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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

9.859 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Frau, 2016 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 13:25
Zitat von bonlaybonlay schrieb:Würde ich an einem kalten Tag durch den Wald rennen und es würde beispielsweise ein älterer Mann mit schmerzverzehrtem Gesicht und sich den Fuß haltend auf dem Boden liegen- ich muss ganz ehrlich sagen, ich hätt ihn wahrscheinlich angesprochen und gefragt ob alles okay ist und ich einen Krankenwagen holen soll!
Er kann also alles mögliche vorgetäuscht haben, um ihre Aufmerksamkeit zu erregen. So abwegig finde ich ein Ansprechen ihrerseits (in der Meinung etwas gutes zu tun) also nicht.
Das ist doch eine ganz andere Situation.
Dann ist er nicht angesprochen worden, dann hätte er sich ansprechen lassen.
Er hätte ihr eine Falle gestellt.
Ich schätze C.G. auch als sehr sozial und hilfsbereit ein.
In so einem Fall wäre sie vermutlich stehen geblieben (wenn ihr die Szene nicht geschauspielert vorkam-denke ich)

Aber wie sollte er Aggressionen entwickeln, wenn er sie dazu nötigt, ihn anzusprechen?

Die Verteidigungsgeschichte lautet so: CG hätte ihn angesprochen und das hat in ihm eine ungute Reaktion in Gang gesetzt, die er nicht steuern konnte.

Bei der Szene, die du entwirfst, passt mM. nach der Zeitablauf nicht.
Er guckt sich die Frau als Opfer aus. Er setzt sich, legt sich hin, markiert den Verletzten, Hilfebedürftigen. Er hofft, dass sie bei ihm stehenbleibt.
Das wäre das Mordmerkmal Heimtücke.
Aber wenn sie weitergerannt wäre?
Dann hätte er ihr nachrennen müssen. - und langsam war sie bestimt nicht.

Ich denke, dass die einfachsten Varianten eher zutreffen.
Er wird sie gepackt und angegriffen haben, als sie an ihm vorbeirannte.

Das mit dem Wortwechsel scheint mir ein Einfall der Verteidigung zu sein.
Nur war dabei klar, dass der Verteidiger nicht sagen durfte, das Opfer hätte ihn verbal gedemütigt, beschimpft etc. Das hätte niemand geglaubt.
Darum wurde diese Variante gewählt: unglücklich gelaufen. Das Opfer spricht ihn an, nicht ahnend, dass er dadurch getriggert wird (an seine Mutter erinnert).

Nur passt diese Variante nicht zur Vergewaltigung und den schweren Verletzungen im Genitalbereich.
Es ging dem Anwalt darum, den Vorsatz auszuhebeln.
Kein Vorsatz, kein Totschlag und kein Mord.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 13:47
Es ging dem Verteidiger in seiner Verteidigungsstrategie nicht darum, den Vorsatz auszuhebeln, sondern Mordmerkmale wegfallen zu lassen (bzw, dass diese nicht festgestellt werden können) und innerhalb der Strafzumessung Punkte für den Angeklagten zu machen.

Selbst wenn C.G. ihn angesprochen hätte, kann trotzdem Heimtücke vorliegen. Heimtücke wird definiert als das bewusste und gewollte Ausnutzen der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Willensrichtung, wobei die Wehr- auf der Arglosigkeit beruht.

Arglos ist, wer sich zur Tatzeit keines tätlichen Angriffs auf seine körperliche Unversehrtheit oder sein Leben versieht.

Wehrlos ist, wer infolge seiner Arglosigkeit zur Verteidigung außerstande oder in seiner Verteidigung stark eingeschränkt ist.

Wenn ich einfach von jemandem angesprochen werde, oder ich ihn aus irgendeinem Grund anspreche und er dann unvorhergesehen einen Gegenstand hervorzieht und mir damit auf den Kopf schlägt, bin ich zum Zeitpunkt des Angriffs trotzdem arglos.

Die Steuerungsfähigkeit betrifft die Schuldfrage. Hier ist es aber wohl so, dass man ein zweiaktiges Geschehen hat: Zuerst der Angriff auf dem Weg (Schlag auf Kopf; Würgen), dann die Verbringung ca. 70 Meter weiter an eine uneinsehbare Stelle (dort Vergewaltigung; Tötung). Dies zeigt m.M nach, dass der Angeklagte sehr wohl in der Lage war sein Verhalten zu steuern, denn er konnte noch Handlungen durchführen, die für seinen Tatplan förderlich waren (wird bei Tat nicht gestört durch Passanten, Opfer wird nicht direkt gefunden).


