird.


Wir müssen uns also offensichtlich noch etwas gedulden bis zu einem Prozess der aber wohl ziemlich sicher kommen wird, auch ohne Leichenfund.


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

04.08.2019 um 14:14
https://www.bfmtv.com/mediaplayer/replay/affaire-suivante


ab ca. 25:00


Hier eine Aufzeichnung einer Sendung vom 7. Juli 2019 mit Journalisten aus dem Bereich Kriminalfälle und dem Anwalt der Familie Le Tan.

- Der Anwalt ist sich ganz sicher, dass es einen Prozess geben wird, auch wenn die Leiche des Opfers nicht gefunden werden sollte.
- Ein Journalist beklagt die im Vergleich zu früher eher ‚komfortablen‘ Haftbedingungen während der U-Haft und erwartet daher eher keine Kooperation von Seiten des Inhaftierten.


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

28.09.2019 um 08:06
So, lange war es ruhig, dafür gibt es heute gleich zwei Neuigkeiten.

Die erste ist das Ergebnis eines psychologischen Gutachtens über Reiser. Dieses bescheinigt ihm hochgradigen Narzissmus, ein Überheblichkeitsgefühl und vor allem eine hochgradige Gefährlichkeit.
Quant à la réinsertion de Jean-Marc Reiser, le psychologue émet un pronostic « extrêmement défavorable ».
Was die Fähigkeit angeht, wieder in die Gesellschaft integriert zu werden, hat der Psychologe eine extrem negative Einschätzung.

http://www.leparisien.fr/faits-divers/affaire-le-tan-une-dangerosite-exceptionnelle-relevee-chez-jean-marc-reiser-24-09-2019-8158974.php

In Deutschland würde so etwas in Richtung Sicherungsverwahrung tendieren.

Aber so weit ist es noch lange nicht. Im Gegenteil, es gibt Nachrichten, die ein grosses Problem ansprechen: Nächste Woche ist eine Anhörung vor Gericht angekündigt, mit welcher die Anwälte Reisers den Ausschluss der bisher wichtigsten Beweismittel verlangen wollen:

Wie ich berichtet hatte, wurden im Keller seines Hauses eine Säge und Schuhe gefunden, auf welchen Blutspuren Sophies nachgewiesen wurden. Dieses Untersuchungsergebnis selbst wird im Moment noch nicht angefochten, aber viel gravierender: Die Verteidiger sagen, die Durchsuchung des Kellers selbst war nicht rechtmässig und daher dürften diese Sachen und das Untersuchungsergebnis nicht gegen Reiser vorgebracht werden.

Wie die Zeitung Le Parisien berichtet, fand die Durchsuchung im Januar anscheinend ohne Beisein des Beschuldigten bzw. seiner Anwälte statt. Der Untersuchungsrichter habe, so seine Anwälte, einen Experten für Spurensicherung damit beauftragt, die bekannten Blutspuren im Haus noch einmal zu überprüfen. Der Experte ging allein in den Keller, und dort waren die genannten Gegenstände. Bei einer vorherigen Durchsuchung war aber kein Blut daran festgestellt worden. Der Experte applizierte noch einmal Luminol und dieses Mal zeigte dieses an Säge und Schuhen Blut an, welches dann später als das von Sophie identifiziert wurde.

Damit, so die Anwälte, habe dieser Experte aber allein eine neue Durchsuchung durchgeführt. Nach französischem Recht müssten aber bei dieser entweder der Beschuldigte oder andere Zeugen anwesend sein. Da er allein war, sei die Durchsuchung somit rechtswidrig und die gefundenen Indizien dürften nicht verwertet werden.
« Les actes menés le 15 novembre et le 8 janvier ont donné lieu à des saisies, souligne Me Pierre Giurato. De fait, cela est devenu une perquisition. » Or, lors d'une perquisition, le suspect - ou des témoins - doit être présent. L'expert, lui, était seul. « Monsieur Reiser n'a pas été en mesure, du fait de son absence sur les lieux, de s'assurer de la régularité des opérations menées », écrivent les avocats. Pour eux, ces irrégularités « portent manifestement et directement atteinte aux droits de la personne mise en examen ». En conséquence, ils demandent l'annulation de « tous les objets passés entre les mains de l'expert », appuie Me Giurato. Ce qui annulerait aussi les analyses réalisées par l'INPS sur ces indices…
http://www.leparisien.fr/faits-divers/affaire-sophie-le-tan-menace-sur-des-preuves-accablantes-24-09-2019-8158965.php

Das wäre ein harter Schlag für die Ermittler.

