Timo Kraus (HSV Mitarbeiter) tot aufgefunden
29.01.2017 um 17:50Ok - dann hab ich das wohl falsch gelesen - Danke Dir für die Erklärung
spiky73 schrieb:Es ist ja immer nur die Rede von den Kollegen - aber waren beim allgemeinen Aufbruch vielleicht auch nicht-alkoholisierte Angestellte des Restaurants behilflich und wurden befragt?Bezweifelt man denn, dass er überhaupt mit einem Taxi gefahren ist? Denkt man, die Kollegen hätten etwas mit seinem Verschwinden zu tun und hätten das nur erfunden?
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Besonders problematisch: Sollten die Behörden Kraus nicht finden, muss seine Familie unter Umständen jahrelang auf die Auszahlung einer Lebensversicherung warten.
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Denn wenn Kraus nicht auftaucht, wird erst nach zehn Jahren ein Totenschein ausgestellt. Das schreibt das „Verschollenheitsgesetz“ vor.
Dort heißt es: „ Die Todeserklärung ist zulässig, wenn seit dem Ende des Jahres, in dem der Verschollene nach den vorhandenen Nachrichten noch gelebt hat, zehn Jahre oder, wenn der Verschollene zur Zeit der Todeserklärung das achtzigste Lebensjahr vollendet hätte, fünf Jahre verstrichen sind.“
Es gibt eine Lücke
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Es gibt allerdings eine Lücke im Gesetz. Wenn die Polizei zu dem Schluss kommt, dass Kraus gestorben ist, kann er auch schon vor Ablauf der zehn Jahre für tot erklärt werden. Dann würde eine Versicherung die nötige Summe zahlen.
(fel)