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 13:51
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Kein Vorsatz, kein Totschlag und kein Mord.
ja eben! Meine Rede seit Wochen....wird ihm aber -hoffentlich!- nicht gelingen! Sehe daher in der Argumentation des Verteidigers lediglich die letzte Hoffnung, den Mordvorsatz wegzubekommen; was natürlich durch das erwiesene Lügen (war zu Fuss wandernd mit Schnapsflasche unterwegs, egal ob Mann oder Frau etc.) widerlegt wurde.
Und darum wird es wohl nichts bringen und das Urteil wird bestehen bleiben...

Ah, Nalimon hat es auch sehr schön und ausführlich beschrieben ;)


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 14:01
Seine Einlassung, er sei mit einer Schnapsflasche zufällig dort rum gelaufen und habe C.G. unvermittelt geschlagen, betrifft auch die Steuerungsfähigkeit- denn wenn er mit einer Eisenstange auf der Suche nach einem Opfer war, spricht dies auch für seine Steuerungsfähigkeit.

Im Übrigen wird in der Revision nicht nochmal der ganze Sachverhalt aufgerollt, sondern das Urteil wird auf die Verletzung formellen und/oder materiellen Rechts überprüft.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 14:18
Ich zitiere die relevanten passagen der urteilsbegründung.
Was hat die richterin ihrem urteil zugrundegelegt...

http://www.badische-zeitung.de/endingen/mordprozess-carolin-g-gericht-spricht-hoechststrafe-fuer-catalin-c-aus--147069773.html


Der LKW-Fahrer Catalin C. ist vor dem Freiburger Landgericht wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Sicherungsverwahrung wurde unter Vorbehalt angeordnet.

Die Schwurgerichtskammer des Landgericht Freiburg fällt das höchstmögliche Urteil: Sie stellt außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnet unter Vorbehalt die Sicherungsverwahrung an.
Catalin C.s Pflichtverteidiger hatte im Vorfeld auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert.

"Was wir wissen", beginnt Kleine-Cosack die Nacherzählung der Taten von Catalin C. und beschreibt noch einmal die Tat von Kufstein im Januar 2014. Dann beschreibt sie die Tatannahme des Gerichts im Fall Endingen: Carolin G. wurde beim Joggen auf dem Freiburger Weg von Catalin C. mit einem Gegenstand geschlagen, gewürgt, vom Weg gezogen und schwer sexuell missbraucht. Dabei lebte sie noch, aber war wahrscheinlich bewusstlos. C. verschleppte sie noch tiefer einen Abhang hinab und sie verstarb nach weiteren Schlägen.
"Bei Carolin G. fehlten Abwehrspuren fast völlig", sagt die Richterin.

"Die Kammer glaubt dem Angeklagten nicht, dass er schnapstrinkend im Wald unterwegs war", führt sie weiter aus. Die von ihm beschriebene Menge an konsumierten Alkohol ergäbe wohl um die 4 Promille, das würde mit dem Verhalten des Angeklagten am Tatwochenende nicht übereinstimmen. Die Kammer folge der Aussage des forensischen Gutachters Große Perdekamp, der eine Flasche als Tatwaffe für möglich, aber unwahrscheinlich hält. C. sei mit dem Auto im Wald gewesen und habe 38 Minuten nach der Tat Zeit gehabt, um zurück zum Standort seines LKW der Firma D. zu kommen.

"Dass der Angeklagte Carolin G. vorsätzlich getötet hat, braucht keiner weiteren Ausführung", sagt sie. C. habe G. den Schädel eingeschlagen. Mit Beginn der ersten Angriffshandlung sei er entschieden gewesen, Carolin G. nicht am Leben zu lassen. Er habe Lucile K. zwei Jahre zuvor mit der gleichen Tatentschlossenheit getötet. "Dass er sich spontan zur Tat erst entschloss, als er Carolin G. sah, können wir aber auch nicht ausschließen."