Die Durchsuchung einer Wohnung bzw. entsprechender Lokalitäten ist sowohl in Deutschland, als auch in Frankreich als besonders sensibles Unterfangen angesehen, da hier die Grundrechte des Bürgers tangiert werden. In Frankreich existiert fast die gleiche Regel, die in Deutschland in § 105 StPO festgelegt ist: Ist der Beschuldigte nicht selbst vor Ort, müssen zwei neutrale Zeugen vor Ort anwesend sein (Article 57 Code de Procedure Penal).

Damit soll sichergestellt werden, dass keine belastenden Beweismittel von den Ermittlern "platziert" werden oder sonstige Unregelmässigkeiten begangen werden.

Hier ist nun angeblich der Untersuchungsbeamte allein im Keller gewesen.

In Deutschland ist die Rechtsprechung hinsichtlich eines Beweisverwertungsverbots allerdings sehr restriktiv, das bedeutet, anders als z.B. in den USA, wo nahezu jeder Verstoss gegen die Regeln bedeutet, dass die vorgefundenen Beweise nicht verwendet werden dürfen, ist das in Deutschland nicht so einfach. In so einem Fall wie hier vermutet, ist allerdings der BGH auch meistens bereit, ein Beweisverwertungsverbot anzuerkennen.

In Frankreich führt ein Verstoss gegen die Bestimmungen ebenfalls zu einem Beweisverwertungsverbot (Article 59 Code de Procedure Penal). Ich habe aber noch nicht recherchiert, wie die Rechtsprechung dieses Verbot im Einzelfall anwendet.
Sous réserve des articles 56-1 à 56-5 et du respect du secret professionnel et des droits de la défense mentionné à l'article 56, les opérations prescrites par ledit article sont faites en présence de la personne au domicile de laquelle la perquisition a lieu.

En cas d'impossibilité, l'officier de police judiciaire aura l'obligation de l'inviter à désigner un représentant de son choix ; à défaut, l'officier de police judiciaire choisira deux témoins requis à cet effet par lui, en dehors des personnes relevant de son autorité administrative.
(Article 57 CdPP)
Les formalités mentionnées aux articles 56, 56-1, 57 et au présent article sont prescrites à peine de nullité. (Article 59 CdPP)
https://www.legifrance.gouv.fr

Auf jeden Fall haben die Ermittler nun ein Problem.


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

28.09.2019 um 09:57
@Rick_Blaine
Und wie kommt ein Untersuchungsrichter auf eine so aberwitzige Idee, eine Untersuchung ohne Zeugen und Anwälte anzuberaumen? Man könnte ja fast schon meinen, dass dies mit Absicht geschah, um die Beweismittel zu entkräften, denn so doof, dass er nicht weiß, was er damit abrichtet bzw wie der übliche Ablauf zu erfolgen hat, kann der Untersuchungsrichter doch nicht sein?


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

28.09.2019 um 10:10
Nein, wenn ich den Zeitungsbericht richtig interpretiere, war der Auftrag des "Experten" nur, bereits bekannte Spuren noch einmal zu untersuchen. Dieser hat dann eigenmächtig aber noch einmal Luminol eingesetzt und damit tatsächlich neue Spuren gefunden.

Der Fehler läge dann bei dem Ermittler, der über den Auftrag des Untersuchungsrichters hinausging.

Das ist sicherlich aber ein Ansatzpunkt, wo man juristisch streiten wird. Handelt es sich hier um eine "neue Durchsuchung," wie die Anwälte Reisers sagen, oder nur um eine "Nachuntersuchung," die nicht den rechtlichen Aspekt einer neuen Durchsuchung erreicht? Und gelten die Regeln für eine Nachuntersuchung auch oder nicht?

