Suinx schrieb:Um wieviel würde sich denn die Strafe abmildern wenn er beide Morde gesteht? Gibt es Erfahrungswerte?
Meine Antwort als juristischer Laie
Das Gericht befindet innerhalb eines vorgegebenen Strafrahmens. Dieser Rahmen bietet Spielraum, nach oben oder unten. Verschiedene Dinge fließen ein: zeigt der Täter Reue, war er bisher unbescholten, bei sexuellen Straftaten an Kindern kann es sich für den Täter positiv auswirken, wenn er durch sein Geständnis seinen Opfern eine Aussage vor Gericht erspart.
Ob es bei "Mord" einen "Rabatt" gibt, wage ich zu bezweifeln. Mord ist die verwerflichste Tat. Hier wird bei sehr grausamen Taten eine Sicherheitsverwahrung erwogen. Da würde sich das Gericht von einem Angeklagten, der Reue demonstriert wahrscheinlich nicht beeindrucken lassen-bzw. wäre das ein Fall für die Psychiatrie.
Bei Lebenslänglich wird der Täter nach frühestens 15 Jahren entlassen, wenn er sich gut geführt hat. Ob er dafür schon vor Gericht die Weichen stellen kann, weiss ich nicht.
Und wie ist es, wenn innerhalb eines Tatverlaufs 2 Menschen "ermordet" werden? Es gibt den Ausdruck Doppelmord. Aber ist der juristisch-oder dem Boulevard entsprungen?
Und da in unserem Rechtssystem nicht 2x Lebenslänglich ausgesprochen werden kann, stoße ich an meine Genzen. Ich denke mir (ich weiss es nicht), könnte es sein, dass ein reuiger Täter, bei guter Führung, der 2 Menschen ermordet hat, dieselbe Behandlung erfährt, wie ein "einfacher" Mörder.
Hier könnte hier zweifachen Mord entschieden werden.
"Mord"wenn eines der Merkmale erfüllt wurde: vorsätzlich, heimtückisch, niedere Beweggründe - zur Verdeckung einer Straftat, zur Befriedigung des Geschlechtstriebes
(Aus dem Gedächtnis geschrieben. Wer es genauer braucht, muss recherchieren)
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Vermisste Frauen aus Gersthofen - Beate N. und Elke W.
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@Suinx
Mord ist Mord. Da mildert sich nix.
https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html
Wenn ihm vielleicht die Schwere der Schuld erspart bleibt, kann er eher rauskommen.
Aber sonst bringt ihm ein Geständnis keine Vorteile.
Ohne Rekonstruktion der Tat kann man dazu noch nichs sagen.
Ich vermute, dass eine Frau ohne Vorplanung getötet worden ist, also "Totschlag".
Die andere Dame wurde als Zeugin getötet. Zur Verdeckung einer Straftat ermordet.
Oder:
Der Täter hat mit einer Karte eines Opfers Geld an verschiedenen Geldautomaten gezogen.
Dazu muss er die Pin gehabt haben. Wenn er von der Frau die PiN erpresst hat, brauchte er danach Zeit, um verschiedene Banken anzusteuern.
Auch dieser Täter, der nicht so schlau wirkt, wird gewusst haben, dass es einen Auszahlrahmen gibt.
Möglicherweise hat er beide Frauen getötet, damit sie seinen Raubzug nicht durch einen Anruf bei Bank und Polizei beenden.
Dann wären beide Tötungsdelikte geschehen, um eine Straftat zu verdecken, nämlich den Raub, denn der war ja mit dem Einbruch nicht abgeschlossen. Der fand ja im Grunde erst nach dem Überfall statt.