Die Frage, warum er Carolin G. getötet habe, sei C. schuldig geblieben. Es könne sein, dass er seine Motive nicht kenne, oder er sie sich nicht eingestehen könne - vor der Gesellschaft, seiner Familie und sich selbst. "Was wir ausschließen können, ist, dass das Tatgeschehen nicht sexuell motiviert war", sagt Kleine-Cosack. An beiden Opfern habe der Angeklagte sexuelle Handlungen vollzogen. "Ein empathischer, Frauen liebevoll zugewandter Mann wäre nicht in der Lage gewesen, eine solche Tat zu begehen", sagt Kleine-Cosack. Die Aussage C.s, auch ein Mann hätte sein Opfer werden können, "mute abstrus an", sagt die Vorsitzende der Kammer in der Begründung.

Dann kommt Kleine-Cosack zu den Mordmerkmalen – und es wird ziemlich komplex. Beantragt waren die Verübung der Tötung "zur Befriedigung des Geschlechtstriebs", zur "Verdeckung einer Straftat", der "Ermöglichungsabsicht" und der "Heimtücke". Die Vorsitzende Richterin spricht verschiedene Tatvarianten durch, bevor sie zur Entscheidung kommt:
Je nach Tatvariante könne allerdings jeweils nur ein Mordmerkmal als verwirklicht angesehen – das der "Ermöglichungsabsicht" oder das der "Verdeckung einer Straftat". Entweder hat Catalin C. sein Opfer getötet, um eine andere Straftat zu ermöglichen – die besonders schwere Vergewaltigung – oder eben um eine solche zu verdecken. Weitere sieht die Kammer nicht als verwirklicht an.


Die Vorsitzende Richterin kommt auf die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu sprechen. C. sei voll schuldfähig. Auch schreckliche Taten könnten von Menschen begangen werden, die nicht im eigentlichen Sinne "verrückt" wären. Sie geht noch einmal auf das psychiatrische Gutachten des Sachverständigen Winckler ein, und dessen Beurteilung von C. als Mensch mit "schizoidem Persönlichkeitstypus"; das Ausmaß einer Störung sei jedoch nicht erreicht worden - C. habe ja zum Beispiel im Beruf störungsfrei und zuverlässig seine Arbeit verrichtet. Eine Alkoholkrankheit liege bei C. nicht vor. Ob er vor der Tat Alkohol getrunken habe, sei unklar, aber er sei kurz nach der Tat zumindest so nüchtern gewesen, dass er habe Auto fahren können. C. habe planmäßig und zielgerichtet gehandelt. Das objektive Tatgeschehen sei mit einer Affekttat nicht in Einklang zu bringen.

"Viele Fragen sind interessant, aber ihre Beantwortungen bleiben so lange Spekulation, bis der Angeklagte Antworten auf sie gibt." Die Kammer glaube, dass er sie selbst nicht beantworten könne. "Mag sein, dass er sich das nach Jahren therapeutischer Behandlung noch ändert."

Kleine-Cosack kommt dann auf die Strafe zu sprechen. Das Gesetz sieht bei Mord lebenslange Freiheitsstrafe vor. Dann spricht die Richterin über die besondere Schwere der Schuld. Da nur ein Mordmerkmal erfüllt sei, hätte die Kammer die "besondere Schwere der Schuld verneint, wenn es die Tat in Kufstein nicht gegeben hätte."
Die Kammer sei sich sicher, dass beide Taten zusammen hängen würden: "Die Tat in Kufstein hat dem Angeklagten gezeigt, wozu er fähig ist."

Schließlich geht es um die Sicherungsverwahrung. Die Kammer hat die Anordnung der Sicherungsverwahrung vorbehalten, erklärt Kleine-Cosack. Die rechtlichen Bedingungen für die Anordnung seien einfach noch nicht gegeben - egal "wie konkret gefährlich der Täter" sei. Man wisse nicht, was den Angeklagten zur Tat getrieben habe, jedoch sei der "Hang zur Verübung" schwerer Straftaten für den Vorbehalt der Anordnung der Sicherungsverwahrung ausreichend. Beide Taten in Endingen und Kufstein hätten eine Vielzahl übereinstimmender Merkmale, seien schwere Sexualstraftaten und grausame Tötungsdelikte mit einem Muster, von Brutalität und Vernichtungswillen geprägt. "Wenn das so ist, liegt ein Hang vor, und dass das so ist, nehmen wir an", sagt Kleine-Cosack.