Das ist, was Juristen spannend finden. :)


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

28.09.2019 um 21:22
@Rick_Blaine

Das finde ich ebenfalls sehr spannend und ich hoffe, dass es dennoch gelingt, Reiser anzuklagen. Vielen Dank dafür, dass Du und @Hercule-Poirot
uns stets so fachkundig auf dem Laufenden haltet.


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

29.09.2019 um 14:32
Mein Lamenta hört man auf den Fidschi's.

Verstehe, dass es juristisch korrekt zugehen muss, ok.
Ein wenig spitzfindig ist es aber schon! Da sitzt einer in U-Haft, kein "unbeschriebenes Blatt". Bei der Vergangenheit dieses Herrn dürfen jetzt nicht wieder beide Augen zugedrückt werden. Der Experte hat wohl alleine gehandelt. Nachvollziehbar, jemand wie JMR zur Strecke bringen zu wollen. Wer hätte da nicht so gehandelt?

Nun hat der Kerl wieder Oberwasser! Kommt er davon? Daran mag man kaum denken.

Bin beim Opfer und seiner Familie. Was muss sie noch aushalten?


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

29.09.2019 um 15:20
Nachvollziehbar, jemand wie JMR zur Strecke bringen zu wollen. Wer hätte da nicht so gehandelt?
Tja, und genau deshalb kann der Anwalt argumentieren, dass der Ermittler bei den Spuren etwas "nachgeholfen" haben könnte. Aus dem scheinbar redlichen Wunsch heraus, seinen Mandanten überführen zu können.


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

30.09.2019 um 05:40
Ja, so ist es, und das hat auch einen guten Grund. Die Gesetze sind mit Absicht so streng, damit der Bürger hier vor unlauteren Methoden der Strafverfolgung geschützt wird. Das ist an sich eine gute und wichtige Funktion. Es ist Sache der hoffentlich professionell arbeitenden Polizei, diese Gesetze und Regeln einzuhalten und in ihrem Rahmen gute Arbeit zu leisten. Das wäre in diesem Fall ja auch ohne Weiteres möglich gewesen. Wir dürfen nicht vergessen: hier sind zwar die meisten, und wohl aus gutem Grund, der Meinung, Reiser ist der Täter, aber an seiner Stelle könnte auch ein Unschuldiger sitzen. Und diese muss das Gesetz schützen.

Schauen wir noch einmal, was passiert ist:

Ich zitiere hier noch einmal die Kernstellen aus dem Artikel von Le Parisien. Die genaueren Schilderungen und Begründungen, die Reisers Anwälte bei Gericht eingereicht haben, kennen wir natürlich nicht.
Le 8 janvier dernier, un expert judiciaire escorté par les enquêteurs de la PJ de Strasbourg se présente au domicile de Jean-Marc Reiser - mis en examen pour enlèvement, séquestration et assassinat et écroué. Sur ordre de la juge d'instruction en charge du dossier Le Tan, il doit « procéder à une analyse morphologique des traces de sang au niveau de la cave » et « procéder à des prélèvements » au même endroit.
Am 8. Januar begibt sich ein "forensischer Experte" (was immer das sein mag, in Deutschland vielleicht Kriminaltechniker genannt), begleitet von den Ermittlern der Kriminalpolizei von Strasbourg zur Wohnung des Reiser... Auf Anordnung des Untersuchungsrichters soll er eine "morphologische Analyse" der Blutspuren im Keller durchführen und am gleichen Ort auch einige dieser Spuren als Untersuchungsexemplare sicherstellen.

Das bedeutet, der Untersuchungsrichter hat hier klar die Blutspuren gemeint, die zuvor bereits bei der Durchsuchung durch die Polizei vorgefunden und gesichert worden waren. Oder anders gesagt: es wurden Blutspuren durch die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung gefunden und nun wird ein forensischer Experte entsandt, diese genauer zu untersuchen und Teile davon sicherzustellen, damit sie im Labor untersucht werden können.

