Horst W. - Mann mit falscher Identität
20.02.2016 um 17:32Kurzfassung:
Im Jahr 2008 ist im Bezirk Hallein (Land Salzburg, Österreich) ein Mann aufgetaucht der sich als Horst W. vorgestellt hat. Er hatte hier als Koch gearbeitet, und auch ein Kind mit einer Frau gezeugt. Danach ist der Mann plötzlich abgehauen und war auch nichtmehr auffindbar. Ermittlungen haben dann ergeben dass er danach für einige Monate in Graz gelebt hat.
Gegen den Unbekannten laufen mehrere Anzeigen, u.a. wegen Urkundenunterdrückung, dem Gebrauch fremder Ausweise und Kreditbetrug.
Der echte Horst W. aus Leverkusen hatte durch das Treiben des Unbekannten einige Unannehmlichkeiten, unter anderem musste er mehrmals nach Österreich reisen und ihm sind Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro angefallen für Rechtsanwaltskosten.
Diskussionspunkte sind, wer war der Unbekannte Mann, warum ist war er bereits 2008 unter falscher Identität unterwegs? War er vorher schon unter seinem echten Namen polizeibekannt?
Wo hält er sich heute auf?
Ein Bild des unbekannten Mannes ist im Anhang.
Pressebericht 1
Unter falschem Namen Kind gezeugt
Die Polizei sucht einen Mann wegen mehrfachen Betrugs und fehlender Unterhaltszahlungen für ein von ihm unter falschem Namen gezeugtes Kind. Seine wahre Identität sei nach wie vor unbekannt, weil er immer wieder falsche Angaben mache.
Der etwa 30-Jährige lebte von 2008 bis 2010 mit seiner damaligen Freundin in einer Beziehung. Kurz nachdem der Bub im Jahr 2009 geboren wurde, setzte sich der Vater von einem Tag auf den anderen ab. Er ist seitdem nicht mehr auffindbar. Ganz verliert sich seine Spur freilich nicht.
Im Februar 2010 wurde für den kleinen Buben von einem Wohlfahrtsträger Unterhaltsvorschuss beantragt. Die Mutter legte damals eine beurkundete Vaterschaftserkenntnis vom Stadtamt Hallein vor. Außerdem lag dem Antrag eine Geburtsurkunde bei. Demnach handelte es sich bei dem Vater um einen deutschen Staatsbürger. Weil es nicht gelang, den untergetauchten Mann auszuforschen, gewährte das zuständige Bezirksgericht schließlich fünf Jahre Unterhaltsvorschuss. Als im Vorjahr ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, war mittlerweile eine Wohnadresse des Mannes bekannt.
Deutscher erhielt Zahlungsaufforderung
Dem Deutschen flatterte darum im Jänner 2015 völlig unvermittelt die Aufforderung des Bezirksgerichts ins Haus, die Unterhaltsvorschüsse für sein minderjähriges Kind zurückzuzahlen. Der Mann erhob umgehend Einspruch. Name, Adresse und Geburtsdatum würden zwar stimmen, er sei aber mit Sicherheit nicht der Vater des Minderjährigen und habe nie Kontakt mit der Mutter gehabt. Die Frau bestätigte das auch. Der Deutsche komme als Vater ihres Sohnes keinesfalls in Betracht.
Vielmehr stellte sich heraus, dass dem Deutschen im Jahr 2007 sein Personalausweis abhandengekommen war. Mit dem Dokument dürfte sich der „echte“ Vater eine neue Identität zugelegt haben. Trotz der klaren Sache für die Mutter und den vermeintlichen Papa ging die Causa bis vor den OGH. Denn der erste Einspruch des Deutschen wurde abgewiesen. Die Richtigkeit der Vaterschaft konnte nämlich im Vorschussverfahren nicht geprüft werden. Solange die Vaterschaft nicht durch eine gerichtliche Entscheidung widerlegt ist, galt sein Einwand also bedeutungslos.
