Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.
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18.03.2017 um 19:55Was das Verhalten des Verurteilten betrifft: Es wirkt sehr danach, dass er psychisch... "nicht ganz normal" ist. Und zwar noch deutlich mehr, als dass er bloß manisch-depressiv ist. Wenn er sich jetzt (ohne mehr Zugang zu Drogen zu haben) weiterhin merkwürdig benimmt, dann passt das ja. Andererseits weiß man natürlich auch nicht, ob die Drogen nicht einen neurologischen Dauerschaden angerichtet haben. Vielleicht liegt auch eine Drogenpsychose vor? Eigentlich sollte das psychologisch festgestellt werden können, aber der Mann hat sich ja jeglichen Untersuchungen verweigert.
@tasso Glaube eher nicht. Ich setze mal einen Direktlink auf das Bild, das ich meine:
http://bilder.bild.de/fotos-skaliert/sarah-war-kandidatin-der-sat-1-kuppelshow-schwer-verliebt-200075322-50887942/1,w=993,q=high,c=0.bild.jpg
Ich meine das schwarz-weiße Ding an der Wand. Hätte ja erstmal auf einen Sticker oder Aufnäher mit dem Logo einer Gothic- oder Metal-Band getippt (so viele, wie es gibt, kann ich auch nicht alle kennen), aber irgendwie passt das nicht zu Sarah H. - wenn ich allerdings bedenke, dass da wohl irgendwann (evtl erst durch den Kontakt zum späteren Mörder?) irgendein Okkult- oder Esoterik-Interesse ausgebrochen sein soll... Keine Ahnung, wie ich das einordnen soll, irgendwie kommt springt mir das auf dem Foto halt einfach total ins Auge.
@tasso Glaube eher nicht. Ich setze mal einen Direktlink auf das Bild, das ich meine:
Ich meine das schwarz-weiße Ding an der Wand. Hätte ja erstmal auf einen Sticker oder Aufnäher mit dem Logo einer Gothic- oder Metal-Band getippt (so viele, wie es gibt, kann ich auch nicht alle kennen), aber irgendwie passt das nicht zu Sarah H. - wenn ich allerdings bedenke, dass da wohl irgendwann (evtl erst durch den Kontakt zum späteren Mörder?) irgendein Okkult- oder Esoterik-Interesse ausgebrochen sein soll... Keine Ahnung, wie ich das einordnen soll, irgendwie kommt springt mir das auf dem Foto halt einfach total ins Auge.
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18.03.2017 um 21:24http://www.nordkurier.de/mueritz/psychiatrische-gutachterin-wird-in-folter-prozess-gehoert-1727337803.html
Klar, mehr war nicht nachzuweisen. Er sitzt 3-5 Jahre im Gefängnis ab, dann stirbt wieder eine Frau?
Ich würde mir wünschen, dass die Staatsanwaltschaft es nicht auf sich beruhen lässt und dafür sorgt, dass der Angeklagte seine fünf Jahre in einer Einrichtung für psychisch kranke Straftäter verbringt.
Der Angeklagte Axel-Ingo G. aus Alt Rehse wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.Das Urteil macht mich ratlos. Was nun?
Klar, mehr war nicht nachzuweisen. Er sitzt 3-5 Jahre im Gefängnis ab, dann stirbt wieder eine Frau?
Ich würde mir wünschen, dass die Staatsanwaltschaft es nicht auf sich beruhen lässt und dafür sorgt, dass der Angeklagte seine fünf Jahre in einer Einrichtung für psychisch kranke Straftäter verbringt.
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18.03.2017 um 21:28@bluescreen
Wird er wohl bereit sein, sich behandeln zu lassen ? Was ist die Meinung dazu? Ich glaube, er ist nicht dazu bereit.
Wird er wohl bereit sein, sich behandeln zu lassen ? Was ist die Meinung dazu? Ich glaube, er ist nicht dazu bereit.
