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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

1.253 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Leiche, Dessau ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

26.02.2018 um 17:01
Zitat von otternaseotternase schrieb:Allerdings sollte man dabei dann auch bedenken, in welcher bescheidenen strukturellen Lage die Polizei Sachsen Anhalt sich befindet, was Personal, Ausrüstung, Ausbildung angeht, dank dem langjährigen Sparkurs der Landesregierung... (der Dessauer Hauptermittler nannte in seiner Zeugenaussage im Prozess als Grund dafür, dass nicht alle Videos gesichert wurden, es habe Speicherplatz auf dem gesicherten Behördenrechner gefehlt, das Schlimme ist, dass das aller Wahrscheinlichkeit nach nicht eine dumme Ausrede, sondern die volle Wahrheit war!)
Und daher halte ich es für unfair, da der Polizei oder den Ermittlern pauschal Vorwürfe zu machen, ohne diesen Hintergrund zu erwähnen. Das zB. meine ich mit "leichtfertig ganze Gruppen unter Generalverdacht stellen"...
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Du hast Probleme.
Wo ist jetzt da der Dissens?
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Manchmal stecken aber wirkliche Fehler dahinter, ob die Ursache mangelndes Personal/Gelder/Ausstattung ist, ist ohne Belang.
Die Ursache von Fehlern bei polizeilichen Ermittlungen ist jetzt wirklich nicht belanglos. Schließlich wird zu gerne der Verdacht von einem "Staatsversagen" in den Raum gestellt - oder gar Verschwörungstheorien Vorschub geleistet. Unabhängig von einer etwaigen politischen Dimension macht es einen Unterschied, ob Fehler in der Natur der Sache liegen (unvermeidlich sind, wie Messfehler in der Wissenschaft), ob sie auf Organisationsverschulden beruhen, ob sie auf Voreingenommenheit oder auf Einflussnahme beruhen.

Und hier liegt der Polizei Dessau auch noch ein Fall im Nacken, der hier an anderer Stelle diskutiert wird.

Aber wie gesagt, ich sehe da keinen Dissens zu @otternase. Den interessiert noch die Rolle der Eltern des Täters innerhalb der Polizei bei den Ermittlungen. Gut, da habt Ihr Dissens. Ich betrachte die Frage durchaus als legitim. Stichwort Befangenheit. Auch wenn dieses Manko meiner Ansicht nach durch beherrschtes Eingriffen übergeordneter Stellen geklärt wurde, so stellt sich doch die Frage, ob hier nicht zu Beginn in der Dessauer Polizei Einiges gewaltig aus der Spur gelaufen ist.

Die Legitimation des staatlichen Gewaltmonopols beruht im demokratischen Rechtsstaat auch ganz stark auf Vertrauen. Misstrauen kann durch Fehler entstehen. Natürlich auch durch mediale Überzeichnung. Aber das ist kein Argument für Intransparenz.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

26.02.2018 um 18:54
@monstra

Die Frage nach dem Einfluss der Eltern wurde in der Sendung ausreichend gestellt. Es wurde auch eine Studentin interviewt, welche von der Mutter befragt wurde. Aber wirklich konkretes - einer mögliche Einflussnahme - hatte sie nicht zu berichten, es war nur eine reine Gefühlssache bei ihr, mehr nicht und das dürfte erst entstanden sein, als sie erkannte, wer sie befragt hatte.

Einen Nachweis, dass kein Einfluss gegeben hat, kann man nicht liefern. Und die Punkte, welche @otternase angeführt hat, die angeblich in der Sendung zu kurz gekommen sein sollen, sind nicht geeignet, dies zu klären.

Ein Vertrauensverlust entsteht in einer solchen Konstellation immer, man möge an den Fall Harry Wörz denken.

In diesem Fall hält der Anwalt der Opfereltern dies eben für unwahrscheinlich und das muss einem genügen. Dass man seine Erklärung angreift, in dem man durch die "Blume" behauptet, dass die Eltern für eine solche Spurenbeseitigung angeblich nicht fähig sein könnten, gehört in keiner Weise hierher.
Zitat von monstramonstra schrieb:Die Ursache von Fehlern bei polizeilichen Ermittlungen ist jetzt wirklich nicht belanglos.
Da hast Du mich falsch verstanden, ich bezog mich auf @otternase, der hier die Frage ob der Ausstattung oder Unvermögen dahinter steckt und das ging aus meiner Sicht auch deutlich aus meiner nachfolgende Erklärung hervor. Einflussnahme wäre natürlich etwas anderes, aber die müsste man erstmal beweisen.

