im filmbeitrag fiel ja, wie schon geschrieben, der satz "[...] und schliesslich sind sie dann durch das haus und durch den garten [...]".
für mich kann der satz fast nur bedeuten, dass der zugang zum garten damals durch das haus erfolgte, alles andere macht einfach keinen sinn.
warum soll ich die gesamte umgebung absuchen, aber den garten aussen vor lassen, wenn der doch frei zugänglich ist ?
fauchi schrieb:vlt. dachten sie auch,um des schlimmste noch etwas zu verdrängen,ich hab sie gerufen also wäre sie gekommen....
natürlich wäre auch dies eine option, aber würde sich die polizei wirklich darauf verlassen, wenn die eltern sagen, da kann sie nicht sein ?
so ein garten bietet durchaus auch ein unfallpotential, da muss man gar nicht sofort von einer straftat ausgehen.
@Griswold hatte es glaub ich geschrieben, dass auch durchaus die möglichkeit besteht, dass der zugang zum garten evtl. sogar durch den keller erfolgt ist.
gehen wir davon aus, dann ist es gar nicht mehr so verwunderlich, dass dort zuletzt gesucht wurde.
selbst wenn die polizisten den garten gesehen haben, wovon ich ausgehe, ist natürlich die wahrscheinlichkeit, dass eine 5 jährige mal eben durch den keller zur hintertür und raus in den garten geht, doch eher sehr unwahrscheinlich.