moodie0702 schrieb am 25.10.2016:Okay, danke für die Info.
Nichts desto trotz ist lebenslang nicht lebenslang während die Opfer/Hinterbliebenen aber lebenslang gestraft sind
Das wäre eine Grundsatzdiskussion die in diesem Forum an anderer Stelle schon geführt wird. Fakt ist dass es auch für Mörder die Möglichkeit gibt wieder auf freien Fuß zu kommen, von demher ist lebenslänglich nicht lebenslänglich - ob nach 10, 15, 19 oder 21 Jahren macht jetzt eher weniger den Unterschied aus.
Das viel größere Problem der heutigen Zeit ist jedoch dass vermehrt Unzurechnungsfähigkeit attestiert wird. Diverse Gutachter, auffällig häufig solche die politisch sehr weit "links" angesiedelt sind, attestieren relativ schnell Psychosen, paranoide Schizophrenie und andere "Krankheiten", und vor Gericht sind sie meistens nicht in der Lage ihre Diagnosen schlüssig zu erklären. Hier sollte man eher ansetzen. Man bedenke den Fall Alen R. wo vor kurzem der Prozess war. Von 3 Gutachtern attestierten 2 Unzurechnungsfähigkeit, aber nur einer, nämlich der der Zurechnungsfähigkeit bescheinigt hat, konnte sich vor Gericht wirklich so erklären dass er glaubwürdig war und man seine Entscheidungen nachvollziehen konnte. Die beiden Anderen haben sich gegenseitig widersprochen. Die Geschworenen haben daher mit 8:0 für zurechnungsfähig gestimmt obwohl 2 Drittel der Gutachten etwas anderes ausgesagt haben. Das spricht dann für die Glaubwürdigkeit meine ich mal.
Nun ist es so dass, wenn keine Zurechnungsfähigkeit gegeben ist, auch keine Schuldfähigkeit gegeben ist, im Rahmen der Unterbringung in einer Anstalt wird man zwar womöglich genau so lang oder noch länger einsitzen als in einer Haftanstalt, jedoch gibt es einmal JÄHRLICH im Rahmen einer Routine-Überprüfung die theoretische Chance, wieder nach Hause zu gehen. Man muss sich das so vorstellen dass ein Mörder in der Theorie auch nach 2 oder 3 Jahren freikommen kann wenn er richtig viel Glück hat. Theoretisch, wie gesagt. In der Praxis hoffe ich doch dass so etwas nicht passiert und man bei diesen Untersuchungen dann auch die bereits "abgesessene" Zeit berücksichtigt und auch dann wenn man einen Täter für geheilt hält, nicht freigehen lässt wenn er erst 3,4 Jahre sitzt.
Für mich ist DAS wirklich problematisch, es gibt viele Leute die aggressiv sind, Ausraster haben, diese Verhaltensweisen werden dann aber in Gutachten verpackt, die Schwerverbrechern zu Gute kommen. Das ist noch viel schlimmer als wenn ein Mörder nach 15 oder 20 Jahren aus der Haft freigeht. Im Normalfall werden jene bei denen man auch nach der Haft noch davon ausgeht dass sie gefährlich sind, auch mal in Sicherheitsverwahrung gebracht. Da gibt es dann auch wirklich Leute die bis zum Lebensende einsitzen.
Gehört aber hier nicht her, völlig OT eigentlich. Ich gehe nicht davon aus dass M.B. und A.L. einem Verbrechen zum Opfer gefallen sind. Ein Raubmord zB wäre hier unrealistisch da man den Beiden sicher ansieht dass nicht viel zu holen ist, und dass sie sich auf anderem Weg mit irgendjemandem derart angelegt hätten dass sie mit dem Leben bezahlt haben kann ich mir so wie die Vermissten beschrieben werden auch nicht vorstellen. Ebenso ist aus meiner Sicht Suizid auszuschließen. Dass sie noch leben, ebenfalls. Realistisch gesehen kommt eben nur ein Unfall in Frage auch wenn ich durchaus offen bin auch in andere Richtungen zu denken, ist das das einzige Szenario wo ich meine es ist logisch argumentierbar. Und da sie über 1 Jahr lang noch nicht gefunden wurden kommt zusätzlich für mich nur ein Gewässer als Aufenthaltsort der Beiden inklusive Fahrzeit in Frage.
Es gibt aber auch Gegenbeispiele und wissen kann man es nie solange es nichts Neues gibt.