raptor83 schrieb:In diesem Fall ja, da es ja zur Fahndung ausgeschrieben gewesen ist. Annsonsten kann sich der Falschparker das Fahrzeug bei der Abschleppfirma wieder abholen.
Die Firma wird daran interessiert sein, das Fahrzeug so schnell wie möglich loszuwerden.
Dazu muss sie aber den Halter des Fahrzeugs erst mal ausfindig machen. Wen fragt sie denn da? Doch vermutlich die Polizei, oder nicht? Ist ne ernst gemeinte Frage.
emz schrieb:Du meinst also, dass Autos, die von Privatgrundstücken entfernt werden, dann bei der Polizei geparkt werden?
Mir geht es um die Frage, ob es möglich wäre, dass so ein auf einem Privatparkplatz abgestelltes Auto an der Polizei vorbei auf Nimmerwiedersehen irgendwo verschwindet. Wenn dem so wäre, hätte der Täter mit dem Abstellen und dem Tauschen ganz schlau gehandelt. Wenn aber nicht, würde irgendwann rauskommen, wer der Halter ist und vor allem dass die Schilder von jemandem aus seinem näheren Umkreis getauscht wurden. Also nix mit Spuren verwischen, im Gegenteil.