Gericht gab Rekurs statt
Im Juni 2015 wurde die Vaterschaftserkenntnis aber für unwirksam erklärt, der OGH gab dem Rekurs des Deutschen statt. Zugleich kam das Höchstgericht zu einer zweiten Erkenntnis: Eine Vaterschaft könne nur durch eine ausdrückliche, persönliche Erklärung anerkannt werden. Eine von einer anderen Person in fremdem Namen abgegeben Erklärung sei unwirksam. Die Erstgerichte seien darum angehalten zu prüfen, ob überhaupt eine wirksame Vaterschaftserkenntnis vorliege.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt übrigens nicht nur wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, der Unbekannte soll im Internet auch über eBay Dinge verkauft haben. „Er kassierte das Geld, erbrachte aber keine Leistung“, sagte der Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft, Robert Holzleitner, am Freitag gegenüber der Austria Presse Agentur (APA). Außerdem soll der Verdächtige von 2010 bis 2011 unter falscher Identität im Raum Graz gelebt haben. In der Steiermark wurden etwa Anzeigen wegen Urkundenunterdrückung, dem Gebrauch fremder Ausweise und Kreditbetrug erstattet.
Personenbeschreibung
Der Verdächtige ist laut Staatsanwaltschaft ca. 30 Jahre alt, 175 bis 180 cm groß, hat 80 bis 85 Kilogramm, brünettes Haar, braune Augen. Auffallende Tätowierungen an beiden Oberarmen.
Fahndung, Kontakt
Wer hat diesen Mann gesehen? Wo? Wann? Wer weiß, wo er sich aufhält? Hinweise werden erbeten an die Polizeiinspektion Golling an der Salzach - Telefon: 059 133 5104
E-Mail: pi-s-golling@polizei.gv.at
Pressebericht 2
Gestohlener Ausweis führte zu Unterhaltsstreit
Ein gestohlener Ausweis hat für einen 32-jährigen Deutschen zu einem langen Unterhaltsstreit mit dem Jugendamt Hallein (Tennengau) geführt. Ein anderer hatte sich für ihn ausgegeben, hatte ein Kind gezeugt und war verschwunden.
Bereits vor acht Jahren hatte Horst W. aus Leverkusen seinen Personalausweis verloren. Er ließ sich damals einen Ersatzausweis ausstellen. Doch heuer im Jänner bekam der verheiratete Vater eines fünfjährigen Sohns Post vom Jugendamt der Bezirkshauptmannschaft Hallein: Er sei Vater eines weiteren Kindes im Tennengau und müsse dafür jetzt Unterhalt bezahlen. Dabei war der 32-Jährige bis dahin noch nie in Österreich gewesen und kannte auch die Mutter des Kindes nicht.
32-Jähriger sollte für ein fremdes Kind zahlen
Für den Koch aus Leverkusen begann damit aber ein monatelanger Spießrutenlauf zwischen Gerichten und Jugendamt: „Das finde ich eigentlich schon eine Frechheit. So gesehen wird ein Unschuldiger dazu verdonnert, für ein Kind zu bezahlen, das nicht seines ist“, sagte der 32-Jährige.
Erst Monate später klärte sich der Irrtum bei Gericht. Das Halleiner Jugendamt beharrte aber auf seiner Forderung. Erst durch Recherchen der ORF-„Am Schauplatz“-Redaktion erfuhr Bezirkshauptmann Helmut Fürst von dem Fall und ließ die Forderungen sofort zurückziehen. Seine Behörde habe das Wohl des Kindes im Sinn gehabt, sei aber übers Ziel geschossen, sagte Fürst.
4.000 Euro Gerichtskosten ausständig
Die Polizei fahndet inzwischen nach dem Unbekannten, der sich als der 32-jährige Leverkusener ausgegeben hatte. Der echte Horst W. blieb vorerst auf Gerichtskosten von rund 4.000 Euro sitzen.