Es geht aber nun weiter:
L'expert entre alors seul dans la cave n° 65 d'un immeuble de six étages en banlieue nord de Strasbourg. Il y découvre une scie, qui n'avait pas réagi au Bluestar – produit capable de révéler les traces de sang – lors de la perquisition des policiers. Cette fois-ci, elle s'illumine et l'expert décide de la placer sous scellés. Il emporte aussi une lame de scie et un tee-shirt.
Der Experte betritt den Keller allein. (Wo sich die anderen "Ermittler" zwischenzeitlich aufhalten wird nicht gesagt). Er sieht die Säge, die bei der vorausgegangenen Durchsuchung durch die Polizei nicht auf den Einsatz von Luminol (hier der Markenname Bluestar) reagiert hat. Er setzt offensichtlich noch einmal Luminol ein und dieses Mal reagiert es auf der Säge und zeigt Blutspuren an.

-Luminol, oder Bluestar, ist ein chemisches Mittel das unter einer bestimmten Beleuchtung Substanzen, die auch im Blut vorhanden sind, zum phosphorezieren bringt. Man kann damit Blutspuren finden, die mit dem blossen Auge nicht zu erkennen sind. Allerdings reagiert Luminol auch auf andere Substanzen als Blut, daher muss ein Gegenstand immer noch im Labor untersucht werden, wenn Luminol hier angezeigt hat. (Anmerkung von mir) -

Er stellt daraufhin die Säge, ein weiteres Sägeblatt und ein t-shirt sicher und nimmt diese mit zur Untersuchung im Labor. Dort stellt sich dann heraus, es ist Sophies Blut.

http://www.leparisien.fr/faits-divers/affaire-sophie-le-tan-menace-sur-des-preuves-accablantes-24-09-2019-8158965.php

Und hier liegt nun das juristische Problem. Wie schon erwähnt schreibt § 57 der französischen Strafprozessordnung (Code de Procedure Penal) die Anwesenheit des Beschuldigten oder in Ausnahmefällen, zweier neutraler Zeugen bei einer Durchsuchung vor. Es ist ein Durchsuchungsprotokoll anzufertigen, das von diesen unterschrieben werden muss. Wird gegen diese Regel verstossen, dürfen die bei der Durchsuchung gefundenen Beweismittel nicht vor Gericht verwertet werden.

Tatsächlich, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, hätte man Reiser hier in seinen Keller bringen müssen, damit er der Durchsuchung beiwohnen kann, denn auch Untersuchungshäftlinge haben das Recht dazu (Urteil des obersten Gerichts, Strafkammer, (Cour d' assises, ch. crim.) vom 23.2.1988) - (Man erinnere sich, im Verfahren gegen Nordahl Lelandais wurde er immer zu allen Durchsuchungen etc. mitgeschleppt).

Warum diese Regel, die es auch in anderen Ländern gibt, z.B. in ähnlicher Form in Deutschland und auch in den USA?

Man will sicherstellen, dass der Beschuldigte der Polizei nicht vorwerfen kann, dass ihn belastende Beweismittel ihm untergeschoben wurden. Dieser Vorwurf wird dennoch auch heutzutage immer wieder erhoben, was zeigt, dass offensichtlich strenge Regeln notwendig sind, einerseits um Beschuldigte zu schützen, andererseits um die Polizei zu schützen.

In letzter Zeit gab es einige sehr bekannte Prozesse, in welchen genau solche Vorwürfe erhoben wurden, z.B. gegen Steven Avery, der behauptete Blut sei von der Polizei an bestimmten Stellen platziert worden, oder gegen O.J. Simpson, wo behauptet wurde, die Polizei hätte einen blutigen Handschuh in seinem Garten platziert usw.

Als Jurist bin ich schon überrascht, dass dieser Techniker hier allein im Keller gewesen ist. Schon im Buch "Das Recht der Polizei" (Le droit de la police, LITEC 1991) wird darauf hingewiesen, dass ein Ermittler bei einer Wohnungsdurchsuchung niemals allein sein soll, schon um sich selbst vor dem Vorwurf eines Diebstahls schützen zu können. Das sollte also Grundwissen sein, was vermutlich allen Beamten eingehämmert wird. Warum hier der Techniker allein im Keller war ist umso unverständlicher.


1x zitiertmelden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

30.09.2019 um 08:14
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Man will sicherstellen, dass der Beschuldigte der Polizei nicht vorwerfen kann, dass ihn belastende Beweismittel ihm untergeschoben wurden.
Ist das wirklich sinnvoll? Wenn der Beschuldigte alleine dabei ist, kann er trotzdem immer noch behaupten, er habe gesehen, wie ihm etwas untergeschoben wurde. Zwei neutrale Zeugen wären doch viel sinnvoller, wobei die Frage ist, wer sollen diese neutralen Zeugen sein?