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18.03.2017 um 21:32Ich denke, er ist so ein Fall, der sich selbst für normal und alle Anderen für krank hält. Wille, sich therapieren zu lassen, ist mit Sicherheit nicht vorhanden. Er hat ja allein schon eine Untersuchung (ohne weitere Behandlung) abgelehnt.
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18.03.2017 um 23:35Mit dem Urteil kann ich noch leben - vor allem war für mich die Urteilsbegründung durchaus nachvollziehbar.
Das Schlimme für mich ist in erster Linie jedoch, daß man so jemanden nicht zwangseinweisen kann. Ob vor Antritt der Strafe oder nach Verbüßen ist fast wurscht. Aber SO kann man den doch nicht auf die Menschheit loslassen.
Es ist zwar fraglich, ob das an seinem Geisteszustand etwas verändern würde. Aber zumindest wäre er unter fachkundiger Aufsicht...
Das Schlimme für mich ist in erster Linie jedoch, daß man so jemanden nicht zwangseinweisen kann. Ob vor Antritt der Strafe oder nach Verbüßen ist fast wurscht. Aber SO kann man den doch nicht auf die Menschheit loslassen.
Es ist zwar fraglich, ob das an seinem Geisteszustand etwas verändern würde. Aber zumindest wäre er unter fachkundiger Aufsicht...
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18.03.2017 um 23:48@spiky73
dann frag ich mich doch ernsthaft wie du zu der Aussage kommst, du kannst mit diesem Urteil leben. Wieviel ist in unserer Rechtssprechung eines Menschen Leben wert,?
dann frag ich mich doch ernsthaft wie du zu der Aussage kommst, du kannst mit diesem Urteil leben. Wieviel ist in unserer Rechtssprechung eines Menschen Leben wert,?
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19.03.2017 um 00:19Wie ist das denn genau... Bei Eigen- oder Fremdgefährdung kann ein Mensch generell zwangseingewiesen werden. Wie wird diese Gefährdungstendenz genau festgestellt? Muss dazu schonmal was vorgefallen sein (was hier ja eigentlich der Fall ist)? Und wenn eine vorausgehende Untersuchung zur Feststellung notwendig ist, dann kann es doch (zumindest in Verdachtsfällen) nicht sein, dass sich die so einfach vom Betroffenen verweigern lässt?
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19.03.2017 um 01:40@Aloceria
Es muss grundsätzlich eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen, wenn man jemanden zwangseinweisen will. Dass jemand theoretisch sich selbst oder andere gefährden könnte, weil psychisch nicht ganz auf der Höhe, reicht für solch eine Handlung nicht aus, da hat der Gesetzgeber die Hürde (zu Recht) hoch gesetzt.
Wenngleich ich davon ausgehe, dass man bei einem Menschen mit einer entsprechenden Vorgeschichte eher reagieren wird als bei jemanden, der bis zum Zeitpunkt X völlig unauffällig gewesen ist. Dann reicht womöglich auch schon die Ankündigung einer Tat ohne erkennbare Absicht, die Ankündigung auch direkt umzusetzen aus. Denn man darf sich das nun nicht vorstellen, dass man jedem, der einem "ich bring dich um" ins Gesicht sagt, auch gleich einweisen lassen kann. Bekanntlich ist das eine bei psychisch gesunden, aber hitzköpfigen Personen im Eifer des Gefechts gerne auch mal eine leere Drohung.
Es muss grundsätzlich eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegen, wenn man jemanden zwangseinweisen will. Dass jemand theoretisch sich selbst oder andere gefährden könnte, weil psychisch nicht ganz auf der Höhe, reicht für solch eine Handlung nicht aus, da hat der Gesetzgeber die Hürde (zu Recht) hoch gesetzt.
Wenngleich ich davon ausgehe, dass man bei einem Menschen mit einer entsprechenden Vorgeschichte eher reagieren wird als bei jemanden, der bis zum Zeitpunkt X völlig unauffällig gewesen ist. Dann reicht womöglich auch schon die Ankündigung einer Tat ohne erkennbare Absicht, die Ankündigung auch direkt umzusetzen aus. Denn man darf sich das nun nicht vorstellen, dass man jedem, der einem "ich bring dich um" ins Gesicht sagt, auch gleich einweisen lassen kann. Bekanntlich ist das eine bei psychisch gesunden, aber hitzköpfigen Personen im Eifer des Gefechts gerne auch mal eine leere Drohung.
