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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

828 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2016, Totschlag ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

28.03.2018 um 22:45
Boor hängt euch bloß nicht an der Formulierung auf.

Danke @Butzeller, nichts anderes wollte ich gesagt haben.

@Carietta
ihr wills gar nicht im Grundsatz diskutieren, aber der begriff hat im Titel nichts verloren, genauso wenig wie der Titel dieser lächerlichen RTL-Serie. Das sind Axel G. und Sarah H. Nr nicht der Reichsbürger und die SchwerVerliebt-Teilnehmerin. Es ist herablassend.

Oder and out!

... :cat: ...


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

28.03.2018 um 23:09
@KrimiKatze

Sarah ist nun mal durch diese Sendung bekannt geworden. Das kann man ja nicht wegwischen. Dadurch erfährt sie auch viel Sympathie. Soll man ihr diese nun nehmen? Und der Typ ist nun mal ein verwirrter Reichsbürger. Jetzt Schluss mit dem Thema oder wende dich an die Verwaltung wenn du unbedingt eine Titeländerung durchdrücken möchtest. Hier ist es jedenfalls Off-Topic!


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

28.03.2018 um 23:14
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb am 14.11.2017:Freiheitsberaubung o.ä. ist ein schwerer Angriff gegen einen Menschen, da muss in einem Rechtsstaat eine ausreichende Grundlage erst für vorliegen und es sind da glücklicherweise erst hohe Hürden zu überwinden. Im Einzelfall mögen diese Hürden zu hoch sein, aber ein Rechtsstaat kann nicht alles im Vorfeld verhindern, dann wäre er kein Rechtsstaat mehr.
Eine interessante Aussage.
Auch wenn ich nicht glaube, dass sie im Einzelfall zu hoch sind.
Wenn von jemanden eine Gefahr ausgeht, heißt es nicht gleich, dass er in Knast untergebracht wird, sondern es kann auch eine Psychiatrie angeordnet werden.
Das kann aber nicht nur der Richter, das können auch Ärzte.
Das einzige Problem ist, man erkennt nicht immer die Gefährlichkeit eines Menschen.
Das ist der eigentliche Fehler.
Im Nachhinein kann man das immer sagen, weil man dann eine von ihm ausgehende Gefahr gesehen hat.
Bin da ganz bei dir.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

28.03.2018 um 23:43
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Wenn von jemanden eine Gefahr ausgeht, heißt es nicht gleich, dass er in Knast untergebracht wird, sondern es kann auch eine Psychiatrie angeordnet werden.
Und die Unterbringung in der Psychiatrie soll dann inwiefern angenehmer sein als die im Knast?
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Das einzige Problem ist, man erkennt nicht immer die Gefährlichkeit eines Menschen.
Das Erkennen reicht nicht, man muss einem Menschen die Gefährlichkeit auch nachweisen. Und dazu braucht es halt entsprechende Taten.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 01:21
Zitat von emzemz schrieb:Und die Unterbringung in der Psychiatrie soll dann inwiefern angenehmer sein als die im Knast?
Kann mich nicht erinnern, gesagt zu haben, es wäre angenehm/angenehmer.
Zitat von emzemz schrieb:Das Erkennen reicht nicht, man muss einem Menschen die Gefährlichkeit auch nachweisen.
Wenn man etwas erkennt, kann man es ihm auch nachweisen.
Und es muss nicht erst jemand verletzt worden sein, es muss nur jemand bedroht worden sein.
Gleiches gilt, wenn der Patient bedingt durch seine psychische Erkrankung andere angegriffen oder bedroht hat. Dann erfolgt die Einweisung häufig durch die Polizei, die zu Zwangsmaßnahmen greifen kann, oder durch Angehörige, wenn diese Fällen von häuslicher Gewalt ausgesetzt sind.
Ganz interessant ist die Regelung der Entlassung:
Bestehen Patienten, deren Einweisung unter Zwang erfolgte, auf ihrer Entlassung, entscheiden Ärzte und Therapeuten jedoch, dass der Betroffene die Klinik ohne Gefahr nicht verlassen kann, müssen Betroffene innerhalb von 48 Stunden nach Einweisung einem Richter vorgeführt werden. Dieser trifft die letztendliche Entscheidung über den Verbleib. Auf richterliche Einweisung hin müssen Personen, die als akute Gefahr für sich oder andere eingestuft werden, für die Dauer der richterlichen Anordnung in der geschlossenen Psychiatrie verbleiben.
Keine lange Bürokratie und uendlich viele Bedingungen.
Bei akuter Gefahr durch einen psychisch Kranken kann sofort zwangseingewiesen werden.