1x zitiertmelden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

30.09.2019 um 18:01
Danke @Rick_Blaine für Deine Mühe und Erklärungen zum besseren Verständnis für uns Laien.

Natürlich muß der wahre Täter zur Verantwortung gezogen werden und kein Unschuldiger. Damit wäre der Gerechtigkeit nicht gedient.
Der Untersuchungsrichter hat die erneute Analyse im Keller von Reiser veranlaßt. Wurde es nur versäumt, zwei neutrale Zeugen hinzuzuziehen? Hätten z.B. nicht Ermittler der ersten Durchsuchung als Zeugen fungieren können oder wären sie dann nicht mehr "neutral" gewesen?

Ein Unschuldiger lässt doch nichts unversucht, den Fall so rasch wie möglich mit aufzuklären. Besonders dann, wenn er schon Monate in U-Haft sitzt. Warum schweigt denn Reiser, wenn er am Tod von Sophie unschuldig ist? Beraten ihn seine Anwälte dahingehend, weiter zu schweigen? Da wäre es doch interessant zu erfahren, was man sich davon verspricht. Soll der Prozess verschleppt werden und aus welchem Grund?

Hoffe, die Sache hier geht nicht aus wie das Hornberger Schießen. Momentan läuft es in Richtung Reiser.


1x zitiertmelden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

30.09.2019 um 22:04
Ein Unschuldiger lässt doch nichts unversucht, den Fall so rasch wie möglich mit aufzuklären. Besonders dann, wenn er schon Monate in U-Haft sitzt. Warum schweigt denn Reiser, wenn er am Tod von Sophie unschuldig ist?
Jeder Angeklagte hat das Recht zu schweigen und häufig ist das auch das Klügste, was man machen kann.


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

01.10.2019 um 05:09
Zitat von helwahelwa schrieb:Ist das wirklich sinnvoll? Wenn der Beschuldigte alleine dabei ist, kann er trotzdem immer noch behaupten, er habe gesehen, wie ihm etwas untergeschoben wurde. Zwei neutrale Zeugen wären doch viel sinnvoller, wobei die Frage ist, wer sollen diese neutralen Zeugen sein?
Das ist immer die Frage, aber ich denke schon, dass es sinnvoll ist, überhaupt so eine Regelung zu haben. In Deutschland können es zum Beispiel Gemeindebeamte, hier ist historisch an den Bürgermeister gedacht, oder eben zwei Nachbarn sein:
(2) 1Wenn eine Durchsuchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums ohne Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, so sind, wenn möglich, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, zuzuziehen. 2Die als Gemeindemitglieder zugezogenen Personen dürfen nicht Polizeibeamte oder Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft sein.
§ 105 StPO https://dejure.org/gesetze/StPO/105.html

In Frankreich heisst es lapidar, es können zwei Zeugen sein, die nicht der Polizei unterstehen oder angehören dürfen:
Sous réserve des articles 56-1 à 56-5 et du respect du secret professionnel et des droits de la défense mentionné à l'article 56, les opérations prescrites par ledit article sont faites en présence de la personne au domicile de laquelle la perquisition a lieu.

En cas d'impossibilité, l'officier de police judiciaire aura l'obligation de l'inviter à désigner un représentant de son choix ; à défaut, l'officier de police judiciaire choisira deux témoins requis à cet effet par lui, en dehors des personnes relevant de son autorité administrative.

