@nodocDanke für den Text bzgl. psychiatrische Gutachten.
Klar, es geht um die Hintergründe der Tat.
War er zum Tatzeitpunkt steuerungsfähig-oder nicht?
Ich glaube- aber das ist meine Laienmeinung- dass die anderen Aspekte später einfließen.
Das Gericht hat einen Strafrahmen und kann den voll ausschöpfen-oder bei der unteren Schwelle bleiben.
Da spielt rein: War der Täter geständig?
Zeigt er Reue?
Wie war sein Lebenswandel bisher?
Und hier könnte dann auch eine schwere Kindheit Berücksichtigung finden.
Sicher gibt es weitere Aspekte-wie gesagt-ich bin Laie.
Ich habe neulich auf N-TV gesehen, dass im Zusammenhang mit diesem Fall weitere ungeklärte Fälle angesehen werden.
Wisst ihr etwas darüber? Ist eine Zahl bekannt?