@Frank375 Sowohl der Zeitraum zwischen den Vergiftungsversuchen, der Tötung und der Obduktion als auch die Art des Giftes dürfte ausschlaggebend für den Nachweis sein. Da die Vergiftungsversuche überlebt wurden, hatte der Körper Zeit, das zugeführte Gift wieder abzubauen.
Bei GBL (KO-Tropfen) soll der Abbau sehr schnell geschehen und schon nach weniger als 24 Stunden ist kein Nachweis mehr möglich.
Bei einer Vergiftung mit Pflanzensamen, beispielsweise durch Rizinus-Samen, soll der Nachweis bis zu 60 Stunden nach der oralen Aufmahme möglich sein bzw. bis zu 2 Wochen nach der Vergiftung sind noch Antikörper vorhanden.
Die Symptome einer Rizinus-Vergiftung können einer Magen-Darmverstimmung ähnlich sein, dies hängt sicher von der aufgenommenen Menge ab.
Quelle RKIDie Pathologen wissen da wesentlich besser Bescheid.
Frank375 schrieb:Ein sicherer Nachweis, der aus der Obduktion hervorging, konnte nicht erbracht werden.
Interessant, dies ist also schon zur Sprache gekommen, hättest Du da eine Quelle für mich?
Wie Du bereits geschrieben hast, wird auch der Nachweis, dass S.P. die Pflanzensamen und das GBL (Zutaten +"Laborutensilien") bestellt hat sehr schwer werden, wenn I.P. Zugriff auf ihre Accounts hatte. Möglicherweise geben die getauschten WA Nachrichten darüber Auskunft, wer was bestellt hat. Mir ist leider gar nicht bekannt, inwieweit die Aussagen von S.P. bei der Verhaftung vor Gericht verwendet werden dürfen, ich bin juristischer Laie. Außerdem muss Sie sich auch gar nicht selbst belastet haben.
Es bleibt auf jeden Fall spannend.