https://www.angst-verstehen.de/einweisung-in-die-psychiatrie/


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 09:30
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Kann mich nicht erinnern, gesagt zu haben, es wäre angenehm/angenehmer.
Deiner Anmerkung, "nicht gleich ... in Knast untergebracht ... kann auch eine Psychiatrie angeordnet werden" meinte ich entnehmen zu können, die Psychiatrie erschiene dir die weniger drastische Maßnahme zu sein.
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Keine lange Bürokratie und uendlich viele Bedingungen.
Bei akuter Gefahr durch einen psychisch Kranken kann sofort zwangseingewiesen werden.
Das heißt nichts anderes, als, es muss zunächst überhaupt erst mal amtlicherseits festgestellt worden sein, dass es sich tatsächlich um einen psychisch Kranken handelt. Dann entscheidet ein Richter darüber, ob die Einweisung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Einzig auf eine Bedrohung hin kann man niemanden, egal wo auch immer, einsperren. Und so schließe ich mich dem nachfolgenden Kommentar an, denn besser kann ich es auch nicht sagen:
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb am 14.11.2017:Freiheitsberaubung o.ä. ist ein schwerer Angriff gegen einen Menschen, da muss in einem Rechtsstaat eine ausreichende Grundlage erst für vorliegen und es sind da glücklicherweise erst hohe Hürden zu überwinden. Im Einzelfall mögen diese Hürden zu hoch sein, aber ein Rechtsstaat kann nicht alles im Vorfeld verhindern, dann wäre er kein Rechtsstaat mehr.



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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 09:48
Zitat von emzemz schrieb:Deiner Anmerkung, "nicht gleich ... in Knast untergebracht ... kann auch eine Psychiatrie angeordnet werden" meinte ich entnehmen zu können, die Psychiatrie erschiene dir die weniger drastische Maßnahme zu sein.
Nein, es stellte eine weitere Möglichkeit da und sollte deutlich machen, dass man Menschen nicht immer sträflich wegbunkern muss, sondern dass auch eine andere Alternative bereitsteht, die dann greifen kann.
Zitat von emzemz schrieb:Das heißt nichts anderes, als, es muss zunächst überhaupt erst mal amtlicherseits festgestellt worden sein, dass es sich tatsächlich um einen psychisch Kranken handelt. Dann entscheidet ein Richter darüber, ob die Einweisung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Amtlich muss es nicht festgestellt worden sein, sondern ärztlich. Und durch Angehörige kann es auch vermittelt werden oder aber ein Verdacht geäußert werden. Die Polizei greift dann erst mal durch, der weitere Verlauf entscheiden dann Therapeuten und nach 48 Stunden entscheidet dann der Richter. Aber die Maßnahme wurde dann erstmal ergriffen und die Entscheidung findet dann “abgesichert“, also vorsorglich, statt.
Zitat von emzemz schrieb:Einzig auf eine Bedrohung hin kann man niemanden, egal wo auch immer, einsperren. Und so schließe ich mich dem nachfolgenden Kommentar an, denn besser kann ich es auch nicht sagen:
Genau das ist es ja. Bei akuter Gefahr kann man es eben doch. Das geschieht auch ohne Einwilligung des Betroffenen. Siehe Link.
Dass das angeblich nicht möglich sein soll, ist eben noch in zu vielen Köpfen drin.
Entweder kann man das überdenken, oder aber weiter übersehen.
Vielleicht mal den Link lesen. :)


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 13:04
Ich denke, es ist sinnvoll, hier nochmal den seinerzeitigen außergewöhnlich umfangreichen Stern-Artikel zu verlinken.
Der Ablauf dürfte nicht mehr allen im Gedächtnis geblieben sein, so dass ich das Lesen empfehlen möchte.

Bei meinen Zitaten habe ich bewusst den Part außen vor gelassen, der sich mit ihrer Zeit bei "Schwer verliebt" befasst. Es ist beschämend und verletzend, was ihr da angetan wurde. Das bedarf meiner Meinung nach keinem erneuten Hochholen, zumal es mit dem Prozess selbst nicht in Zusammenhang steht.