Wie gesagt, solche Fälle sind für die Behörden immer unbefriedigend, wenn Personen in den eigenen Reihen in irgend einer Form mit der Tat in Verbindung zu bringen sind. Der Staat hat hier aber auch in dieser Konstellation dann Persönlichkeitsrechte zu SCHÜTZEN und die Unschuldsvermutung zu wahren. Ausnahmen in einem solchen fall von dieser Regel wäre Unrecht Dass das unbefriedigend ist einfach so und kann man nicht ändern. Das das dann u.U. Verschwörungstheorien Vorschub leistet, ist möglich, kann man dann aber auch nicht ändern.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

27.02.2018 um 12:34
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Einen Nachweis, dass kein Einfluss gegeben hat, kann man nicht liefern.
sind wir uns absolut einig. Das ist etwas, was auf immer ungeklärt bleiben wird.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Das das dann u.U. Verschwörungstheorien Vorschub leistet, ist möglich, kann man dann aber auch nicht ändern.
da sind wir uns nicht einig. Ich denke, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen müssen zurücktreten, wenn es darum geht, Verdächtigungen gegen grosse Gruppen von Unschuldigen auszuräumen oder zu verhindern.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

27.02.2018 um 13:19
Zitat von otternaseotternase schrieb:da sind wir uns nicht einig. Ich denke, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen müssen zurücktreten, wenn es darum geht, Verdächtigungen gegen grosse Gruppen von Unschuldigen auszuräumen oder zu verhindern.
Das ist Schwachsinn. Niemand ist davon persönlich betroffen. Und was meinst Du, was angeblich aufgedeckt werden soll?

Mit dieser Argumentation kann man jeglichen Persönlichkeitsrecht und jegliche Unschuldsvermutung aushebeln. Es gibt immer irgendwelche Verschwörungstheorien. Das im Grundgesetz verankerte Grundrecht wäre dann das Papier nicht wehrt, auf dem es geduckt steht.

So, da es nur Deine Wunschvorstellung ist, die aber mit unserem Recht nicht vereinbar ist, können wir das Thema schließen. Dein Ansicht hast Du nu zu genüge dargelegt, aber die ist ohne belang, weil weisere Menschen das eben ganz anders sehen. Sei froh!


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

27.02.2018 um 13:50
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Mit dieser Argumentation kann man jeglichen Persönlichkeitsrecht und jegliche Unschuldsvermutung aushebeln. Es gibt immer irgendwelche Verschwörungstheorien. Das im Grundgesetz verankerte Grundrecht wäre dann das Papier nicht wehrt, auf dem es geduckt steht.
Da das Grundgesetz nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt, sondern auch freie Berichterstattung und Information, ist das nicht so einfach. Das öffentliche Interesse an einer Berichterstattung ist hierbei nicht belanglos.

Es gibt hierzu den Topos "Verdachtsberichterstattung", der gerade im Zusammenhang mit dem Regisseur Dieter Wedel wieder thematisiert wird. Was die Medien hierbei beachten müssen, ist Gegenstand presserechtlicher Expertise.

Das ist Expertise, die keiner von uns hier hat. Das ZDF, dass sie sicher hat, wird sie geprüft haben. Ich denke aber, nicht rechtliche Gründe waren ausschlaggebend, die Tätereltern nur beschränkt zu thematisieren, sondern journalistische Gründe. Denn in der allgemeinen medialen Berichterstattung zum Fall nimmt die Rolle der Eltern eine deutlich größere Rolle ein.


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27.02.2018 um 16:14
@monstra

Es ging hier nicht um die Pressefreiheit, das ist eine andere Baustelle, da gelten - wie Du sagst - in besonderen Fällen andere Regeln.

@otternase hat die Theorie vertreten, dass - falls eine Gruppe unter Generalverdacht gerät - das Persönlichkeitsrecht des einzelnen quasi nichts mehr zählt. Ich habe das so verstanden, dass er meint, das bei einer Generalverdächtigung das Persönlichkeitsrecht jedes einzelnen betroffen ist und die Abwägung der Rechte dazu führen müsste, dass das Persönlichkeitsrecht der Mitglieder dieser Gruppe dann das Persönlichkeitsrecht der Minderheit quasi überwiegt.

