Frau in Reutlingen mit einem Messer getötet
24.07.2016 um 19:49@eyecatcher
Ja darfst du, allerdings zeigst du dann eben, dass dir "polizeibekannt" als Schlagwort dient und du vom Begriff in Theorie und Praxis nichts verstehst.
Ja darfst du, allerdings zeigst du dann eben, dass dir "polizeibekannt" als Schlagwort dient und du vom Begriff in Theorie und Praxis nichts verstehst.