Luminella schrieb:o.K. ich dachte die werden allem fern gehalten und gearbeitet wird erst im. normalen Strafvollzug? Vielleicht kann da jemand Auskinft geben, der sich damit auskennt?
UntersuchungshäftlingWer in Untersuchungshaft sitzt, darf einer Arbeit nachgehen, wenn es in der Haftanstalt Arbeitsmöglichkeiten gibt. Allerdings gilt: Während Strafhäftlinge ab einer bestimmten Zeit Hafturlaub bekommen können, haben Untersuchungshäftlinge keinen Anspruch darauf. Das ist ein weiterer Aspekt, in dem die Rechte von Menschen in Untersuchungshaft schwächer ausgeprägt sind als die der Insassen im Strafvollzug – trotz der Unschuldsvermutung, die auch während des Vollzugs von Untersuchungshaft gilt.
Da Verdächtige in Untersuchungshaft davon abgehalten werden sollen, in irgendeiner Form auf das laufende Ermittlungsverfahren einzuwirken, wird auch ihre Korrespondenz mit der Außenwelt überprüft. Jeder Brief, den ein Untersuchungshäftling schreibt, geht über den Schreibtisch des Richters oder des Staatsanwalts. Ausgeschlossen ist auch hier Post vom und an den Strafverteidiger („Verteidigerpost“). Im Strafvollzug ist das nicht der Fall, dort werden Briefe nicht überprüft. Zu E-Mail-Kommunikation haben U-Häftlinge keinen Zugang.