Hierzu gibt es aber höchstrichterliche Rechtsprechung, die sagt, dass in der Regel keine Persönlichkeitsverletzung gegen die Mitglieder der Gruppe vorliegt, wenn nur einen Gruppe verdächtigt/beleidigt etc. wird. Hier gibt es natürlich Ausnahmen, wenn die Gruppe so klein wird, wenn man erkennen kann, wer gemeint ist, also quasi die Anonymität aufgehoben wurde, aber das ist vorliegend nicht im geringsten zu erkennen.

Abgesehen davon hatte er auch nicht mal im entferntesten hier dargelegt, wie die Generalverdächtigung aus der Welt geschafft werden könnte, wenn man das Persönlichkeitsrecht der Eltern weiter verletzt.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

27.02.2018 um 16:27
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ich habe das so verstanden, dass er meint, das bei einer Generalverdächtigung das Persönlichkeitsrecht jedes einzelnen betroffen ist und die Abwägung der Rechte dazu führen müsste, dass das Persönlichkeitsrecht der Mitglieder dieser Gruppe dann das Persönlichkeitsrechte der Minderheit quasi überwiegt. (...) Hierzu gibt es aber höchstrichterliche Rechtsprechung, die sagt, dass in der Regel keine Persönlichkeitsverletzung gegen die Mitglieder der Gruppe vorliegt, wenn nur einen Gruppe verdächtigt/beleidigt etc. wird.
Das habe ich so nicht verstanden. @otternase hat eine Meinung geäußert, die ich für legitim halte. Das Persönlichkeitsrecht der Verdächtigen kann in bestimmten Fällen gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung bzw. der Transparenz des Verwaltungshandelns zurücktreten.

Aber das ist hier nicht der Platz für ein juristisches Seminar.


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27.02.2018 um 16:34
@monstra

Hier die Theorie von @otternase, auf die ich geantwortet habe.
Zitat von otternaseotternase schrieb:da sind wir uns nicht einig. Ich denke, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen müssen zurücktreten, wenn es darum geht, Verdächtigungen gegen grosse Gruppen von Unschuldigen auszuräumen oder zu verhindern.
Wie gesagt, abgesehen von der juristischen frage hatte er nicht mal im Ansatz gezeigt, wie angeblich die Verdächtigungen durch Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Eltern ausgeräumt werden könnten.

Aber Du hast Recht, lassen wir es, es ist mittlerweile zu sehr OT geworden. Mit dem wirklichen Sendung hat es eigentlich nichts mehr zu tun.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

27.02.2018 um 17:00
Wie gesagt, ich habe ihn anders verstanden und halte jedenfalls die Forderung für legitim, anstatt eines Generalverdachts ("die Behörde xy ist offenbar korrupt") das (Fehl-)Verhalten einzelner (!) Angehöriger zu untersuchen und darüber zu berichten ("ja, der Beamte xy hat Gelder vom Unternehmen xy angenommen. Seine Vorgesetzten wussten das und haben nichts gemacht. Einer hat auch Geld vom Unternehmen xy bekommen..." usw.)

Gibt es nachgewiesenermaßen kein individuelles Fehlverhalten, dann gilt anderes. Dann hat jeder Beteiligte einen Anspruch auf Wahrung seiner Persönlichkeitsrechte, soweit dies vom Beamtenrecht geschützt wird (die Kollision mit Art. 33 GG kommt ja auch noch hinzu).

Die Frage, was Inhalt der Telefongespräche zwischen Mutter und Sohn war, bleibt so lange relevant, so lange ein Verdacht besteht. Und hier ist der Verdacht, die Mutter habe im Wissen, dass ihr Sohn etwas mit der Tat zu tun hat, an den Ermittlungen mitgewirkt. Und Kollegen und Vorgesetzte haben das gewusst und nichts dagegen getan.

Da ist es legitim, Transparenz zu fordern. Ob ich sie rechtlich durchsetzten könnte (nach Informationsfreiheitsgesetz, als Angehöriger des Opfers, als Presse), ist eine andere Frage (der des subjektiven Rechts).


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27.02.2018 um 17:32
@monstra

Die Frage ist legitim, aber man kann das Stellen dieser Frage nicht einfordern. Ich glaube darum ging es letztendlich in der langen Diskussion.