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19.03.2017 um 08:41@Aloceria
Dieser Anhänger ist der Schlüssel zum Wissen des biblischen Königs Salomon
Der Anhänger Schlüssel des Salomon: Dieser magische Anhänger symbolisiert den Schlüssel zu König Salomons geheimen Lehren und seinem verborgenen Wissen. Salomon soll der Verfasser der Ars Goetia sein, eines magischen Grimoires, das auch "Der Schlüssel Salomons" genannt wird und mächtige Zauber zur Dämonenbeschwörung enthält. Dieser Anhänger soll seinem Träger Zauberkraft verleihen und ihn mit der Weisheit des biblischen Königs vertraut machen.
http://www.avalonstreasury.de/Avalons-Treasury-Produktseiten-18/Avalons-Treasury-Schluessel-des-Salomon-Anhaenger-LH-FB6.html
Dieser Anhänger ist der Schlüssel zum Wissen des biblischen Königs Salomon
Der Anhänger Schlüssel des Salomon: Dieser magische Anhänger symbolisiert den Schlüssel zu König Salomons geheimen Lehren und seinem verborgenen Wissen. Salomon soll der Verfasser der Ars Goetia sein, eines magischen Grimoires, das auch "Der Schlüssel Salomons" genannt wird und mächtige Zauber zur Dämonenbeschwörung enthält. Dieser Anhänger soll seinem Träger Zauberkraft verleihen und ihn mit der Weisheit des biblischen Königs vertraut machen.
http://www.avalonstreasury.de/Avalons-Treasury-Produktseiten-18/Avalons-Treasury-Schluessel-des-Salomon-Anhaenger-LH-FB6.html
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19.03.2017 um 10:25Bereits vor der Einleitung eines Strafverfahrens kann ein Gericht nach§ 126a Strafprozessordnung (StPO) die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn zu vermuten ist, dass jemand eine Straftat aufgrund einer psychischen oder Suchtkrankheit begangen hat.@tasso
Ich denke mal, es ist egal, was er in dieser Situation denkt.
Gesund scheint er nicht zu sein, denn (ich denke) jeder andere Straftäter hatte (skrupellos) psychische Krankheit als strafmilderndes Argument benutzt, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.
Er ist für den Tod der Frau verantwortlich.
Wenn man aber seine Begründung liest, "was er mit ihr, warum getan hat", dann stellt sich mir die Frage:
Wie hätte sich ein psychisch gesunder Mann verhalten, wenn er den berechtigten oder unberechtigten Verdacht hat, dass er von irgendeinem Geheimdienst beobachtet wird?
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19.03.2017 um 11:01Ein gesunder Mensch hätte meiner Meinung nach erst einmal Argumente oder Fakten gesammelt, um dann abzuwägen, wie realistisch es überhaupt ist das er beobachtet wird. Wenn dann wirklich Verdacht besteht, wäre er zur Polizei gegangen.
Eigentlich an sich schon sehr verrückt überhaupt zu denken das man von Geheimdiensten beobachtet wird, da müsste ja schon Einiges zusammen kommen. Das man im Fokus der Polizei steht, wenn man sich wie Axel G. verhält, sollte wenn man einigermaßen klar im Kopf ist, keine Frage sein. Sei es sein Verhalten gegenüber dem Amtsgericht in Idar-Oberstein, sein offenes Bekenntnis zur Reichsbürgerszene etc. , er hat es regelrecht provoziert.
Das Strafmaß finde ich auch überraschend mild, da ich neben der Tat an sich, ihn auch immer als sehr gefährlich sehe und er auch keine Einsicht zeigt, in welcher kruden Gedankenwelt er da unterwegs ist. Es ist wirklich zu befürchten wenn er wieder rauskommt, so weitermacht, sich vielleicht auch wieder ein Opfer wie Sarah sich sucht, die er leicht manipulieren kann.