Da schon mal Zweifel an der Einschätzung laut wurden, habe ich hier zitiert, warum es sich beim Täter um einen ganz typischen "Reichsbürger" handelt. Es kann einfach nicht sein, dass es immer noch Menschen gibt, die diese Weltanschauung für harmlos erachten.

https://www.stern.de/panorama/stern-crime/fall-sarah-heinrich--opfer-ein-leben-lang---prozess-gegen-axel-g--beginnt-7295386.html
Axel G. ist gerade von seiner Frau verlassen worden, kommt aus der Psychiatrie. Er hatte Benzin und Wasser in den Keller geleitet und gedroht, das Haus anzuzünden. Das Amtsgericht Neubrandenburg hatte ihn deshalb am 6. Januar 2015 vorläufig in die Psychiatrie einweisen lassen. Gut zwei Wochen später, am 21. Januar, war er wieder entlassen worden, weil nach einem ärztlichen Attest "keine Eigen- oder Fremdgefährdung“ mehr von ihm ausginge. Von alldem ahnt Sarah nichts. Sie glaubt, endlich einen Mann gefunden zu haben, der sie länger als fünf Minuten am Stück erträgt.
...
Am 23. Dezember 2015 steht Axel G. mit Sarah gegen elf Uhr im Foyer des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Nach dem Tod ihrer Mutter hat das Gericht Sarah eine Betreuerin zur Seite gestellt, die ihr bei behördlichen Dingen helfen soll. Axel G. will, dass die Betreuung aufgehoben wird, verlangt die zuständige Richterin zu sprechen. Er will sich künftig um Sarah kümmern. Der Amtsgerichtsdirektor Hans-Walter Rienhardt kommt zufällig vorbei, fragt, ob er helfen könne. Axel G. verlangt, den Dienstausweis des Direktors zu sehen. Rienhardt zeigt ihm den Ausweis. "Der gilt nicht. Deutschland ist eine GmbH", sagt Axel G. und gibt sich als "Reichsbürger" zu erkennen. Dann beginnt er zu singen. Als der Wachtmeister ihn rauswerfen will, schlägt Axel G. nach ihm. Rienhardt alarmiert die Polizei. Axel G. und Sarah laufen hinaus, steigen in einen alten, silbernen Mercedes. Ein Polizist stellt sich dem Wagen in den Weg. Axel G. gibt Gas, nur durch einen Sprung zur Seite kann sich der Beamte retten, sonst hätte Axel G. ihn frontal erwischt. Die Polizisten brechen die Verfolgung ab. Weil sie nicht riskieren wollen, dass Axel G. einen Unfall baut, wie die Pressestelle später erklären wird.

Amtsgerichtsdirektor Rienhardt stellt Strafantrag. Ein paar Tage später erfährt er, dass Axel G. am Abend in Alt Rehse "gestellt" worden sei. Rienhardt meint, dass er die Info von der Polizei bekommen habe, ist aber nicht sicher. Der Jurist geht davon aus, dass Axel G. nun in U-Haft landet. Schließlich hat er beinahe einen Polizisten überfahren. Doch nichts dergleichen geschieht. Die Staatsanwaltschaft in Bad Kreuznach wertet G.s Verhalten nicht als versuchte Tötung, sondern als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall. Axel G. bleibt auf freiem Fuß.
...
Und nun sucht schon wieder eine Frau Schutz vor ihm bei Nachbarn. "Sie stammelte mehr, als dass sie redete“, erinnert sich eine Nachbarin. "Der hat mich gekidnappt", habe Sarah geweint. "Wirft sich dauernd Pillen ein. Ich muss auch Pillen schlucken." Vom Haus der Nachbarn aus ruft Sarah die Polizei. Beamte nehmen Axel G. mit. Sarah kommt ins Frauenhaus.

Doch schon kurz darauf sehen die Leute Axel G. wieder in Alt Rehse – Hand in Hand mit Sarah. Ihre Anschuldigungen hat sie schriftlich zurückgenommen.
...
Sarah geht kurz darauf wieder ins Frauenhaus – und wieder kehrt sie zu Axel G. zurück. Vielleicht hofft sie immer noch, bei Axel G. ihr Glück zu finden.
...
Am 5. Juni schreit Axel G. an einem See herum. Badegäste alarmieren die Polizei. Die Notärztin weist ihn nicht in die Psychiatrie ein, sie glaubt, dass er unter Drogen steht. Gut zwei Wochen später postet G. ein neues Video auf Facebook. Er spielt Gitarre, singt auf einer Wiese vor Rindern. "Das ist Kommunikation, Sarah, merkst du das?", fragt er. "Ja", antwortet sie mit dumpfer Stimme. "Mich wollen sie wegsperren, die blöden Bullen", sagt Axel G. unvermittelt. Dann schreien beide los wie irre.
...

