abberline schrieb:Oder blieb er in der Nähe?
Eine Vermutung der ermittelnden Polizei ist es, dass es sich bei dem Täter um die Person handelte, die zuvor mehrmals in der Nähe von Beatrix Wohnung als Stalker beobachtet wurde. Beatrix soll keine Angst vor diesem Menschen, der sich ihrer Wohnung über den Balkon näherte gehabt haben. Da hätte sich doch unmittelbar die Frage stellen müssen, warum das so war. Mir würden spontan drei Gründe einfallen, warum man keine Angst vor einer Person hat, die von anderen dritten Personen als Stalker wahrgenommen und beschrieben wird.
1. Ich kenne diese Person und ihr Umfeld und sie erscheinen mir vertrauenswürdig.
2. Die Person ist sozusagen mein Nachbar und es erscheint mir normal, dass sie ab und zu bei mir vorbeischaut um nach mir zu sehen.
3. Ich habe aus irgendeinem Grund Mitleid mit dieser Person
Es könnte also durchaus angenommen werden, dass der Mörder sozusagen fussläufig in unmittelbarer Nachbarschaft lebte und es könnte angenommen werden, dass Beatrix ihn und sein Umfeld kannte und ihr dieses keine Angst machte.
Insofern würde sich die Frage, wohin der Täter nach der Tat verschwand beantworten. Er wäre dorthin zurückgegangen, woher er kam. Das würde auch das schnelle Wegwerfen der Jacke erklären. Er hätte sie weggeworfen, kurz bevor er das Haus betrat in dem er eventuell mit vielen anderen Personen zusammen wohnte und in dem die blutbefleckte Jacke Spuren hätte hinterlassen können und wo ihm jemand hätte begegnen können. Es war vielleicht kein Zufall, dass die Jacke gerade auf dem Parkplatz an einer ganz bestimmten Stelle ausgezogen und weggeworfen wurde. Das sind nur Vermutungen und Annahmen. Und sie hätten zumindest einmal rein theoretisch angedacht und ihnen hätte nachgegangen werden müssen, spätestens 2017 nachdem die Aussagen des Pizzeriakochs vorlagen.
Vielleicht ist der Täter aber auch zu Fuss über die Fussgängerbrücke oder die Kohlenstrasse Richtung Uni und dann querfeldein Richtung Stadt geflüchtet.
Ich denke, es würde Sinn machen, auch heute noch einen konkreten Aufruf dahingehend zu machen, ob jemand damals 1989 seine Wohnung in Uninähe in Tarforst temporär an eine Person aus dem Herkunftsgebiet Kurdistan/Türkei vermietet oder weitergegeben hatte.