Eigentlich an sich schon sehr verrückt überhaupt zu denken das man von Geheimdiensten beobachtet wird, da müsste ja schon Einiges zusammen kommen. Das man im Fokus der Polizei steht, wenn man sich wie Axel G. verhält, sollte wenn man einigermaßen klar im Kopf ist, keine Frage sein. Sei es sein Verhalten gegenüber dem Amtsgericht in Idar-Oberstein, sein offenes Bekenntnis zur Reichsbürgerszene etc. , er hat es regelrecht provoziert.
Das Strafmaß finde ich auch überraschend mild, da ich neben der Tat an sich, ihn auch immer als sehr gefährlich sehe und er auch keine Einsicht zeigt, in welcher kruden Gedankenwelt er da unterwegs ist. Es ist wirklich zu befürchten wenn er wieder rauskommt, so weitermacht, sich vielleicht auch wieder ein Opfer wie Sarah sich sucht, die er leicht manipulieren kann.
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19.03.2017 um 15:57sherlocksfemme schrieb:dann frag ich mich doch ernsthaft wie du zu der Aussage kommst, du kannst mit diesem Urteil leben.Das ist doch ganz einfach: Es war nicht mehr festzustellen, was da genau passiert ist: Weder die genaue Todesursache, noch der Zeitpunkt, noch eine Tötungsabsicht (Mordmerkmale).
Der Dödel hätte ja gar nicht reden müssen - theoretisch hätte Sarah auch einfach so tot umfallen können, und er hätte sie einfach nur verpackt und ins Bad gesetzt, weil er nicht loslassen konnte. Dann wären die Annahme, er hätte was mit ihrem Tod zu tun gehabt und die daraus resultierende Strafe mehr als unfair.
Wenn das Gericht jetzt aber sagt: Er hat ein Geständnis abgelegt, Tötungsabsicht/Mord waren ihm jedoch nicht nachzuweisen, auch wegen dem Zustand der Leiche, dann kann ich die Begründung des Gerichts für diese Tat nachvollziehen.
Aber ich tue mich schwer damit, daß der Dödel nach dieser Zeit wieder untherapiert auf die Menschheit losgelassen wird. Der steht in fünf Jahren wieder nackt im Morgengrauen in irgendeinem Garten und trompetet herum oder reinigt die Auren in seiner Umgebung, indem er in voller Lautstärke den Kammerton a in Dauerbetrieb abspielt und terrorisiert seine Umwelt...
Wenn ich an den Fall Lolita Brieger denke... DAS war ja noch ungerechter...
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19.03.2017 um 17:38@spiky73
und genau deswegen, habe ich ja nachgefragt, für mich sollte ein deutsches Rechtsurteil nicht nur die Tat bzw. deren Schwere bewerten, sondern auch das Motiv, das hinter der Handlung steht, miteinbeziehen. Und in diesem Punkt, denke ich, sind wir hier uns einig, dass dieses Strafmass bei diesem Täter wohl keine Besserung erzielen wird. Somit nichts zur Sicherung der Allgemeinheit, wenn er dann wieder auf freiem Fuss ist, erreicht worden ist. Zumindestens kann das doch kein normal realisierender Mensch glauben, wenn man die gesamte Berichtserstattung verfolgt hat und sich mal die verstörenden, selbst veröffentlichten Videos von diesem Mann zu Gemüte geführt hat. DAS regt mich so auf.
und genau deswegen, habe ich ja nachgefragt, für mich sollte ein deutsches Rechtsurteil nicht nur die Tat bzw. deren Schwere bewerten, sondern auch das Motiv, das hinter der Handlung steht, miteinbeziehen. Und in diesem Punkt, denke ich, sind wir hier uns einig, dass dieses Strafmass bei diesem Täter wohl keine Besserung erzielen wird. Somit nichts zur Sicherung der Allgemeinheit, wenn er dann wieder auf freiem Fuss ist, erreicht worden ist. Zumindestens kann das doch kein normal realisierender Mensch glauben, wenn man die gesamte Berichtserstattung verfolgt hat und sich mal die verstörenden, selbst veröffentlichten Videos von diesem Mann zu Gemüte geführt hat. DAS regt mich so auf.