Die Möglichkeit der Einflussnahme ist auch in der Sendung thematisiert worden.

Die Frage der Einflussnahme wäre auch nicht durch die Klärung bzgl. der Telefongespräche aus der Welt zu schaffen, ob es andere Kontakte in der Zeit gab, weiß niemand. Das Problem ist grundsätzlich dann vorhanden, wenn Ermittler eine nahe Beziehung zum Täter haben. Dieser Verdacht ist nie aus der Welt zu schaffen, nur wenn man jeden Schritt, jedes Gespräch (auch nicht telefonisch) rekonstruieren könnte, aber das ist einfach unmöglich. Aber das wurde hier alles schon durchgekaut.

Es bleiben einfach unterschiedliche Erwartungen an der Sendung, mehr auch nicht. Man kann hier nicht sagen, dass der Sender verpflichtet gewesen wäre, stärker in das Persönlichkeitsrecht der Eltern einzugreifen, wenn man der Ansicht ist, dass es die Ermittler aus seiner Sicht zu sehr kritisiert wurden.

Ich persönlich sehe da immer mehr das System als solches, Kritik an den Ermittlern kann zur Folge haben, dass in der Zukunft die Fälle besser bearbeitet werden könnten, sei es, dass mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder was auch immer. Dahingehend sehe ich das weitere rumgehacke auf den Eltern für das System eben nicht wirklich zielführend und ich habe es daher befürwortet, dass der Anwalt der Opfereltern zu diesem Thema hier auch zu Wort gekommen ist, der der einen begründete Ansicht geäußert hat, dass eine Einflussnahme unwahrscheinlich war.

Sicherlich haben die Eltern durch ihr Verhalten auch dazu beigetragen, aber das Grundproblem ist in Wirklichkeit ihre Stellung als Ermittler zu dem Täter ihrem Sohn und dafür können die Eltern nicht wirklich etwas.

Es mag sein, dass die Mutter den Telefongesprächen einen Verdacht hatte. Eigentlich wäre es dann notwendig, dass sie sich dann von der Ermittlungsarbeiten von diesem Fall hätte freistellen müssen, aber das wäre einem Verrat an ihrem Sohn gleichgekommen, eine sehr schwierige Situation, kaum jemand würde einen solchen Schritt gehen.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

27.02.2018 um 18:18
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Man kann hier nicht sagen, dass der Sender verpflichtet gewesen wäre, stärker in das Persönlichkeitsrecht der Eltern einzugreifen, wenn man der Ansicht ist, dass es die Ermittler aus seiner Sicht zu sehr kritisiert wurden.
Den Satz verstehe ich nicht.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:ich habe es daher befürwortet, dass der Anwalt der Opfereltern zu diesem Thema hier auch zu Wort gekommen ist, der der einen begründete Ansicht geäußert hat, dass eine Einflussnahme unwahrscheinlich war.
Der Anwalt der Opfereltern vertritt deren Interessen. Es muss nicht zutreffen, was er sagt.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Eigentlich wäre es dann notwendig, dass sie sich dann von der Ermittlungsarbeiten von diesem Fall hätte freistellen müssen, aber das wäre einem Verrat an ihrem Sohn gleichgekommen, eine sehr schwierige Situation, kaum jemand würde einen solchen Schritt gehen.
Genau das erwarte ich eigentlich von einem Beamten. Er ist befangen und muss dies unverzüglich anzeigen. Vorliegend hätte es gereicht, sich nicht freiwillig zu melden. Erst auf eine Verpflichtung zur Mitwirkung durch Vorgesetzte hin hätte man die Befangenheit geltend machen können. Das hätte dann in der Tat zu einem Gewissenskonflikt bei den Eltern oder dem Vorgesetzten führen können.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

27.02.2018 um 20:08
Zitat von monstramonstra schrieb:Genau das erwarte ich eigentlich von einem Beamten. Er ist befangen und muss dies unverzüglich anzeigen. Vorliegend hätte es gereicht, sich nicht freiwillig zu melden. Erst auf eine Verpflichtung zur Mitwirkung durch Vorgesetzte hin hätte man die Befangenheit geltend machen können. Das hätte dann in der Tat zu einem Gewissenskonflikt bei den Eltern oder dem Vorgesetzten führen können.
Das kann man sich wünschen, aber es zu erwarten in einer solch schwierigen Konstellation ein klares NEIN, das wäre vollkommen weltfremd. Beamte sind keine Übermenschen. Wer von sich behauptet, dass er in dieser Weise reagiert hätte (es anzuzeigen), macht sich aus meiner Sicht nur etwas vor. Es ist ein Konflikt, der massiver kaum vorstellbar ist.


