robix schrieb:@frauZimt
wenn das finanzamt einem befragt, gibt es eine mitwirkungspflicht und somit kein zeugnisverweigerungsrecht.
robix schrieb:beim mord ist das vorgehen wohl deutlich "liberaler". erscheint dann schon etwas befremdlich, oder?
@robixNatürlich bis du dem Finanzamt gegenüber auskunftspflichtig. Aber du musst doch nicht deinen Sohn oder deine Tochter beim Finanzamt verpetzen.
Ein DNA-Test kann durch einen Richter angeordnet werden.
Einem freiwiliglen Test in einer Mordsache werde viele Menschen freiwillig folgen.
Und die Verweigerer kann man befragen.
Ich glaube nicht, dass das ein großes Problem ist.
Ich finde allerdings grundfalsch, dass du hier den Steuerzahler ins Feld führst.
Mit diesem Argument begibst du dich selbst aufs Glatteis-und da gehörst du ja gar nicht hin. Denn du möchtest ja, dass die Täter schnell ermittelt und bestraft werden.
Aber du schlingerst eben, wenn es dir um die Steuergelder leid tut.
Hättest du im Fall Kim Wall die Suche nach Körperteilen, Handys und Waffen irgendwann aufgegeben, weil es "zu teuer" wird?
Wie teuer darf eine Mordermittlung werden? Bist du für eine Deckelung?
Nein, das darf es nicht geben.