@RedHellFox @DoctorWho Ich befinde mich noch im Studium (dort absolviert man iRd 1. Staatsexamens den staatlichen Teil sowie universitären Schwerpunkt), habe aber bereits das 1. Staatsexamen (staatlich) bestanden. Als Schwerpunkt (muss man wählen) habe ich Kriminalwissenschaften und dort schon Vorlesungen wie Kriminologie, Sexualstrafrecht und Sanktionenrecht gehört.
Im Anschluss folgt nun das Referendariat (2 Jahre) mit anschließendem 2. Staatsexamen - erst dann ist man Volljurist.
Und da man (nur) dort praktische Dinge lernt, habe ich geschrieben, dass ich mich relativ gut auskenne.
Es war so gemeint, dass ich inhaltlich vieles weiß (mit § 63 StGB - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus habe ich mich zB im letzten Semester tiefgehend in Sanktionenrecht beschäftigt), aber eben die praktischen Erfahrungen (noch) nicht habe.
Daher wollte Ichs einfach mal bescheiden formulieren ;D
Intention des Beitrages war aber wie gesagt nur zu zeigen, dass ich kein juristischer Laie bin und die Aussage nicht auf mich zutrifft.