Le procès-verbal de ces opérations, dressé ainsi qu'il est dit à l'article 66, est signé par les personnes visées au présent article ; au cas de refus, il en est fait mention au procès-verbal.
Article 57 Code de Procedure Penale https://www.legifrance.gouv.fr/affichCodeArticle.do?idArticle=LEGIARTI000032742062&cidTexte=LEGITEXT000006071154&dateTexte=20161001

Der oberste Gerichtshof Frankreichs hat allerdings ausgedrückt, dass er eigentlich immer möchte, dass der Beschuldigte vor Ort ist. Die "Zwei Zeugen Regel" soll nur angewandt werden, wenn der Beschuldigte tatsächlich verhindert ist, z.B. weil er im Krankenhaus liegt. Untersuchungshaft gilt nicht als Verhinderung, die Polizei hat ihn dann zur Durchsuchung zu bringen.
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Hätten z.B. nicht Ermittler der ersten Durchsuchung als Zeugen fungieren können oder wären sie dann nicht mehr "neutral" gewesen?
Genau, die wären nicht neutral.
Zitat von sommerdaysommerday schrieb:Ein Unschuldiger lässt doch nichts unversucht, den Fall so rasch wie möglich mit aufzuklären. Besonders dann, wenn er schon Monate in U-Haft sitzt. Warum schweigt denn Reiser, wenn er am Tod von Sophie unschuldig ist? Beraten ihn seine Anwälte dahingehend, weiter zu schweigen? Da wäre es doch interessant zu erfahren, was man sich davon verspricht. Soll der Prozess verschleppt werden und aus welchem Grund?
Ah, die Frage kommt hier in ganz vielen Threads immer wieder auf. Als Rechtsanwalt mit vielen Jahren Berufserfahrung kann ich dazu sehr deutlich sagen: wenn jemand wirklich etwas zur Klärung beitragen kann, wird er das vermutlich auch tun, wenn ihn diese Klärung dann entlastet. Aber in der Regel kann ein einmal Beschuldigter so gut wie nichts mehr tun. Ausser sich durch Äusserungen noch mehr in die Bedrouille bringen.

Man darf nicht vergessen, dass wenn die Polizei sich einmal dazu entschlossen hat, einen Beschuldigten zu nennen, man sie kaum noch durch gutes Zureden oder gar Kooperation davon abbringen kann. Das ist das eine. Das andere ist, dass wenn ein Beschuldigter wirklich unschuldig ist, er in der Regel keine Ahnung hat, wie und von wem die Tat begangen wurde, das heisst, er kann in der Regel nichts zur Aufklärung beitragen. Daher ist es am sinnvollsten, zu schweigen.

Beispiel: Nehmen wir einmal an, Reiser ist wirklich unschuldig. Sophie war kurz in seinem Apartment, wie er ja sagt, hatte eine winzige Schnittwunde am Finger, die sie im Bad versorgt hat, und hat dann wieder das Apartment verlassen. Woher soll Reiser noch irgendwelche Informationen nehmen, was mit ihr geschehen ist?

Nehmen wir jetzt mal an, er ist kurz nachdem Sophie sein Apartment verlassen hat, in die nächste Bar gegangen. Er sagt der Polizei, er habe dort bis ca. 22 Uhr einige Bier getrunken. Das ist, woran er sich wirklich meint zu erinnern. Nun findet die Polizei daraufhin einen Zeugen, der glaubhaft versichern kann, dass Reiser um 21 Uhr die Bar verlassen hat.

Und nun? Die Polizei wird sofort sagen: aha! Er hat uns angelogen. Das macht ihn noch verdächtiger. Und das obwohl Reiser in unserem fiktiven Beispiel ehrlich selbst glaubt, bis um 22 Uhr in der Bar gewesen zu sein. Er war halt schon recht angedüdelt als er sie verlassen hat, deshalb die falsche und ganz unschuldige Erinnerung.

Hier sieht man deutlich, wie er sich nur tiefer in Verdacht bringen kann, obwohl er doch nur ganz ehrlich "beitragen" will sich zu entlasten.

Das ist ein Grund, warum die allermeisten Verteidiger in den allermeisten Situationen dazu raten, einfach den Mund zu halten.

Etwas anderes wäre es, wenn noch zu der Zeit, als Sophie in seinem Apartment war, ein Freund auftauchte. Dieser kann bezeugen, dass Sophie das Apartment lebend und unversehrt verlassen hat und mehr noch, dass Reiser mit ihm den Rest des Abends verbracht hat. In diesem Fall würde ich als sein Verteidiger das selbstverständlich den Ermittlern verklickern.


