AlteTante
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auf der kindlich-naiven Suche nach einer romantischen Paar-BeziehungUnd nun btt.
Mit der JVA-Situation war schon mal fast drei Jahre konfrontiert und ist es jetzt als U-Häftling seit gut zwei Jahren.Atze99 schrieb:Bei einer derart geringen Intelligenz stellt sich doch eigentlich gar nicht die Frage, ob Knast oder Geschlossene. Der würde vermutlich schon mit den Abläufen in der JVA nicht klarkommen.
Nun würde ich meinen, dass es nicht darum geht, dass es einem Mörder im Gefängnis besonders gut geht. Vorausgesetzt natürlich, dass er als solcher vom Gericht verurteilt wird.emz schrieb:Die Anwälte meinen nun, ihm ginge es in der "Geschlossenen" besser,
Die Frage, warum Wilfried dennoch in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden soll, können uns wahrscheinlich nur seine Anwälte beantworten. Sie werden in jedem Fall zugunsten ihres Mandanten agieren.AlteTante schrieb:Ich habe gelesen, er käme in der Haft ganz gut zurecht und würde von den anderen Gefangenen akzeptiert. Wo sollte da ein Problem sein?
Das möchte ich in Zweifel ziehen. Es ist davon auszugehen, dass es inzwischen mehr gibt, als einzig ihre Aussage, die sie wenige Tage, nachdem sie in U-Haft gekommen war, machte. Die Ermittler werden hierfür mit Sicherheit Beweismaterial geliefert haben. Ansonsten wäre die Anklage in der Form kaum zugelassen worden.AlteTante schrieb: Einen Beweis außer ihrer Aussage gibt es ja nicht.
Vermutlich, weil es dort lockerer zugeht. Das scheint klar zu sein.emz schrieb:Die Frage, warum Wilfried dennoch in der forensischen Psychiatrie untergebracht werden soll, können uns wahrscheinlich nur seine Anwälte beantworten. Sie werden in jedem Fall zugunsten ihres Mandanten agieren.
Die Sicherheitsvorkehrungen sind die gleichen.E.A.Poe schrieb:Vermutlich, weil es dort lockerer zugeht. Das scheint klar zu sein.
Ich denke, dass W. als "Frauenschläger" im Knast eine schlechte Position hätte. Weil das ist ein Männerknast. Die Knastis könnten ihn sich zur Brust nehmen. Die Verteidigung versucht das deshalb zu verhindern (auf Wunsch des Mandanten, der angeblich einen IQ von 59 hat).emz schrieb:Während ein Strafgefangener weiß, wann er rauskommt, gibt es im Maßregelvollzug keine zeitliche Begrenzung.
Dazu kommt, dass der im Maßregelvollzug Einsitzende gezwungen wird, sich permanent mit seinen Taten auseinanderzusetzen. Etwas, was manchem Täter eine JVA angenehmer erscheinen lässt.
Angeblich kommt er gut mit den anderen Gefangenen zurecht.E.A.Poe schrieb:Ich denke, dass W. als "Frauenschläger" im Knast eine schlechte Position hätte.
Wenn er wirklich aufgrund eines niedrigen IQs nicht in der Lage ist, seine Taten einzusehen, dann macht eine solche Therapie doch keinen Sinn.emz schrieb:Dazu kommt, dass der im Maßregelvollzug Einsitzende gezwungen wird, sich permanent mit seinen Taten auseinanderzusetzen.
Intelligenzminderung
Als Intelligenzminderung (alltagssprachlich auch: geistige Behinderung) wird eine eingeschränkte kognitive Leistungsfähigkeit bezeichnet, die angeboren oder in frühen Lebensjahren erworben sein kann, zum Beispiel durch eine Verletzung oder Sauerstoffunterversorgung des Gehirns. Fachleute unterscheiden zwischen einer leichten (IQ: 50 – 69), einer mittelgradigen ( IQ: 35 – 49), einer schweren (IQ: 20-34) und einer schwersten Intelligenzminderung (IQ unter 20).
Die Einschränkungen betreffen unter anderem die Sprache, die Motorik, das Denken oder die sozialen Fähigkeiten. Bei forensischen Patienten mit einer Intelligenzminderung ist häufig zusätzlich die sozio-moralische Entwicklung verzögert.
Die Intelligenzminderung als solche kann nicht verändert werden. Die therapeutisch-pädagogischen Ansätze zielen darauf ab, die sozio-moralische und soziale Entwicklung der Patientinnen und Patienten zu fördern, um ein weitgehend angemessenes Verhalten im Umgang mit anderen zu ermöglichen.
er wird dazu gezwungen? Wo steht das denn in dem link?emz schrieb:Dazu kommt, dass der im Maßregelvollzug Einsitzende gezwungen wird, sich permanent mit seinen Taten auseinanderzusetzen.
So weit ich mich erinnern kann, gibt es außer dem Geständnis von Angelika keinerlei Beweise, dass Anikas Leiche zerteilt und verbrannt wurde. Die Kühltruhe und der Ofen waren entsorgt, im Kamin wurden keine Spuren gefunden und die Suche mit Leichenspürhunden entlang der Straßen an denen ihre Asche verteilt worden sein soll, brachte auch kein Ergebnis.emz schrieb:Das möchte ich in Zweifel ziehen. Es ist davon auszugehen, dass es inzwischen mehr gibt, als einzig ihre Aussage, die sie wenige Tage, nachdem sie in U-Haft gekommen war, machte. Die Ermittler werden hierfür mit Sicherheit Beweismaterial geliefert haben. Ansonsten wäre die Anklage in der Form kaum zugelassen worden.
Im Moment sitzt er in U-Haft. Das ist noch nicht der "richtige" Knast.AlteTante schrieb:Angeblich kommt er gut mit den anderen Gefangenen zurecht