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Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.
19.03.2017 um 19:51spiky73 schrieb:Wenn das Gericht jetzt aber sagt: Er hat ein Geständnis abgelegt, Tötungsabsicht/Mord waren ihm jedoch nicht nachzuweisen, auch wegen dem Zustand der Leiche, dann kann ich die Begründung des Gerichts für diese Tat nachvollziehen.Man könnte auch argumentieren, dass, wer eine andere Person zwei Stunden auspeitscht, den Tod zumindest billigend in Kauf nimmt. Dann läge ein Totschlag vor. Nach meiner laienhaften Einschätzung könnte man die Grausamkeit der Tat als Mordmerkmal oder als besonders schweren Totschlag werten.
Allerdings findet sich im Internet ein ähnlich gelagerter Fall (alkoholisierter Täter), wo argumentiert wird, dass der Täter die Verwerflichkeit seines Handelns nicht vollständig habe überblicken können. Aus der Begründung der Revision:
Der Angeklagte habe zwar objektiv aus niedrigen Beweggründen gehandelt; dies könne ihm jedoch subjektiv nicht angelastet werden, da nicht ausgeschlossen werden könne, daß er aufgrund der erheblichen Alkoholisierung und der damit verbundenen Enthemmung die Niedrigkeit seiner Beweggründe nicht erkennen und in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewußtsein habe aufnehmen können. Das Vorliegen des Mordmerkmals "grausam" nimmt die Strafkammer deshalb nicht an, weil nicht auszuschließen sei, daß der Angeklagte erst zum Ende des Tatgeschehens den zumindest bedingten Tötungsvorsatz gefaßt habeWahrscheinlich ist es hier ähnlich. Hinzu kommt wahrscheinlich, dass alle Kenntnis über die Todesumstände aus dem Mund des psychisch beeinträchtigeten Angeklagten stammt und damit nicht verlässlich ist.
Es gab schon genug Spinner und auch Unschuldige, die sich selbst vor Gericht zu Unrecht belastet haben. Wahrscheinlich hätte es für ein anderes Urteil mehr Erkenntnisse der Gerichtsmedizin gebraucht.
spiky73 schrieb:Aber ich tue mich schwer damit, daß der Dödel nach dieser Zeit wieder untherapiert auf die Menschheit losgelassen wird.Wenn man ihn doch bloß abschieben könnte nach Reichsburgistan. Oder wenigstens therapieren.
Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.
19.03.2017 um 23:37@Mr.Stielz
Das Problem sind hier nicht nur Vorsatz und Mordmerkmale sondern auch die Kausalität. Zumindest die mündliche Begründung klingt so, als ob Zweifel bestanden, ob die Peitschenschläge todesursachlich waren.
Das Problem sind hier nicht nur Vorsatz und Mordmerkmale sondern auch die Kausalität. Zumindest die mündliche Begründung klingt so, als ob Zweifel bestanden, ob die Peitschenschläge todesursachlich waren.
Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.
20.03.2017 um 01:36sherlocksfemme schrieb:umindestens kann das doch kein normal realisierender Mensch glauben, wenn man die gesamte Berichtserstattung verfolgt hat und sich mal die verstörenden, selbst veröffentlichten Videos von diesem Mann zu Gemüte geführt hat. DAS regt mich so auf.Na, ich für meinen Teil bin dann doch relativ froh, dass "verstörende selbst veröffentlichte Videos" in Deutschland niemanden mal so eben hinter Gitter bringen können. Das Internet ist voll von solchem Zeugs, man kann ja nicht alle auf Verdacht wegsperren, wir sind schließlich nicht in der Türkei.
Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.
