FrauZimt schrieb:
Außerdem kann ich mir gut vorstellen, dass er eine Ahnung hatte, was da geschehen sein könnte. Er war ja Maurer und kannte den Einsatz dieser Geräte auf Baustellen.
Suinx schrieb:Also ich denke nicht dass man selbst als Maurer zwingend an CO Vergiftung denken muss -am naheliegendsten wäre doch z.B. eine Alkohol bzw. Lebensmittelvergiftung anzunehmen.
Lieber Herr Suinx,
ein Beispiel für ihren schrägen Humor?
Maurer trinken, und essen fettige Mettbrötchen- ja, ja.....alles klar...
Auf einer Baustelle arbeiten üblicherweise viele Gewerke miteinander.
Wenn jemand ein Mäuerchen gemacht haben will, macht das natürlich nur der Maurer.
Wenn ein Haus gebaut wird, arbeiten die verschiedenen Handwerker Hand in Hand
Da laufen alle möglichen Maschinen.
Aber zu JoKrs Beitrag
Warum müssen denn die Vorstrafen des Angeklagten öffentlich verlesen werden?
Wenn die verbüsst sind, ist doch irgendwann gut.
Warum diese öffentliche Demütigung?
Wenn es um jemanden geht, der wegen Körperverletzung vor dem Richter steht-und schon in der Vergangenheit für ein ähnliches Delikt verurteilt wurde, verstehe ich das natürlich.
Aber wenn die früheren "Geschichten" nichts mit der aktuellen Anklage zu tun haben?
Es könnte ja auch sein, dass ein Angeklagter freigesprochen wird.
Wenn aber die Nachbarn aus Neugier im Zuschauerraum sitzen- und öffentlich verlesen wird, was Einer in seiner Jugend verbrochen hat?
Es ist doch immer von Resozialisierung die Rede?
Ist das nicht kontraproduktiv? Jemand fängt ein neues , besseres Leben an...und seine Nachbarn erfahren von einer früheren Vorstrafe.
Vielleicht habe ich es aber auch falsch verstanden.