Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.
18.01.2017 um 10:36Und es wird noch abartiger
Es gab vorher Streit wegen einer verlegten Brille und einer Geldbörse, A. hatte behauptet S. würde sie mit Absicht verstecken, außerdem sei sie eine Spionin des Bundesnachrichtendiensts die auf ihn angesetzt wurde. Er hat sie darauf ans Bett gefesselt unter anderem auch an den Haaren und auf sie mit einer mehrschwänzigen Peitsche eingeschlagen. S. verlor das Bewußtsein, als sie wieder zu sich kam gingen die Peitschenhiebe weiter, insgesammt ca. 2 Std. lang.
Letztendlich ist sie an einem Herz-Kreislauf-Versagen verstorben.
Axel G. hat die Leiche gewaschen, angekleidet und einen Skarabäus aus Metall und Bernstein (ein altägyptisches Käfersymbol, das für Schöpferkraft steht) in dem Körper der Toten platziert, wie die Rechtsmediziner feststellten.
Er habe die Leiche erst draußen platziert, dann wieder ins Hausinnere geholt. Beim Auffinden durch die Polizei saß Sarah offenbar in einer Sackkarre im Bad - mumienhaft in Tücher, Decken und eine Isomatte gehüllt. Sie war stark verwest. Die Wohnung war in allen Bereichen in hohem Maß zugemüllt. Auch im Außenbereich befand sich Müll. Der Keller stand unter Wasser. Im Haus waren Unmengen an Pornoheften zu finden.
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/nahe_artikel,-schreckliche-details-aus-den-ermittlungsakten-sarah-starb-einen-qualvollen-tod-update-anklage-erhobe-_arid,1577052.html
Anklage: Körperverletzung mit Todesfolge
Körperverletzung mit Todesfolge
Wegen Körperverletzung mit Todesfolge macht sich strafbar, wer eine vorsätzliche Körperverletzungshandlung (§§ 223 bis 226 StGB) begeht, die mit dem Risiko des tödlichen Verlaufs behaftet ist, sich dieses Risiko verwirklicht und dem vermeintlichen Täter vorzuwerfen ist, in Bezug auf den Tod des Opfers mindestens fahrlässig gehandelt zu haben. Der Strafrahmen liegt zwischen 3 Jahren und 15 Jahren Freiheitsstrafe.
WARUM ist das keine fahrlässige Tötung?
Es gab vorher Streit wegen einer verlegten Brille und einer Geldbörse, A. hatte behauptet S. würde sie mit Absicht verstecken, außerdem sei sie eine Spionin des Bundesnachrichtendiensts die auf ihn angesetzt wurde. Er hat sie darauf ans Bett gefesselt unter anderem auch an den Haaren und auf sie mit einer mehrschwänzigen Peitsche eingeschlagen. S. verlor das Bewußtsein, als sie wieder zu sich kam gingen die Peitschenhiebe weiter, insgesammt ca. 2 Std. lang.
Letztendlich ist sie an einem Herz-Kreislauf-Versagen verstorben.
Axel G. hat die Leiche gewaschen, angekleidet und einen Skarabäus aus Metall und Bernstein (ein altägyptisches Käfersymbol, das für Schöpferkraft steht) in dem Körper der Toten platziert, wie die Rechtsmediziner feststellten.
Er habe die Leiche erst draußen platziert, dann wieder ins Hausinnere geholt. Beim Auffinden durch die Polizei saß Sarah offenbar in einer Sackkarre im Bad - mumienhaft in Tücher, Decken und eine Isomatte gehüllt. Sie war stark verwest. Die Wohnung war in allen Bereichen in hohem Maß zugemüllt. Auch im Außenbereich befand sich Müll. Der Keller stand unter Wasser. Im Haus waren Unmengen an Pornoheften zu finden.
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/nahe_artikel,-schreckliche-details-aus-den-ermittlungsakten-sarah-starb-einen-qualvollen-tod-update-anklage-erhobe-_arid,1577052.html
Anklage: Körperverletzung mit Todesfolge
Körperverletzung mit Todesfolge
Wegen Körperverletzung mit Todesfolge macht sich strafbar, wer eine vorsätzliche Körperverletzungshandlung (§§ 223 bis 226 StGB) begeht, die mit dem Risiko des tödlichen Verlaufs behaftet ist, sich dieses Risiko verwirklicht und dem vermeintlichen Täter vorzuwerfen ist, in Bezug auf den Tod des Opfers mindestens fahrlässig gehandelt zu haben. Der Strafrahmen liegt zwischen 3 Jahren und 15 Jahren Freiheitsstrafe.
WARUM ist das keine fahrlässige Tötung?