@stefan33 stefan33 schrieb:Interessant und neu war die Info, dass der Fahrer des weißen BMW bekannt ist.
Sehe ich genau so. Diese Info kam beiläufig u. ist die eigentliche interessante und wichtige Neuigkeit - wir hatten hier ja viel über den BMW-Fahrer diskutiert. Gut zu wissen, dass seine Personalien bekannt zu sein scheinen.
@seli seli schrieb:Was ich nicht wirklich verstehe ist der Ausdruck " vorsätzliches Tötungsdelikt "
Hat jemand eine Erklärung dafür, wie sie darauf kommen und was das bedeutet ?
Das hat der Staatsanwalt in der PK erklärt. D.h. die Obduktion hat eindeutige Tötungsanzeichen festgestellt, die nicht auf Fahrlässigkeit, sondern auf Vorsätzlichkeit hinweisen. Sowas könnten beispielsweise Würgemahle sein, wenn z.B. das Opfer erdrosselt wurde.
Vorsätzliche Tötung oder fahrlässige Tötung sind juristisch klar abgegrenzte Begrifflichkeiten.
Der Staatsanwalt hat betont, dass mit vorsätzlich nicht gleichzeitig geplant gemeint sein muss.
D.h. der Täter muss die Tat nicht geplant haben, um dennoch dann bei der Tat vorsätzlich die Tötung vollzogen zu haben.