Im Jahr 2008 ist im Bezirk Hallein (Land Salzburg, Österreich) ein Mann aufgetaucht der sich als Horst W. vorgestellt hat. Er hatte hier als Koch gearbeitet, und auch ein Kind mit einer Frau gezeugt. Danach ist der Mann plötzlich abgehauen und war auch nichtmehr auffindbar. Ermittlungen haben dann ergeben dass er danach für einige Monate in Graz gelebt hat.
Gegen den Unbekannten laufen mehrere Anzeigen, u.a. wegen Urkundenunterdrückung, dem Gebrauch fremder Ausweise und Kreditbetrug.
Der echte Horst W. aus Leverkusen hatte durch das Treiben des Unbekannten einige Unannehmlichkeiten, unter anderem musste er mehrmals nach Österreich reisen und ihm sind Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro angefallen für Rechtsanwaltskosten.
Diskussionspunkte sind, wer war der Unbekannte Mann, warum ist war er bereits 2008 unter falscher Identität unterwegs? War er vorher schon unter seinem echten Namen polizeibekannt?
Wo hält er sich heute auf?
Ein Bild des unbekannten Mannes ist im Anhang.
Pressebericht 1
Unter falschem Namen Kind gezeugt
Die Polizei sucht einen Mann wegen mehrfachen Betrugs und fehlender Unterhaltszahlungen für ein von ihm unter falschem Namen gezeugtes Kind. Seine wahre Identität sei nach wie vor unbekannt, weil er immer wieder falsche Angaben mache.
Der etwa 30-Jährige lebte von 2008 bis 2010 mit seiner damaligen Freundin in einer Beziehung. Kurz nachdem der Bub im Jahr 2009 geboren wurde, setzte sich der Vater von einem Tag auf den anderen ab. Er ist seitdem nicht mehr auffindbar. Ganz verliert sich seine Spur freilich nicht.
Im Februar 2010 wurde für den kleinen Buben von einem Wohlfahrtsträger Unterhaltsvorschuss beantragt. Die Mutter legte damals eine beurkundete Vaterschaftserkenntnis vom Stadtamt Hallein vor. Außerdem lag dem Antrag eine Geburtsurkunde bei. Demnach handelte es sich bei dem Vater um einen deutschen Staatsbürger. Weil es nicht gelang, den untergetauchten Mann auszuforschen, gewährte das zuständige Bezirksgericht schließlich fünf Jahre Unterhaltsvorschuss. Als im Vorjahr ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, war mittlerweile eine Wohnadresse des Mannes bekannt.
Deutscher erhielt Zahlungsaufforderung
Dem Deutschen flatterte darum im Jänner 2015 völlig unvermittelt die Aufforderung des Bezirksgerichts ins Haus, die Unterhaltsvorschüsse für sein minderjähriges Kind zurückzuzahlen. Der Mann erhob umgehend Einspruch. Name, Adresse und Geburtsdatum würden zwar stimmen, er sei aber mit Sicherheit nicht der Vater des Minderjährigen und habe nie Kontakt mit der Mutter gehabt. Die Frau bestätigte das auch. Der Deutsche komme als Vater ihres Sohnes keinesfalls in Betracht.
Vielmehr stellte sich heraus, dass dem Deutschen im Jahr 2007 sein Personalausweis abhandengekommen war. Mit dem Dokument dürfte sich der „echte“ Vater eine neue Identität zugelegt haben. Trotz der klaren Sache für die Mutter und den vermeintlichen Papa ging die Causa bis vor den OGH. Denn der erste Einspruch des Deutschen wurde abgewiesen. Die Richtigkeit der Vaterschaft konnte nämlich im Vorschussverfahren nicht geprüft werden. Solange die Vaterschaft nicht durch eine gerichtliche Entscheidung widerlegt ist, galt sein Einwand also bedeutungslos.