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27.06.2018 um 18:43
es geht in die nächste Runde:

BGH prüft im August den Mordfall Yangjie Li
https://www.mz-web.de/dessau-rosslau/getoetete-chinesische-studentin-bgh-prueft-im-august-den-mordfall-yangjie-li-30693800?dmcid=f_yho_Home
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird sich am 30. August mit dem Fall der in Dessau getöteten chinesischen Studentin Yangjie Li befassen. Den Termin für die Hauptverhandlung gab der BGH am Mittwoch bekannt.
Verhandelt werde zunächst nur die Revision der mitangeklagten Ex-Partnerin Xenia I. des mutmaßlichen Haupttäters. Die zum Tatzeitpunkt 20-Jährige war vom Landgericht Dessau-Roßlau zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten wegen sexueller Nötigung verurteilt worden.
Über die Revision von Sebastian F. hat der BGH noch nicht entschieden

Ihr 21 Jahre alter Ex-Partner hatte wegen Vergewaltigung und Mordes an der Studentin eine lebenslangen Freiheitsstrafe erhalten. Über die Revision des Mannes hat der BGH noch nicht entschieden. Auch die Nebenkläger, die die Familie der getöteten Studentin vertreten, hatten Rechtsmittel gegen das Urteil vom August 2017 eingelegt.
Persönlich erstaunt mich, dass die Xenia I. Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat, sie war meiner Ansicht nach extremst billig davongekommen, eigentlich schon unanständig billig!


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

27.06.2018 um 20:43
Kann das für sie auch nach hinten losgehen, also könnte die Haftstrafe auch erhöht werden? Zu wünschen wäre es in diesem Fall! Die Staatsanwaltschaft hatte wohl keine Revision eingelegt?


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

28.06.2018 um 08:30
@auchhier

Nach hinten los, weil sie selber eine Revision eingelegt hat? Nein, dagegen spricht der rechtliche Grundsatz des Verschlechterungsverbots, die Länge der Haftstrafe darf aus diesem Grund nicht erhöht werden.

Wikipedia: Reformatio in peius


Aber trotzdem wäre das durchaus möglich, da die Nebenkläger eine Revision eingelegt haben - mit einer durchaus sinnvollen Argumentation - und dann gilt das Verbot nicht mehr.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

28.06.2018 um 15:15
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:rechtliche Grundsatz des Verschlechterungsverbots
ohne jetzt eine grosse Meta-Diskussion starten zu wollen: wäre die Beseitigung dieser Regel nicht ein sinnvoller Schritt in Richtung einer Entlastung unserer Justiz? Das Verschlechterungsverbot führt doch dazu, dass praktisch jeder Angeklagte den Versuch einer Revision unternimmt, egal wie milde das Urteil ausfällt, weil dabei kein Angeklagter verlieren kann.
Würde in jedem Fall auch eine Verschlechterung drohen, so würden Angeklagte intensiver darüber nachdenken, ob ein Revisionsantrag sinnvoll ist und die Gerichte würden von sinnlosen Anträgen verschont werden. Denn selbst wenn ein Revisionsantrag abgelehnt wird, allein die Prüfung eines unsinnigen Antrages kostet ja bereits unnötig Resourcen! Natürlich sollte kein Angeklagter in seinem Rechtsschutz eingeschränkt werden, die Möglichkeit des Widerspruchs sollte ja nicht beschränkt werden, aber der Angeklagte sollte einen Anreiz dazu bekommen, darüber nachzudenken, ob er nicht doch ganz gut davon weggekommen ist und das Akzeptieren eines Urteils nicht der bessere Weg ist, statt völlig risikolos auch das mildeste Urteil anfechten zu können.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

28.06.2018 um 15:47
Zitat von otternaseotternase schrieb:wäre die Beseitigung dieser Regel nicht ein sinnvoller Schritt in Richtung einer Entlastung unserer Justiz? Das Verschlechterungsverbot führt doch dazu, dass praktisch jeder Angeklagte den Versuch einer Revision unternimmt, egal wie milde das Urteil ausfällt, weil dabei kein Angeklagter verlieren kann.
Das ist so, aber es ist ein wichtiges rechtsstaatliches Element, gegen Entscheidungen den Rechtsweg ausschöpfen zu können. Müsste man eine Verböserung befürchten, wäre dieses Recht elementar beschnitten. Es könnte schnell eine Politik der Abschreckung die Folge sein, um sich Arbeit vom Halse zu halten.

