eldec schrieb:Anders sähe es natürlich aus, wenn der Verbleib der Frauen zu dem Zeitpunkt noch nicht klar war und durch zügiges Handeln eventuell noch eine Rettung der Frauen möglich geworden wäre.
So war es doch auch. Allein zwischen Haftbefehl und Auffindung der Leichen ist rund eine Woche vergangen.
Die Durchsuchung war rechtens, weil die Damen ja auch hätten entführt gewesen sein können.
eldec schrieb:sondern wird anscheinend öfter genutzt, um Aussagen von Zeugen zu erhalten, die sie nicht machen würden, wenn sie wüssten, dass sie als Verdächtige gelten
Umgekehrt versuchen Verteidiger auch immer wieder genau an diesem Punkt anzusetzen, um Vorteile zu gewinnen.
Im Fall Böhringer kam der später Verurteilte Monate später damit ums Eck, wobei dies vorher nie ein Thema war.
Wenn der Waldemar N. sich bei den Vernehmungen so verschlossen gezeigt hat, wie jetzt vor Gericht, was wahrscheinlich ist, da er ja Polizisten nicht mochte, ist es auch nicht so einfach, den Punkt zu definieren, an dem man einen Zeugen als Beschuldigten belehrt.
Natürlich schieben die Vernehmer diesen Zeitpunkt so weit wie möglich nach hinten, weil ab diesem Zeitpunkt keine großen Informationen zu erwarten ist.
Der Punkt mit dem Durchsuchungsbeschluss für den BMW erinnerte mich an den Film "Ein Richter sieht rot" mit dem jungen Michael Douglas.
Da würden auch etliche Verdächtige, ja eigentlich überführte Verbrecher freigesprochen, weil Formfehler begangen wurde.
Nun, zum Glück ist Augsburg nicht Los Angeles. Nach meiner Einschätzung werden diese Schüsse der Verteidigung verpuffen.