@Lars01 sie müssen ja nicht gleich von jedem eine Speichelprobe fordern, sondern zumindest Alibi überprüfen und den Zeugen die Bilder vorlegen.
Die LKW-Hypothese war EINE Hypothese unter vielen.
Egal ob Speichelprobe oder Alibiüberprüfung, man muss diese Massnahmen begründen können!
Man hätte von allen sonntagsparkenden LKW-Fahrern DNA oder Alibi erheben können.
Man hätte auch von allen Kommilitonen DNA und Alibi erheben können.
Man hätte von allen französischen Staatsangehörigen im Raum Kufstein DNA und Alibi erheben können.
Man hätte von allen Bewohnern ihres Studentenheims DNA und Alibi erheben können.
Man hätte von allen zum Tatzeitpunkt im Funknetz Eingeloggten DNA und Alibi erheben können.
Man hätte von allen Bar-und Lokalgängern dieses Zeitraums DNA und Alibi erheben können. etc etc
Hätte, hätte, Fahrradkette! Etwas unverhältnismässig, findest du nicht? Was, wenn vor Gericht genau diese Unverhältnismässigkeit oder sogar Rechtswidrigkeit dazu führt, dass die DNA Abnahme als Beweismittel oder eine Einvernahme zur Alibiüberprüfung wegen Nichtanwesenheit eines RA für nichtig erachtet wird?
Dann hast du nämlich den Salat!