@Blutgräfin: Die Punkte wurden hier schon mehrfach durchgekaut. Das sind nicht die Kernfakten, die für Averys Täterschaft sprechen und keiner der Kritikpunkte entlastet ihn.
Dasseys Geständnis ist offenbar ein Grenzfall, wurde aber überprüft und letztinstanzlich für verwertbar und nicht erzwungen gehalten, man kann darüber jedoch geteilter Meinung sein.
Damit ist der Punkt bereits rechtlich korrekt abgehakt, hat für Averys Verfahren keine Bedeutung.
Es bleiben an "skandalösen Fehlern" in deiner Aufzählung:
-verschiedene berücksichtigte Tathergänge
-fehlende Blutspuren, die du aber erwarten würdest
-eine angeblich groteske Auffindesituation des Autoschlüssels
-die Bezeichnung der DNA als Schweiß-DNA, obwohl diese korrekt als "DNA aus zellkernhaltigem Spurenmaterial" hätte bezeichnet werden müssen.
Alles für mich kein Anlass zu großer Besorgnis um die Rechtsstaatlichkeit in Wisconsin. Wir werden sehen, wie diese angeblichen Fehler gerichtlich bewertet werden. Es wird sicher wieder etliches von der Seite der Verteidigung publik gemacht werden.
Blutgräfin schrieb:allerdings habe ich den Eindruck, du möchtest damit sagen, es wär eh ganz in Ordnung, ein bisserl was unterzuschieben, wenn man sicher ist, den Mörder vor sich zu haben und ihn anders nicht drankriegt.
Das ist falsch. Beweise vorzutäuschen, die gar nicht existieren, ist nicht in Ordnung. Anders ist es mit dem "Erwerb" von Beweisen, die schon existieren, aber nicht zugänglich sind. Auch wenn die Art der Beweiserhebung unter Umständen fragwürdig ist, sehe ich kein zwangsläufiges Beweisverwertungsverbot, wenn die Beweise einmal da sind und geeignet sind, dem Angeklagten eine so schwerwiegende Tat wie Mord nachzuweisen.
Als Beispiel: Wenn das Auto von Halbach mit Averys Blut darin von wem auch immer auf den Schrottplatz zurückgefahren wurde, ist das Zurückfahren an sich unter Umständen nicht korrekt, aber das Blut darin ein zu berücksichtigender Beweis.
Alle Beweise gegen Avery in dieser Sache sind meiner Meinung nach echt und auch verwertbar.
Nun stellt sich diese rechtliche Frage gar nicht, weil die Verteidigung keine rechtswidrige Beweiserhebung und -verwertung geltend macht, sondern eine Beweisvortäuschung. Ich bin mir ganz sicher, dass eine solche Beweisvortäuschung durch Ermittler oder andere Personen nicht stattgefunden hat, sondern lediglich eine kritische Beweiserhebung, die ich aus
moralischen Gesichtspunkten nicht über die Feststellung der objektiven Wahrheit stellen würde. Juristisch wird das in diesem Fall wohl nie geklärt werden.
Rick_Blaine schrieb:Meiner unmassgeblichen Meinung nach hätte Dassey nicht verurteilt werden dürfen
Ich vermute, seine Verurteilung hängt auch stark mit der Bindung an Avery zusammen. Wenn der nämlich aufgrund einer deutlich besseren Beweislage schuldig zu sprechen ist, passt Dasseys Geständnis wiederum in vielen Punkten sehr gut zu Mittäterwissen und zu dem, was man für das wahre Geschehen hält (bei dem Dassey während der Tat und hinterher, z. B. beim Putzen der Garage, dabei war).