1x zitiertmelden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

03.10.2019 um 19:33
Les preuves qui accusent Jean-Marc Reiser dans l'affaire Sophie Le Tan seront-elles retirées du dossier ? Réponse le 17 octobre, date à laquelle la chambre d'instruction de la cour d'appel de Colmar rendra son délibéré.
https://france3-regions.francetvinfo.fr/grand-est/haut-rhin/colmar/affaire-tan-requete-ecarter-preuves-contre-jean-marc-reiser-mise-delibere-au-17-octobre-1731367.html

grobe Übersetzung:

Werden die Beweise gegen JMR im Fall Sophie Le Tan aus der Akte gestrichen? Die Antwort darauf wird es am 17 Oktober geben, der Tag an dem der Strafsenat in Colmar das Ergebnis seiner Beratungen bekanntgeben wird.



In zwei Wochen werden wir es also genau wissen, die Anklage ist sich aber jetzt schon ziemlich sicher, daß dem Antrag der Verteidigung nicht stattgegeben werden wird.


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

03.10.2019 um 19:53
Jean-Marc Reiser sera auditionné une nouvelle fois vendredi 4 octobre par la juge Eliette Roux, qui instruit l'affaire depuis septembre 2018. Ce sera son troisième entretien avec la magistrate depuis sa mise en examen pour assassinat, enlèvement et séquestration.
https://france3-regions.francetvinfo.fr/grand-est/haut-rhin/colmar/affaire-tan-requete-ecarter-preuves-contre-jean-marc-reiser-mise-delibere-au-17-octobre-1731367.html


grobe Übersetzung:

JMR wird am Freitag, den 4. Oktober erneut von der Richterin Eliette Roux, die diesen Fall seit September 2018 bearbeitet, vernommen. Das wird sein drittes Gespräch mit der Richterin seit seiner Verhaftung wegen Totschlag, Entführung und Freiheitsberaubung sein.

Morgen hat er also erneut Gelegenheit mit der Wahrheit herauszurücken und ggf. die Möglichkeit die Ermittler zum Versteck der Leiche zu führen. Vermutlich wird er dies aber nicht tun sondern alles abstreiten was man ihm nicht direkt nachweisen kann.


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

04.10.2019 um 05:12
Hier ein Fernsehbericht der ein paar Bilder vom Haus und dem Keller Reisers zeigt.

Zuversichtlich ist der Anwalt der Familie, der meint, Reiser kann auch ohne die umstrittenen Beweismittel verurteilt werden. Man wird sehen, aber es ist meiner Meinung nach schon eine berechtigte Zuversicht. Allerdings wäre die Sache mit den Beweismitteln sicherlich einfacher.

https://www.bfmtv.com/mediaplayer/video/affaire-sophie-le-tan-le-recours-en-nullite-des-avocats-de-jean-marc-reiser-examine-ce-jeudi-1191414.html


melden

Jean-Marc Reiser: Mögl. Serienmörder im Elsass? Studentin tot aufgefunden

04.10.2019 um 19:17
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb am 01.10.2019:Ah, die Frage kommt hier in ganz vielen Threads immer wieder auf. Als Rechtsanwalt mit vielen Jahren Berufserfahrung kann ich dazu sehr deutlich sagen: wenn jemand wirklich etwas zur Klärung beitragen kann, wird er das vermutlich auch tun, wenn ihn diese Klärung dann entlastet. Aber in der Regel kann ein einmal Beschuldigter so gut wie nichts mehr tun. Ausser sich durch Äusserungen noch mehr in die Bedrouille bringen.
Das war mir bisher so nicht bewusst. Danke für die gute und ausführliche Erklärung dazu.

Ob ich angesichts einer derartigen Anschuldigung "ruhig" bleiben könnte, glaube ich weniger. Beim NSU-Prozess habe ich die TV tatsächlich etwas bewundert. Im Nachhinein weiss ich natürlich nicht, ob sie durch ihr Schweigen die Situation wesentlich verbessert hat. Auch wenn sie ausgepackt hätte, wäre das Strafmaß wohl dasselbe geblieben. Mehr als lebenslänglich gibt's nicht, hier kam noch die Schwere der Schuld dazu.
Aber es ist gut, zu wissen, wie man sich im "Ernstfall" verhalten sollte.

Drang schon etwas über die heutige Vernehmung von Reiser durch?


melden