Genauso ist es ein rechtsstaatliches Element, bei Anträgen, Widersprüchen, Klagen, Berufungen und Revisionen nur über das zu entscheiden, was beantragt ist. Wird das Rechtsmittel abgelehnt, bleibt es bei der vorhergehenden Entscheidung.

Schließlich sind Entscheidungen der LG und OLG nur mit einer Revision angreifbar, nicht mit einer Berufung (und einer erneuten Tatsachenaufklärung). Der Grund: Man will leine aufwändige und langwierige Beweisaufnahme (siehe NSU-Prozess in München) nur einmal (und dafür ordentlich) durchführen. Die Crux: Viele Fälle entscheiden sich im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung, die der BGH nur eingeschränkt nachprüft. D.h. das Urteil hätte genauso auch anders ausfallen können. Das ist nicht sehr befriedigend.

Vorliegend kann es sich der BGH sehr einfach machen: Revision abgelehnt. Und das ist das Schicksal vieler Revisionen.


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28.06.2018 um 16:04
Wir sollten zum einen bedenken, dass der Rechtsweg in D bei schweren Kapitaldelikten schon verkürzt ist, was man durchaus kritisieren kann. Die Berufungsmöglichkeit ist weggefallen.

So stellt einzig und allein die Revision noch eine Möglichkeit dar, das Verfahren in eine andere Richtung zu lenken, was seltenst erfolgt.

Außerdem darf man nicht vergessen, so eindeutig ist alles nicht und es gibt auch Fehlurteile. Wenn dann jemand, der zu Unrecht verurteilt ist und durchaus noch eine Chance in der Revision sieht, aber dann letztendlich davon abgehalten wird, weil er denkt, ehe ich noch ein höheres Strafmaß erhalte, verzichte ich auf die Revision, wäre das eben höchst bedenklich.

Um dann aber fair zu sein. müsste das gleiche auch für die Revision der StA und Nebenklage gelten. Sprich wenn sie Revision einlegen und der Angeklagte hat keine eingelegt, müssen sie mit der Gefahr leben, dass der Angeklagte mit einer geringeren Strafe davon kommt, obgleich er keine Revison eingelegt hat.

Wäre das nicht eine seltsame Welt?

Recht ist immer ein Kompromiss zwischen den Beteiligten. Man muss dem Angeklagten auch zugestehen, dass er - weil ihm eine hohe Strafe droht - alle möglichen Überprüfungen auch in Anspruch nimmt.


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28.06.2018 um 18:11
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Wir sollten zum einen bedenken, dass der Rechtsweg in D bei schweren Kapitaldelikten schon verkürzt ist, was man durchaus kritisieren kann. Die Berufungsmöglichkeit ist weggefallen.
ja, dieses Argument halte ich für valide, ist jedoch eine andere Baustelle...
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Um dann aber fair zu sein. müsste das gleiche auch für die Revision der StA und Nebenklage gelten. Sprich wenn sie Revision einlegen und der Angeklagte hat keine eingelegt, müssen sie mit der Gefahr leben, dass der Angeklagte mit einer geringeren Strafe davon kommt, obgleich er keine Revison eingelegt hat.

Wäre das nicht eine seltsame Welt?
meinem Empfinden nach nicht! Eher sogar im Gegenteil.

Meiner Ansicht nach sollte Revision bedeuten, dass ein höheres Gericht eine Neubewertung der im initialen Verfahren vorgebrachten Beweise vornimmt unter Berücksichtigung der von der Partei bzw. den Parteien, die Rechtsmittel eingelegt haben, dazu vorgebrachten Argumente. Dabei sollte das Gericht aber unabhängig von vorangehender Entscheidung und frei sein in jede Richtung bei der Beweiswürdigung und damit der Neubewertung, was dann eben gleichermassen zu einem schärferen wie milderen Urteil führen kann, unabhängig, welche Seite Rechtsmittel eingelegt hat.
Im Regelfall sollte und würde natürlich dabei die um die Argumente einer Partei ergänzte Neubewertung zu einer für diese Partei günstigere Bewertung kommen, aber meiner Ansicht nach sollte das Gericht die Freiheit haben, frei und unabhängig bei dieser Neubewertung auch zu einem dem Ziel der Partei, die Rechtsmittel eingelegt hat, entgegengesetzten Urteil kommen.

