Able_Archer schrieb:Lass es mich so sagen: In genau diesem Aspekt, dass der "Trittbrettfahrer" von der Polizei wusste (siehe dokumentierter Anruf)
sehe ich einen "hinreichenden Verdacht" auf Täterwissen.
Ich verstehe den Unterschied nicht.
Wenn sich die Ermittler bedeckt gehalten haben sollten, was die Existenz und ihre Ermittlungen bzgl des annonymen Schreibens angeht, so hätte weder ein Mitwisser / Mittäter noch ein Trittbrettfahrer davon etwas mitbekommen.
Umgekehrt ist es genauso.
Hat die Polizei den anonymen Brief in irgend einer Form publik gemacht, so hätten sowohl Mittäter, wie auch Trittbrettfahrer gleichermaßen davon erfahren.
Der "Rückzug" spricht für mich noch eher für einen Trittbrettfahrer, eben weil dieser keine substanziellen Hinweise vorzuweisen hatte und die Sache ihm zu heiß wurde.
Man müsste halt wissen, wie seinerzeit mit dem anonymen Hinweis umgegangen wurde.
Irgend etwas aus dem Kontaktabbruch des Schreibers zwingend zu schlußfolgern, halte ich für irrelevant.