Wer ist der Tote aus der Wüste?
13.09.2016 um 11:31@fl0ryan
"Weiß zufällig jemand wie die Einreisebestimmungen der USA im Jahre 2000 waren? Damals musste man mit Sicherheit ja auch eine Einreise beantragen. Wenn dies so war, dann muss ja ein "Deutscher" eingereist sein aber nicht wieder raus. Auch wenn man jetzt seine Ausweispapiere nicht hat, OHNE diese wäre er nicht in die USA gekommen. Und die USA wird mit Sicherheit eine Liste führen mit Namen, die rein aber nicht raus sind."
Ist zwar jetzt drei Seiten weiter gerutscht und ich weiß nicht, ob die Frage bereits beantwortet wurde, aber 2000 konnte man noch mit Touristenvisum bzw. 90 Tage visumfrei in die USA einreisen. Ich bin damals für 2 1/2 Monate in die Staaten gereist und fand bereits das Procedere ziemlich umständlich und überflüssig (ich wollte ja schließlich niemandem etwas Böses). Wie es dann nach 9/11 ausgesehen hat wollte ich mir nie vorstellen, aber nach der ersten Reise hätten mich keine zehn Pferde mehr über den großen Teich gebracht.
2000 funktioniertes jedenfalls noch so, daß man am Abreiseflughafen mehrere Formulare in die Hand gedrückt bekam, die man dann im Flugzeug zügig ausfüllen mußte. Da wurden dann u.a. die Personalien abgefragt, Grund und Dauer der Reise, Informationen über Kontaktpersonen am Aufenthaltsort, Verwandtschaftsverhältnis etc. Eines der Formulare war eine grüne Karte, die in den Pass geklebt wurde (vergleichbar mit dem Rückschein bei Einschreiben), bei der Ausreise wurde diese dann wieder heraus getrennt (eigentlich sollten die Daten bei der Einreise bereits erfasst worden sein), bei der Ausreise dann wurden die Ausreisedaten ebenfalls erfasst und den Einreisedaten zugeordnet. So wurde es damals zumindest erklärt.
Meine Tochter bekam nach dieser Reise die doppelte Staatsbürgerschaft. Man hat mir später erzählt (also nie selbst erprobt!) daß sie - sollte sie jemals nach Amiland reisen - den deutschen Paß bei der Abreise bei den deutschen Beamten vorlegen würde, den amerikanischen Paß dann bei den amerikanischen Beamten und so diese ganzen Formalitäten umgehen würde.
Ich habe keine Ahnung, ob das in der Praxis so reibungslos funktioniert, aber nach meinem Verständnis wäre so jemand ja weder für die deutsche noch für die amerikanische Seite greifbar, weil er eben nirgendwo registriert wurde.
Auf Seite 14 oder 15 hat jemand die Theorie vom amerikanischen Vater aufgebracht. Diese Idee war mir auch schon gekommen, ich hatte sie jedoch verworfen, weil ich mir selbst gar nicht vorstellen kann, wie jemand sich nicht um den Verbleib seines Kindes schert...
Selbst falls eines meiner Kinder sich jemals mit mir (zer)streiten sollte, so würde ich doch nicht das Interesse an seinem Wohlergehen verlieren. Und in jedem Fall würde ich auch den Vater des Kindes kontaktieren, um mich mit ihm abzustimmen...
"Weiß zufällig jemand wie die Einreisebestimmungen der USA im Jahre 2000 waren? Damals musste man mit Sicherheit ja auch eine Einreise beantragen. Wenn dies so war, dann muss ja ein "Deutscher" eingereist sein aber nicht wieder raus. Auch wenn man jetzt seine Ausweispapiere nicht hat, OHNE diese wäre er nicht in die USA gekommen. Und die USA wird mit Sicherheit eine Liste führen mit Namen, die rein aber nicht raus sind."
Ist zwar jetzt drei Seiten weiter gerutscht und ich weiß nicht, ob die Frage bereits beantwortet wurde, aber 2000 konnte man noch mit Touristenvisum bzw. 90 Tage visumfrei in die USA einreisen. Ich bin damals für 2 1/2 Monate in die Staaten gereist und fand bereits das Procedere ziemlich umständlich und überflüssig (ich wollte ja schließlich niemandem etwas Böses). Wie es dann nach 9/11 ausgesehen hat wollte ich mir nie vorstellen, aber nach der ersten Reise hätten mich keine zehn Pferde mehr über den großen Teich gebracht.
2000 funktioniertes jedenfalls noch so, daß man am Abreiseflughafen mehrere Formulare in die Hand gedrückt bekam, die man dann im Flugzeug zügig ausfüllen mußte. Da wurden dann u.a. die Personalien abgefragt, Grund und Dauer der Reise, Informationen über Kontaktpersonen am Aufenthaltsort, Verwandtschaftsverhältnis etc. Eines der Formulare war eine grüne Karte, die in den Pass geklebt wurde (vergleichbar mit dem Rückschein bei Einschreiben), bei der Ausreise wurde diese dann wieder heraus getrennt (eigentlich sollten die Daten bei der Einreise bereits erfasst worden sein), bei der Ausreise dann wurden die Ausreisedaten ebenfalls erfasst und den Einreisedaten zugeordnet. So wurde es damals zumindest erklärt.
Meine Tochter bekam nach dieser Reise die doppelte Staatsbürgerschaft. Man hat mir später erzählt (also nie selbst erprobt!) daß sie - sollte sie jemals nach Amiland reisen - den deutschen Paß bei der Abreise bei den deutschen Beamten vorlegen würde, den amerikanischen Paß dann bei den amerikanischen Beamten und so diese ganzen Formalitäten umgehen würde.
Ich habe keine Ahnung, ob das in der Praxis so reibungslos funktioniert, aber nach meinem Verständnis wäre so jemand ja weder für die deutsche noch für die amerikanische Seite greifbar, weil er eben nirgendwo registriert wurde.
Auf Seite 14 oder 15 hat jemand die Theorie vom amerikanischen Vater aufgebracht. Diese Idee war mir auch schon gekommen, ich hatte sie jedoch verworfen, weil ich mir selbst gar nicht vorstellen kann, wie jemand sich nicht um den Verbleib seines Kindes schert...
Selbst falls eines meiner Kinder sich jemals mit mir (zer)streiten sollte, so würde ich doch nicht das Interesse an seinem Wohlergehen verlieren. Und in jedem Fall würde ich auch den Vater des Kindes kontaktieren, um mich mit ihm abzustimmen...