Ich würde sogar noch einen Schritt weitergehen und sagen, dass im Falle dessen, dass ein Angeklagter ein Urteil akzeptiert und keine Rechtsmittel einlegt und nur die Klageseite Rechtsmittel einlegt, das Revisionsgericht eher dazu neigen sollte, die Akzeptanz des Ersturteils durch den Angeklagten für diesen tendenziell positiv zu bewerten und daher keine Strafverschärfung vorzunehmen, also im Zweifelsfall das Nichteinlegen von Rechtsmittel zu "belohnen".
Aber im Grossen und Ganzen sollte das Revisionsgericht eben meinem Rechtsempfinden nach frei und unabhängig urteilen ohne Zwänge durch das vorangehende Urteil.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:es gibt auch Fehlurteile. [...] Man muss dem Angeklagten auch zugestehen, dass er - weil ihm eine hohe Strafe droht - alle möglichen Überprüfungen auch in Anspruch nimmt.
das ist wieder eine andere Baustelle, die aber mit dem Fall hier auch einiges zu tun hat:

An der Stelle hadere ich mit unserem Rechtssystem:
es ist bei uns doch so, dass ein Angeklagter vor einem rechtskräftigen Urteil quasi ohne Nachteile alles machen kann, um seine Verurteilung zu torpedieren, er darf schweigen, er darf lügen, er darf Ermittlungen behindern, er darf vertuschen, er darf unsinnige Anträge stellen, darf gegen ein angemessenes Urteil Rechtsmittel nutzen usw. Wenn er aber erstmal rechtskräftig verurteilt ist, dann wird von ihm quasi "verlangt", dass er Reue zeigt, dass er die Tat, deretwegen er verurteilt wurde, zugibt usw. Wer auch nach einer Verurteilung die Tat bestreitet, der hat kaum Chance auf frühzeitige Hafterleichterungen oder eine vorzeitige Haftentlassung.
Mein Rechtsempfinden wäre da genau umgekehrt: wer sich selbst stellt, wer geständig ist, wer nicht schweigt, sondern vollumfänglich aussagt und auch sich selbst belastet, wer Ermittlungen gegen sich selbst konstruktiv unterstützt, wer sich bereits vor einem Urteil um Wiedergutmachung dem Opfer bzw. dessen Angehörigen gegenüber bemüht, wer ein Urteil gegen sich akzeptiert und auf Rechtsmittel verzichtet, der sollte nicht nur mit einem signifikant milderen Urteil, sondern auch mit der Aussicht auf frühzeitige Hafterleichterungen und frühzeitige Entlassung belohnt werden. Hingegen sollte nach Verurteilung gezeigte Einsicht oder Reue keinen signifikanten Einfluss mehr auf die Strafe bzw. Hafterleichterungen etc. haben. Das Opfer eines Fehlurteils sollte daher ohne Nachteile dies so auch weiter behaupten können und nicht gezwungen sein, Reue vorzuheucheln, um vorzeitig entlassen werden zu können.

Mit anderen Worten, wer VOR einem rechtskräftigen Urteil Reue zeigt, der sollte belohnt werden, wer erst NACH einem Urteil Reue zeigt, der sollte nicht anders behandelt werden als der, der von Anfang bis Ende keine Reue oder Einsicht zeigt.


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Mord an Yangjie Li in Dessau-Roßlau

28.06.2018 um 18:48
In diesem Fall alles bla bla bla ohne Ende.

Das Monsterpärchen hat ein weibliches Opfer, in Bezug auf ihre sexuellen Begierden gesucht und gefunden.

Der weibliche Part hat das zufällig ausgesuchte Opfer gelockt und der männliche Part hat danach gemeinsam mit seiner Partnerin das Opfer gnadenlos malträtiert bis hin zum Tod.

Denke, eine weitere Diskussion erübrigt sich.

Die brutal agierenden Protagonisten sind gefährlich für die Öffentlichkeit.

Eine Langzeit-Therapie und „Wegsperren“ ist vonnöten.


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