23.03.2017 um 10:45@QueenLouie
Sorry, keine Zeit über im Alltag als alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Bevor du mir etwas in den Mund legst, habe mit der Bewertung der Videos gemeint , dass das Gericht wohl auch diese Informationen zur Verfügung standen. Nicht nur wir Laien bewerten, sondern das, was Ermittler herausfinden, sehen die eher als wir. Somit hatte ich lediglich gemeint, das das zumindest zu einem Gutachten führen sollte! Das er Aussagen verweigert und vorgeladene Zeugen nicht erscheinen, erschwert dies ungemein.Und bitte, reisse künftig nicht etwas aus dem Zusammenhang, um dich daran aufzuhängen.
Sorry, keine Zeit über im Alltag als alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Bevor du mir etwas in den Mund legst, habe mit der Bewertung der Videos gemeint , dass das Gericht wohl auch diese Informationen zur Verfügung standen. Nicht nur wir Laien bewerten, sondern das, was Ermittler herausfinden, sehen die eher als wir. Somit hatte ich lediglich gemeint, das das zumindest zu einem Gutachten führen sollte! Das er Aussagen verweigert und vorgeladene Zeugen nicht erscheinen, erschwert dies ungemein.Und bitte, reisse künftig nicht etwas aus dem Zusammenhang, um dich daran aufzuhängen.
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23.03.2017 um 11:49@sherlocksfemme
Nene, wir haben uns schon richtig verstanden. Ich bin froh, dass die Videos nicht ins Gesamturteil eingeflossen sind. Was eingeflossen ist, ist ein psychiatrisches Gutachten nach Aktenlage. Dort hättten die Videos gerne eine Rolle spielen dürfen. Mit der Tat direkt stehen sie m. E. aber einfach nicht im Zusammenhang, weswegen ich froh bin, dass der Richter hier keine Beurteilung des Zustands des Angeklagten auf Basis der Videos machen durfte.
Nene, wir haben uns schon richtig verstanden. Ich bin froh, dass die Videos nicht ins Gesamturteil eingeflossen sind. Was eingeflossen ist, ist ein psychiatrisches Gutachten nach Aktenlage. Dort hättten die Videos gerne eine Rolle spielen dürfen. Mit der Tat direkt stehen sie m. E. aber einfach nicht im Zusammenhang, weswegen ich froh bin, dass der Richter hier keine Beurteilung des Zustands des Angeklagten auf Basis der Videos machen durfte.
Verwirrter Reichsbürger tötet "Schwer verliebt"-Teilnehmerin Sarah H.
23.03.2017 um 20:07@QueenLouie
woher weisst du, dass die Videos nicht miteingeflossen sind, gibt es Quellen oder öffentliche Infos dazu?
Ich wollte dazu nur sagen, dass die Ermittler sowie Gutachter, Kammer und Anwälte diese wohl auch gesehen haben.
Wer spricht sich frei davon, dies nicht für sich zu werten?
Obwohl ich davon ausgehe, dass der Verurteilte den Vorwurf der Befangenheit nicht nur aus den bekannten Gründen, sondern eher aufgrund des Reichbürgertums aussprach, kann auch ein Ansprechen seiner psychischen Verfassung zum Tatzeitraum bekannt durch eben diese Videos Anlass des Vorwurfes gewesen sein.
woher weisst du, dass die Videos nicht miteingeflossen sind, gibt es Quellen oder öffentliche Infos dazu?
Ich wollte dazu nur sagen, dass die Ermittler sowie Gutachter, Kammer und Anwälte diese wohl auch gesehen haben.
Wer spricht sich frei davon, dies nicht für sich zu werten?
Obwohl ich davon ausgehe, dass der Verurteilte den Vorwurf der Befangenheit nicht nur aus den bekannten Gründen, sondern eher aufgrund des Reichbürgertums aussprach, kann auch ein Ansprechen seiner psychischen Verfassung zum Tatzeitraum bekannt durch eben diese Videos Anlass des Vorwurfes gewesen sein.
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