"Sarah = BND Verfassungsschutz ... angesetzt mich zu zerstoeren"

Nur einen Tag später, es ist der 24. Juni, stellt Axel G. ein weiteres Video online. Eine Barbie mit pinkfarbenem Haar hängt an Fäden vor einem Fenster. Zwischen ihren Beinen klemmt eine Nashornfigur aus Metall. Axel G. weint. "Niemals werde ich sie vergessen", schnieft er. "Niemals." Womöglich hat er Sarah gerade umgebracht. Nachts hört ihn eine Nachbarin schreien: "Jetzt bin ich ganz alleine. Jetzt habe ich niemanden mehr. Holt doch die Polizei." Doch die Nachbarn sind es leid, die Polizei zu holen.

Am 16. Juli postet Axel G. auf Facebook. "Sarah = BND Polizei Verfassungsschutz … von wegen Dumm und behindert … angesetzt um mich zu zerstoeren … ist so." Drei Wochen später, an jenem frühen Morgen des 9. August, sieht Axel G. die Polizisten nicht kommen, weil er hinter seinem Haus steht und Trompete spielt. Mit vier Mann überwältigen sie ihn.
Hätte die Tat verhindert werden können?

Hätte Sarahs Tod verhindert werden können? Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach verteidigt ihre Entscheidung, Axel G. nur wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall angeklagt und keine U-Haft beantragt zu haben. Die "rechtlichen Voraussetzungen" für ein versuchtes Tötungsdeliktes "hätten nicht vorgelegen", sagt ein Sprecher. Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof in einem ähnlichen Fall ein versuchtes Tötungsdelikt ausdrücklich verneint. Dass Axel G. in Neubrandenburg schon mal in der Psychiatrie gewesen war, weil er gedroht hatte, sein Haus anzuzünden, wusste der Staatsanwalt nicht.

In Neubrandenburg wiederum war nicht bekannt, dass Axel G. in Idar-Oberstein beinahe einen Polizisten überfahren hatte. Vielleicht wäre er dann wieder in die Psychiatrie eingewiesen worden. Ob die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern allerdings wirklich über den Vorfall in Idar-Oberstein informiert war, lässt sich nicht mehr rekonstruieren. Es gibt jedenfalls kein Einsatzprotokoll. Womöglich hat die Polizei in Idar-Oberstein den Vorfall auch gar nicht nach Mecklenburg-Vorpommern gemeldet. "Aus unseren Unterlagen ist keine Mitteilung über den Sachverhalt an ein anderes Bundesland ersichtlich", schreibt die Pressestelle. So bleibt mysteriös, woher Amtsgerichtsdirektor Rienhardt die falsche Info bekommen hatte, Axel G. sei gestellt worden. Fest steht nur, dass der Mann, der gedroht hatte, sein Haus anzuzünden und beinahe einen Polizisten überfahren hätte, auf freien Fuß blieb, obwohl er eine Gefahr für sich und andere war. Und dass er dann Sarah tötete.
Hätten bestimmte Maßnahmen gegriffen, wäre der Täter weggesperrt worden, wäre es nicht zu der Tötung gekommen.

Was allerdings nicht möglich gewesen ist, Sarah selbst vor ihm zu schützen. Das Rechtssystem bietet nichts, was sie hätte daran hindern können, weiter mit ihm in Kontakt zu bleiben. Hier hätte die Initiative nur durch sie ergriffen werden können. Tragisch, dass sie nicht erkannte, in welcher Gefahr sie sich befand.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 14:01
Zitat von emzemz schrieb:Was allerdings nicht möglich gewesen ist, Sarah selbst vor ihm zu schützen. Das Rechtssystem bietet nichts, was sie hätte daran hindern können, weiter mit ihm in Kontakt zu bleiben.
Leider war es nicht möglich, aber das heißt wiederum nicht, dass es nicht möglich gewesen wäre, denn das Rechtssystem bietet, und das steht auch im Artikel, sehr wohl ein paar Hindernisse, mit ihm in Kontakt zu bleiben.