Außerdem ermögliche der Vorbehalt der Anordnung Catalin C. den Zugang zu intensiver therapeutischer Betreuung für "Lebenslängliche" mit Sicherungsbewahrungsvorbehalt.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 18:35
Es ist weiterhin etwas dubios und unklar, ob der Prozess in Österreich Anfang des neuen Jahres stattfinden wird:

https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.freiburg-mordfall-endingen-verteidiger-legt-revision-ein.aa57b2d3-853a-4a63-a02d-e8db0b547833.html
Bis der BGH entscheidet, können Monate ins Land gehen. So lange ist das Freiburger Urteil nicht rechtskräftig. Unklar ist, ob sich der geplante Kufsteiner Prozess, für den Österreich bereits die Auslieferung des Mannes beantragt hat, nun verzögert.



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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 19:28
Zitat von emzemz schrieb:Deine Vorstellungen von einem Rechtsstaat sind gelinde gesagt etwas eigenartig.

Würdest du den Täter lieber ohne Gerichtsurteil einsperren?
Habe ich nirgendwo geschrieben.
Der Anwalt scheint auch voll von der Schuld überzeugt zu sein. Und nun soll er ihn erneut verteidigen? Ich finde es ekelhaft. Ein neuer Anwalt jedoch was anderes


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 19:41
@lovestar

Ich kapier ehrlich gesagt überhaupt nicht, was du willst. Der Anwalt ist dazu da, das Beste für den Mandanten rauszuholen.
Nachdem das Urteil so hart wie nur möglich ausgefallen ist, ist es das Normalste von der Welt, dass er in die Revision geht.

Wozu ein neuer Anwalt?


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 19:44
@lovestar
Zitat von lovestarlovestar schrieb:Der Anwalt scheint auch voll von der Schuld überzeugt zu sein. Und nun soll er ihn erneut verteidigen? Ich finde es ekelhaft. Ein neuer Anwalt jedoch was anderes
Was denn sonst, natürlich war der Anwalt durchgehend von der Schuld seines Mandanten überzeugt.

Ansonsten sprichst du in Rätseln:

- Wo soll er ihn denn jetzt erneut verteidigen?
- Was ist ekelhaft?
- Verstehe ich nicht: "jedoch was anderes"


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 19:52
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Wozu ein neuer Anwalt?
Jetzt glaub ich, weiß ich's.
Weil nur der reinen Herzens ist und an die Unschuld seines Mandanten glaubt.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 20:10
Man muss als Anwalt nicht an die Unschuld seines Mandanten glauben um ihn gut verteidigen zu können. Ich spreche aus Erfahrung ;)


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

28.12.2017 um 20:25
Hier ein interssanter Artikel

Die Revision führt vor den BGH
https://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/verteidigung-fordert-revision-im-endinger-mordfall/-/id=1552/did=20876974/nid=1552/1ihmqlf/index.html


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

29.12.2017 um 02:00
War abzusehen dass das so kommt.

Es gibt in diesem Fall durchaus noch offene Fragen. Genau die, die man öffentlich scheinbar garnicht stellen darf...

Das weiss natürlich auch der Anwalt.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

29.12.2017 um 02:04
Zitat von DoktorMaierDoktorMaier schrieb:Es gibt in diesem Fall durchaus noch offene Fragen. Genau die, die man öffentlich scheinbar garnicht stellen darf...
die da wären?


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

29.12.2017 um 02:12
Zitat von DoktorMaierDoktorMaier schrieb:Es gibt in diesem Fall durchaus noch offene Fragen. Genau die, die man öffentlich scheinbar garnicht stellen darf...
Dir ist aber schon klar, dass, sollte es solche offene, geheimnisvolle Fragen tatsächlich geben, diese aber rein gar nichts mit der Revision zu tun hätten.
Was also willst du uns mit derartigen Andeutungen sagen?