Gericht gab Rekurs statt
Im Juni 2015 wurde die Vaterschaftserkenntnis aber für unwirksam erklärt, der OGH gab dem Rekurs des Deutschen statt. Zugleich kam das Höchstgericht zu einer zweiten Erkenntnis: Eine Vaterschaft könne nur durch eine ausdrückliche, persönliche Erklärung anerkannt werden. Eine von einer anderen Person in fremdem Namen abgegeben Erklärung sei unwirksam. Die Erstgerichte seien darum angehalten zu prüfen, ob überhaupt eine wirksame Vaterschaftserkenntnis vorliege.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt übrigens nicht nur wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, der Unbekannte soll im Internet auch über eBay Dinge verkauft haben. „Er kassierte das Geld, erbrachte aber keine Leistung“, sagte der Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft, Robert Holzleitner, am Freitag gegenüber der Austria Presse Agentur (APA). Außerdem soll der Verdächtige von 2010 bis 2011 unter falscher Identität im Raum Graz gelebt haben. In der Steiermark wurden etwa Anzeigen wegen Urkundenunterdrückung, dem Gebrauch fremder Ausweise und Kreditbetrug erstattet.
Personenbeschreibung
Der Verdächtige ist laut Staatsanwaltschaft ca. 30 Jahre alt, 175 bis 180 cm groß, hat 80 bis 85 Kilogramm, brünettes Haar, braune Augen. Auffallende Tätowierungen an beiden Oberarmen.
Fahndung, Kontakt
Wer hat diesen Mann gesehen? Wo? Wann? Wer weiß, wo er sich aufhält? Hinweise werden erbeten an die Polizeiinspektion Golling an der Salzach - Telefon: 059 133 5104
E-Mail: pi-s-golling@polizei.gv.at
Pressebericht 2
Gestohlener Ausweis führte zu Unterhaltsstreit
Ein gestohlener Ausweis hat für einen 32-jährigen Deutschen zu einem langen Unterhaltsstreit mit dem Jugendamt Hallein (Tennengau) geführt. Ein anderer hatte sich für ihn ausgegeben, hatte ein Kind gezeugt und war verschwunden.
Bereits vor acht Jahren hatte Horst W. aus Leverkusen seinen Personalausweis verloren. Er ließ sich damals einen Ersatzausweis ausstellen. Doch heuer im Jänner bekam der verheiratete Vater eines fünfjährigen Sohns Post vom Jugendamt der Bezirkshauptmannschaft Hallein: Er sei Vater eines weiteren Kindes im Tennengau und müsse dafür jetzt Unterhalt bezahlen. Dabei war der 32-Jährige bis dahin noch nie in Österreich gewesen und kannte auch die Mutter des Kindes nicht.
32-Jähriger sollte für ein fremdes Kind zahlen
Für den Koch aus Leverkusen begann damit aber ein monatelanger Spießrutenlauf zwischen Gerichten und Jugendamt: „Das finde ich eigentlich schon eine Frechheit. So gesehen wird ein Unschuldiger dazu verdonnert, für ein Kind zu bezahlen, das nicht seines ist“, sagte der 32-Jährige.
Erst Monate später klärte sich der Irrtum bei Gericht. Das Halleiner Jugendamt beharrte aber auf seiner Forderung. Erst durch Recherchen der ORF-„Am Schauplatz“-Redaktion erfuhr Bezirkshauptmann Helmut Fürst von dem Fall und ließ die Forderungen sofort zurückziehen. Seine Behörde habe das Wohl des Kindes im Sinn gehabt, sei aber übers Ziel geschossen, sagte Fürst.
4.000 Euro Gerichtskosten ausständig
Die Polizei fahndet inzwischen nach dem Unbekannten, der sich als der 32-jährige Leverkusener ausgegeben hatte. Der echte Horst W. blieb vorerst auf Gerichtskosten von rund 4.000 Euro sitzen.