fischersfritzi schrieb:drgroper schrieb:
ob die Mutter einfach so entscheiden konnte, dann geht sie mal mit dem Sohn in den Westen, was der Vater ganz offensichtlich nicht wollte
Die "in Westen rübergemacht" These ist doch vom Tisch.
Daher ist das eigentlich unerheblich.
Wenn ein gemeinsames Sorgerecht bestanden hätte, dann hätte die Mutter das gemeinsame Kind nicht so einfach in den Westen mitnehmen können. Deswegen meine Frage, ob sie es überhaupt gedurft hätte. In der BRD wäre das seit ca. 2007(?) nicht mehr so einfach möglich gewesen.
Im Westen hätte die Kindsmutter damals faktisch das Kind wohl einfach mitnehmen können. Sie waren ja nicht verheiratet. Wichtig wäre noch zu wissen, welcher Vatereintrag, soweit vorhanden, in der Geburtsurkunde des Kindes gestanden hatte.
Im Film von Aktenzeichen xy, der eher im Frühling spielt und nicht im tatsächlichen Gebäude, antwortet der Kindsvater auf die Frage der Kripo, wann er vom Verschwinden der Kindsmutter erfahren habe: "Durch den Anruf vom Kindergarten. Thomas [gemeint ist ja wohl der gemeinsame Sohn] hat am Donnerstag bei mir übernachtet, und ich habe ihn Freitag morgen in den Kindergarten gebracht, und Ines wollte ihn am Nachmittag wieder abholen." Kripo: "Also an ihrem Geburtstag". Kindsvater: "Ja. Hat sie aber nicht. Ines hat kein Telefon, und da hat der Kindergarten mich angerufen." Kripo: "Und seitdem wohnt Thomas bei Ihnen?" Kindsvater: "Ja."
Der Tag ihres Verschwindens, der 04.01.1990, war ein Donnerstag, was Aktenzeichen xy ebenfalls keiner Erwähnung wert ist.
In dem Video von "Thofra" wird jedoch behauptet, dass die Kindsmutter bereits am DONNERSTAG, und nicht erst an ihrem Geburtstag, dem Freitag, das gemeinsame Kind nicht aus dem Kindergarten abgeholt habe: "Der Kindergarten habe dann bei dem Ex angerufen, und dieser holte den Sohn dann aus dem Kindergarten ab."
Aktenzeichen xy bringt ja nicht mehr die Darstellung des Kindsvaters, dass die Kindsmutter zuletzt 12:45-13:00 von ihm gesehen worden sei, sondern spricht von 12:15 Uhr als letztes Lebenszeichen. Ihr neuer Freund, der ebenfalls pseudonymisiert wurde, ist laut ZDF bereits "kurz darauf" bei ihrer Wohnung vergebens gewesen - eine neue Erkenntnis. Die Aussage einer Zeugin, sie sei in ein westliches Auto eingestiegen, von der nur das Datum 04.01.1990 genannt worden war, aber weder Ort noch Zeitpunkt, wurde im ZDF nicht mehr erwähnt, weswegen ich in meinem gelöschten Posting nach der beruflichen Stellung des Kindsvater frug. Der Kindsvater will sie am Bahnhof - 800 Meter Fußweg von ihrer Wohnung(!) laut Googlemapsbildern von 2008 rausgelassen haben bei einer behaupteten zweiten Wäschetour zu seiner Wohnung, weil ihm plötzlich eingefallen sei, dass er beruflich noch etwas zu erledigen habe. Auch deswegen die Frage, wo arbeitete er und wurde diese Arbeitserledigung überprüft bzw. könnte sie noch überprüft werden. Dann will er eine zweite Wäscheladung bei ihr in ihrer Anwesenheit abgeliefert haben 12:45-13:00. Also zwischen 12:15-12:45/13:00 sollen sie zu ihm gefahren, zurück zum Bahnhof gefahren, er seinen Arbeitsache erledigt und eine zweite Wäscheladung bei ihr abgeliefert haben.
Auffällig ist, dass sie 10:45 Uhr bei den Eltern der Kindsmutter abfahren, und erst 90 Minuten später in ihrer neuen Wohnung 1,2 km Fußweg bzw. 1,9 km (laut Googlemaps) angekommen sind. Es soll keine Aufenthaltszeit in ihrer Wohnung gegeben haben. Das vom Kindsvater angegebene Trinken eines Glas Weines, wo sie gesagt haben soll, dass sie in den Westen gehen werde, wenn das gemeinsame Kind drei Jahre alt sei, soll in seiner Wohnung gewesen sein. Somit könnte dies nur bei der ersten Wäschefahrt gewesen sein, also zwischen 10:45 und 12:15, d. h., dass sie zuerst nochmal zum ihm gefahren wären.
Die Frage ist auch, warum sie wirklich nochmal um 12:15 bei sich zuhause mit ihm in sein Auto eingestiegen ist.
Der Kindsvater wurde insgesamt dreimal verhört.
P. S.: Der gemeinsame Sohn wäre und ist ca. sechs Monaten nach dem 04.01.1990 drei Jahre alt geworden.