Carolin G. aus Endingen ermordet: Sexualdelikt
24.11.2017 um 22:56Deus_Ex_Machin schrieb:@frauZimtDaran habe ich auch schon gedacht, das glaube ich aber nicht.
Sofern der Angeklagte ein Geständnis im Hinblick auf die österreichische Tat ablegt, kann sie auch im vorliegenden Verfahren Niederschlag finden.
Ein Geständnis ist auch nur ein Beweismittel.
Damit existiert noch kein Urteil.
Aber ich wüsste das gerne genauer.
Obwohl das ja nur theoretische Überlegungen sind.
Warum sollte er die Tat in Ö. vor einem Gericht in D. gestehen?
Damit gewinnt er nichts. Im Gegenteil.
Wenn er dazu schweigt, fährt er am besten.
Er muss sich nicht selbst belasten.