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

02.01.2018 um 11:11
In diesem Bericht aus der BZ geht ganz gut hervor, wie diese Revision zu bewerten ist:

http://www.badische-zeitung.de/endingen/revision-im-mordfall-carolin-g-eingelegt
Bei der Revision geht es nicht um eine Neuverhandlung mit neuer Beweisaufnahme, sondern lediglich um eine Untersuchung des Urteils auf etwaige Rechtsfehler. Zuständig dafür ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Der Verteidigung dient dieser durchaus übliche Schritt dazu, die schriftliche Urteilsbegründung einzusehen, bevor das Urteil rechtskräftig wird – was hier bereits nach einer Woche der Fall gewesen wäre. Wenn das schriftliche Urteil vorliegt, entscheidet die Verteidigung, ob sie die Revision innerhalb eines Monats begründet oder zurücknimmt.



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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

15.03.2018 um 16:59
Spannend wie ein Buch:

http://www.zeit.de/zeit-magazin/2018/12/mord-carolin-g-dorf-ermittlungen

viele neue Details :( "Mord an Carolin G. - Eine Stadt sucht einen Mörder"


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

15.03.2018 um 17:10
@fortylicks
Man muss sich registrieren, um den Artikel lesen zu können.


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

15.03.2018 um 17:11
@fortylicks
Ohne Registrierung kann ich es nicht lesen. Kannst du die Neuigkeiten bitte kurz zusammenfassen?


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Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt

15.03.2018 um 17:56
hm, merkwürdig, ich kann ihn öffnen und lesen; hab ihn nur verlinkt?! Das ist fast ein Buch, 6 große Seiten lang....Ich werde mal versuchen, den Bericht hier einzustellen. Das ist die erste Seite:

An jenem Tag hängen Regenwolken über Endingen, es wird gar nicht richtig hell. Die junge Frau, die später das halbe Land als Carolin kennen wird, sitzt an diesem Sonntag mit ihrer Familie beim Brunch zusammen, Eltern, Geschwister, Tanten, ihr Mann Boris, dessen Familie. Es ist der 6. November 2016. Um zwei bricht Carolin nach Hause auf, sie will noch eine Runde in der Kälte joggen. Das letzte Foto, das es von ihr gibt, ein Selfie, zeigt sie kurz vor dem Verlassen ihres Hauses, ein breites Band um Stirn und Ohren. Gegen drei läuft sie los, ein paar Spaziergänger aus dem Ort grüßen. Boris, ihr Mann, fährt in der Zeit zu einem Fußballspiel. Als er gegen halb sechs zurückkommt, ist Carolin nicht zu Hause. Es wird sechs. Irgendetwas stimmt nicht. Carolins Eltern kommen, seine Eltern auch. Es regnet immer noch. Sie ziehen sich die Kapuzen über, nehmen Taschenlampen mit. Dann gehen sie durch die Weinreben Richtung Nordosten, wo Carolin normalerweise läuft. Sie suchen, rufen. Nichts. Vielleicht hat sie sich verletzt, kann nicht mehr aufstehen, denkt die Familie. So erzählen es später Bekannte.


Boris, der Ehemann, ist bei der freiwilligen Feuerwehr, sein Vater auch. Um 21.50 Uhr alarmiert die Feuerwehrleitstelle die Truppe: ein Vermisstenfall. Sie informieren die Kameraden und besprechen: Was ist zu tun? Dann rufen sie Hans-Joachim Meyer an.
Meyer, 60 Jahre alt, leitet das Polizeirevier im 15 Kilometer entfernten Emmendingen, der zuständigen Kreisstadt. Als er hört, um wen es geht, setzt sein Atem kurz aus. Er kennt Carolin gut, sie sind im selben Sportverein. Du musst da sofort hin, sagt er sich, und du musst so schnell wie möglich die ganze Maschinerie hochfahren.

Als Meyer in Endingen ankommt, erwarten ihn zwei Dutzend Feuerwehrkameraden aus der Region. Auch Carolins Mutter, ihr Bruder und ihre Schwester sind inzwischen eingetroffen und überschütten ihn mit Fragen: Was ist passiert? Was geschieht jetzt?

