@MissSunshine Diese Regelung ist schon sinnvoll. Nehme mal an , jemandens Privatleben würde aufgrund der Möglichkeit, er könne in ein Verbrechen verwickelt sein auf dem Weg über ein komplettes "Ausspionieren" bei FB überall verbreitet werden ( man kann alle Beiträge aus allmy auch ohne Anmeldung öffentlich lesen ! ) und dann stellt sich heraus, die " ausspionierte Person ist völlig unschuldig und / oder es gab gar nicht wirklich ein Verbrechen .Der Ruf dieser Person wäre dann auch unter Mithilfe von allmy ruiniert. Somit bietet dieses Verbot nicht nur den entsprechenden Personen ihren rechtmäßigen Persönlichkeitsschutz , sondern schützt gleichzeitig den Betreiber von allmy und auch die allmyuser vor möglichen Klagen, die eine zuvor " ausspionierte" , aber unschuldige Person dann durchaus anstreben könnte.
In diesem Fall hier ist das natürlich eine Art Bremsklotz , denn die Regeln besagen auch, das Behauptungen mit Quellen zu belegen sind und die finden sich neunmal fast ausschließlich bei FB. Aber man muss auch einsehen,das bei der Fülle an Kriminalfällen, die sich ja auch ständig erweitern, nicht für einige Fälle eine Ausnahme gemacht werden kann. Das würde ein Fass ohne Boden werden, denn unter Garantie kämen dann Diskussionen auf , weshalb wird in Fall X eine Ausnahme gemacht, aber in Fall Y nicht. Somit ist ein generelles Verbot auch gerecht.