MaryPoppins schrieb:Die Konstruktion war sogar noch weitaus primitiver und dilettantischer, als man sich das in seiner Fantasie ausmalen könnte! Auf so etwas überhaupt als "Abgasleitung" zu kommen, war Lichtjahre von "Sorgfalt" entfernt und wirklich gröbst fahrlässig, wenn nicht sogar "den Tod billigend in Kauf nehmend". Die Konstruktion lief zwar Silvester schon mal "einwandfrei", fiel aber bei der Party wahrscheinlich schon nach 1 Stunde auseinander:
Die Abgase des benzinbetriebenen Generators leitet er mit zwei wackelig ineinander gesteckten Wasserrohren nach außen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man- wie hier jemand postete- ganz offiziell im Baumarkt einen Schlauch zum Selberinstallieren kaufen kann.
(Vielleicht trifft das auf Notstromaggregate zu? - Das weiss ich nicht.)
Wenn das Gerät entsprechend markiert ist- wahrscheinlich mit einem Totenkopf- ist doch alles klar. Es ist nur so zu verweden, wie in der Beschreibung angegeben.
Aber im Grunde führt das hier alles nicht weiter.
Die Aufgabe des Gerichtes ist, ganz sachlich die einzelnen Punkte abzuarbeiten. Da wird man sich auch nicht von Mitleid leiten lassen.
Nachdem der Strafmaßrahmen festgesetzt wurde, und wird man entscheiden, ob die Strafe im oberen, mittlere-oder unteren Feld liegt.
So stelle ich mir das jedenfalls vor.
Vielleicht hilft ihm die Strafe auch dabei, irgendwann mit der Geschichte fertig zu werden.