Die Feuerwehrmänner haben einen Plan gemacht, nach dem gesucht werden soll: Zwei Kameraden bleiben in der Funkzentrale, um Anweisungen zu geben, die anderen fahren mit dem Laster Carolins Laufstrecke entlang. Sie strecken ihre Handlampen aus dem Fenster, fahren die Flutlichtmasten aus den Lastern aus. Die Hälfte schaut links, die andere rechts. Gelegentlich steigen sie aus, schauen unter den Rebstöcken. Rufen Carolins Namen.
Um Mitternacht fahren sie zurück zur Leitstelle. "Der Gedanke an ein Verbrechen hat sich im Raum ausgebreitet wie ein Gespenst", sagt Revierleiter Meyer. Eine Stunde später kreist ein Hubschrauber mit einer Wärmebildkamera über dem Ort. Immer noch nichts. Aber der Helikopter macht einen Mordslärm, und bald wollen die ersten Endinger wissen, was da los ist mitten in der Nacht.

Draußen wird es langsam hell, als 50 Mann mit Suchhunden aus dem nahe gelegenen Lahr anrücken. Revierleiter Meyer bringt die Kollegen auf den neuesten Stand. Erst jetzt merkt er, dass die Müdigkeit langsam stärker wird als das Adrenalin. Es ist 5.45 Uhr.

An diesem Montagmorgen will Walter Roth eigentlich ausschlafen, zum Arzt gehen und seine Krankmeldung verlängern. Er hat eine schwere Halsentzündung, die einfach nicht besser wird. Aber als das Telefon neben seinem Bett klingelt, nimmt der Polizeisprecher doch ab. Es ist sein Sohn, Dienstgruppenführer in Emmendingen: "Eine Frau ist vermisst gemeldet." Roth zieht sich an und fährt los. Der Polizeiposten Endingen liegt nur zehn Minuten entfernt.

Als die Endinger Polizeibeamten am Montagmorgen zu ihrer Sieben-Uhr-Schicht eintreffen, reicht ihnen ein Blick ins Revier, um zu wissen: Hier geht es um ein Kapitalverbrechen.
Walter Roths Meldung verbreitet sich am Morgen über die Internet-Seiten der Zeitungen. "Joggerin vermisst: 27 Jahre alt, 170 cm groß, schlank, lange braune Haare. Bekleidung: schwarze, lange und eng anliegende Laufhose, schwarzes Stirnband, lila oder türkisfarbene Jacke, blaue Laufschuhe. Hinweise bitte an das Polizeirevier Emmendingen oder den Polizeiposten Endingen."

Carolin G. Vor einem Jahr hat sie geheiratet, sie und Boris wollten Kinder. Viele im Ort kennen sie, eine quirlige, gesellige junge Frau, die viel lacht. Endingen ist ein 9.000-Einwohner-Städtchen, Fachwerk, Kopfsteinpflaster. Carolin ist verwurzelt in der Region, spielt Fußball im Verein, genau wie ihr Mann Boris und Revierleiter Meyer. Polizeisprecher Roth wiederum ist ein alter Bekannter ihres Vaters. Eigentlich kennen alle Ermittler entweder sie oder ihren Mann oder einen Angehörigen.

Inzwischen ist das Endinger Büro der Polizei vollgestellt mit Flipcharts, ein Beamer wirft digitale Landkarten an die Wand. Der Kaiserstuhl mit seinen Rebhängen, eine der besten Weingegenden Deutschlands, ist darauf in Planquadrate eingeteilt. Revierleiter Meyer teilt Suchtrupps ein. Die ersten Männer ziehen los, Meyer läuft selbst mit. Sie durchkämmen das Gelände, fast Hand in Hand, lückenlos. Nichts.

Könnte Carolins Verschwinden etwas mit dem Freiburger Mordfall zu tun haben, bei dem kurz zuvor eine 19-jährige Medizinstudentin auf dem Rückweg von einer Party vergewaltigt und sterbend am Ufer der Dreisam zurückgelassen wurde? Ihr Mörder läuft immer noch frei herum. Könnte er auch Carolin getötet haben? Freiburg ist gerade mal eine halbe Stunde entfernt von Endingen. Revierleiter Meyer ist flau im Magen.

Der Bürgermeister von Endingen sitzt an diesem Tag mit seiner Frau in einem Café im Zentrum von Weimar – der Abschluss eines Wagner-Oper-Wochenendes. Er hat gerade einen Salat bestellt, als sein Handy vibriert und den Vermisstenfall meldet. "Was? Das muss das andere Endingen sein", denkt der Bürgermeister, das bei Reutlingen. "Das kann nicht unser Endingen sein, niemals!", sagt er.

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Auf Seite 2 — Das Technische Hilfswerk schickt Kameradrohnen

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