Dazu zitiere ich mal diese Stelle:
Zitat von emzemz schrieb:In Neubrandenburg wiederum war nicht bekannt, dass Axel G. in Idar-Oberstein beinahe einen Polizisten überfahren hatte. Vielleicht wäre er dann wieder in die Psychiatrie eingewiesen worden
Was dem Staatsanwalt noch fehlte, war die Info, dass er sich bereits in der Psychiatrie befand, weil er drohte, sein Haus anzuzünden.
Zitat von emzemz schrieb:Dass Axel G. in Neubrandenburg schon mal in der Psychiatrie gewesen war, weil er gedroht hatte, sein Haus anzuzünden, wusste der Staatsanwalt nicht.
Wäre das bekannt gewesen, wäre die Chance sehr groß gewesen, sie schützen zu können.
Leider gab es wohl Kommunikationslücken.
Und das ist rückwirkend gesehen noch tragischer, weil man sich denken kann, man, wieso blieben diese Informationen dem Staatsanwalt verborgen?!

Aber daran sieht man leider, dass man trotz einer Absicherung nie auch wirklich geschützt sein muss.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 15:03
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb: emz schrieb:
Was allerdings nicht möglich gewesen ist, Sarah selbst vor ihm zu schützen. Das Rechtssystem bietet nichts, was sie hätte daran hindern können, weiter mit ihm in Kontakt zu bleiben.

Leider war es nicht möglich, aber das heißt wiederum nicht, dass es nicht möglich gewesen wäre, denn das Rechtssystem bietet, und das steht auch im Artikel, sehr wohl ein paar Hindernisse, mit ihm in Kontakt zu bleiben.
Es gibt nichts, aber schon rein gar nichts, was das Rechtssystem an Möglichkeiten gehabt hätte, diesen Kontakt zu unterbinden. Sarah war erwachsen und wenn sie aus dem Frauenhaus immer wieder zu ihm zurückgekehrt ist, dann konnte das keiner unterbinden. Auch die Information, dass er für zwei Wochen in der Psychiatrie war, hätte daran nichts geändert.
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Aber daran sieht man leider, dass man trotz einer Absicherung nie auch wirklich geschützt sein muss.
Was auch immer du damit meinst, es gibt keine Absicherung, die einen schützt.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 15:32
@emz
Hatte sie nicht eine Vormundschaft?
Ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht, aber hätte die Person nicht den Umgang unterbinden können?

Ich will damit nicht der Vormundschaft die Schuld geben, würde nur gern wissen ob es dazu gesetzlich die Möglichkeit gegeben hätte.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 16:00
Zitat von emzemz schrieb:Es gibt nichts, aber schon rein gar nichts, was das Rechtssystem an Möglichkeiten gehabt hätte, diesen Kontakt zu unterbinden. Sarah war erwachsen und wenn sie aus dem Frauenhaus immer wieder zu ihm zurückgekehrt ist, dann konnte das keiner unterbinden. Auch die Information, dass er für zwei Wochen in der Psychiatrie war, hätte daran nichts geändert.
Wenn dem Staatsanwalt bekannt gewesen wäre, dass er drohte, sein Haus anzuzünden, dass er beinahe einen Polizisten überfahren wollte, wäre er garantiert in die Psychiatrie gekommen. Und geschlossene Psychiatrien haben da so eigenwillige Regelungen, was Besuche angeht. Und er darf erst wieder raus, wenn er keine Gefahr mehr darstellt. Nach neuen Erkenntnissen wäre er also für längere Zeiten drin gewesen. Und hätte somit auch keinen Kontakt zur Außenwelt gehabt. Ergo auch keinen mit dem Opfer.
Zitat von emzemz schrieb:Was auch immer du damit meinst, es gibt keine Absicherung, die einen schützt.
Nein, eine geschlossene Psychiatrie ist ein Freizeitpark und eine Wohlfühloase, nimm mit, wen du kannst, da kommt nämlich jeder rein.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 16:01
Wie ich schon in meinem Beitrag zum Stern-Artikel zitiert hatte:
Nach dem Tod ihrer Mutter hat das Gericht Sarah eine Betreuerin zur Seite gestellt, die ihr bei behördlichen Dingen helfen soll.
Sie hatte keinen Vormund, sie war nicht entmündigt.


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29.03.2018 um 16:12
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Wenn dem Staatsanwalt bekannt gewesen wäre, dass er drohte, sein Haus anzuzünden, dass er beinahe einen Polizisten überfahren wollte, wäre er garantiert in die Psychiatrie gekommen.
War längst abgefrühstückt. Hatte hierzu zitiert:
Er hatte Benzin und Wasser in den Keller geleitet und gedroht, das Haus anzuzünden. Das Amtsgericht Neubrandenburg hatte ihn deshalb am 6. Januar 2015 vorläufig in die Psychiatrie einweisen lassen. Gut zwei Wochen später, am 21. Januar, war er wieder entlassen worden,
Fürs Beinaheüberfahren eines Polizisten gibt's keine Psychiatrie, dafür gibt es eine Anzeige.


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29.03.2018 um 16:16
@emz
Wenn er eine Gefährdung der Öffentlichkeit darstellt, schon. Und jemanden überfahren zu wollen ist eine Gefahr. Wenn bereits bekannt ist, dass er ein Haus anzünden wollte und nun jemanden überfahren will, stellt er wieder eine Gefahr dar. Eine erneute Einweisung wäre folgerichtig gewesen.
Aber von beidem wusste der Staatsanwalt nichts.
Andernfalls wäre er mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wieder eingewiesen worden.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 16:22
Zitat von emzemz schrieb:Axel G. ist gerade von seiner Frau verlassen worden, kommt aus der Psychiatrie. Er hatte Benzin und Wasser in den Keller geleitet und gedroht, das Haus anzuzünden. Das Amtsgericht Neubrandenburg hatte ihn deshalb am 6. Januar 2015 vorläufig in die Psychiatrie einweisen lassen. Gut zwei Wochen später, am 21. Januar, war er wieder entlassen worden, weil nach einem ärztlichen Attest "keine Eigen- oder Fremdgefährdung“ mehr von ihm ausginge. Von alldem ahnt Sarah nichts. Sie glaubt, endlich einen Mann gefunden zu haben, der sie länger als fünf Minuten am Stück erträgt.
Zitat von emzemz schrieb:Am 23. Dezember 2015 steht Axel G. mit Sarah gegen elf Uhr im Foyer des Amtsgerichts Idar-Oberstein. Nach dem Tod ihrer Mutter hat das Gericht Sarah eine Betreuerin zur Seite gestellt, die ihr bei behördlichen Dingen helfen soll. Axel G. will, dass die Betreuung aufgehoben wird, verlangt die zuständige Richterin zu sprechen. Er will sich künftig um Sarah kümmern.
Da sehe ich eine Parallele, dass er wiedermal die absolute Macht über "seine Frau" anstrebte, sie sich selbst gefährdete, indem sie sich in ihrer Not an die Nachbarn wendete, nicht wissen konnte, dass sich so eine Tragödie jederzeit wiederholen kann, wenn "Frau" die auferlegte häusliche Isolierung durchbricht oder die Beziehung beenden will .


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29.03.2018 um 16:44
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Andernfalls wäre er mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wieder eingewiesen worden.
Ja wenn du das sagst, wird es wohl so sein.
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Nach neuen Erkenntnissen wäre er also für längere Zeiten drin gewesen. Und hätte somit auch keinen Kontakt zur Außenwelt gehabt. Ergo auch keinen mit dem Opfer.
Das wäre ja dann noch schlimmer als im Knast, dort sind Besuche erlaubt. Aber wenn du es sagst.


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29.03.2018 um 17:00
@emz
Das habe ich dir eben auch verlinkt.
Was verstehst du da jetzt noch nicht so genau?
Ich möchte dir da gerne helfen.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 17:36
Zitat von AlphabetnkunstAlphabetnkunst schrieb:Ich möchte dir da gerne helfen.
Du hilfst mir am besten, wenn du mich einfach mit diesem (sorry) Schwachsinn in Frieden lässt.
Du hast Recht und ich habe meine Ruhe. Das wäre mein Schlusswort zu unserem Gedankenaustausch.


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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.

29.03.2018 um 18:08
@emz
Diesen “Schwachsinn“ habe ich mir nicht ausgedacht.
Aber ist gut, ich lass dich in deiner Welt leben, die akute Gefahren derart ignoriert und nichts unternimmt.
Er war ja auch nie in der Psychiatrie gewesen, weil er eine Gefahr darstellte, ist ok. ;)


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